Drucksache 17 / 11 398 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanna Kahlefeld und Canan Bayram (GRÜNE) vom 18. Dezember 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Januar 2013) und Antwort Das Anerkennungsgesetz auch für Flüchtlinge? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Flüchtlinge und Asylsuchende haben sich bisher bei der Zentralen Erstanlaufstelle und bei einer anderen Beratungsstelle des IQ-Netzwerkes beraten las- sen? (Bitte getrennt nach Monaten auflisten: persönlich, telefonisch, online.) Zu 1.: In der Anerkennungsberatung des IQ- Netzwerks Berlin wird nach dem Aufenthaltsstatus der Ratsuchenden gefragt. Diese Angaben werden nicht sta- tistisch ausgewertet. 2. Wie viele Flüchtlinge und Asylsuchende haben aus welchen Ländern einen Antrag auf Anerkennung gestellt? (Bitte getrennt nach Berufen und Herkunftsländern auflis- ten.) 3. Wie viele Anträge von Flüchtlingen und Asylsuchenden wurden bisher entschieden? (Bitte auflisten nach voller und teilweiser Anerkennung.) Zu 2. und 3.: Die Fragen differenzieren nicht zwischen dem Berufsqualifikationsgesetz des Bundes (BQFG Bund) und dem künftigen Berufsqualifikationsgesetz des Landes Berlin (BQFG Berlin). Letzteres wird die Aner- kennung der landesrechtlich geregelten Berufe regeln. Auf Grundlage des BQFG Berlin können derzeit also noch keine Anträge auf Anerkennung gestellt werden. Soweit die Umsetzung des BQFG Bund im Land Berlin gemeint ist, ist darauf hinzuweisen, dass das BQFG erst seit dem 1. April 2012 in Kraft ist. Verlässliche und aussagekräftige statistische Erhebungen stehen daher noch nicht zur Verfügung. Der Erfolg der Anerkennungsrege- lungen wird sich für die Gesamtheit der Migrantinnen und Migranten über einen längeren Zeitraum hinweg einstel- len. 4. Welche Unterstützung gibt es seitens der Zentralen Anerkennungsstelle bei der Beschaffung fehlender Papie- re? Zu 4.: Der Senat hat im IQ Netzwerk Berlin eine Zent- rale Erstanlaufstelle Anerkennung (ZEA) aufgebaut, de- ren Aufgabe die Erstberatung für Ratsuchende mit aus- ländischen Qualifikationen ist und die eine Verweisbera- tung zu den anerkennenden Stellen leistet. Anträge kön- nen bei der ZEA nicht gestellt werden. Sofern erforderlich unterstützt die ZEA Ratsuchende bei der Beschaffung von Qualifikationsnachweisen. 5. Welche Informationen über das Anerkennungsgesetz werden wie und in welchen Sprachen den Flüchtlin- gen und Asylsuchenden zur Verfügung gestellt? Zu 5.: Die Beratungsstellen des IQ Netzwerks Berlin setzen mehrsprachiges schriftliches Informationsmaterial ein. Die Ratsuchenden können in mehreren Sprachen be- raten werden (Türkisch, Russisch, Polnisch, Spanisch, Französisch und Englisch). Gesonderte Informationsmaterialien für Flüchtlinge oder Asylsuchende werden nicht verwandt. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Berliner Netzwerk für Bleiberecht bridge sind über das Anerkennungsgesetz informiert. Sofern bei den Pro- jektteilnehmerinnen und -teilnehmern von bridge aner- kennungsfähige Abschlüsse vorliegen, erfolgt eine Ver- weisberatung an die zuständigen Stellen oder das IQ- Netzwerk. 6. Wie arbeitet die Anerkennungsstelle mit der Ausländerbehörde diesbezüglich zusammen? Zu 6.: Eine direkte Zusammenarbeit mit der Auslän- derbehörde war bisher nicht notwendig. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 398 2 7. Welche Maßnahmen plant der Senat, um gezielt Flüchtlinge und Asylsuchende bei der Anerkennung ihrer Abschlüsse zu unterstützen? Zu 7.: Die Beratungsstellen des IQ-Netzwerks koope- rieren eng mit den Beratungsstellen des Berliner Netz- werks für Bleiberecht bridge und beziehen deren Kennt- nisse für die Fachberatung zur Anerkennung ein. Flücht- linge können so eine differenzierte und bedarfsgerechte Beratung und Unterstützung erhalten. Berlin, den 05. Februar 2013 In Vertretung Farhad D i l m a g h a n i ________________________ Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Feb. 2013)