Drucksache 17 / 11 405 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 09. Januar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Januar 2013) und Antwort Islamische Friedhöfe (II) und Bestattungen nach islamischem Ritual in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Finden in Berlin Islamische Bestattungen gemäß den Regelungen der Artikel X und XI des Geset- zes zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin (Erdbestattungen in einem Leichentuch ohne Sarg) statt? Falls ja, auf welchen Friedhöfen? Antwort zu 1: Nein, entsprechende Bestattungen gab es bisher nicht. Frage 2: Ist die Vorhersage des Senats in Beantwor- tung einer diesbezüglichen Kleinen Anfrage (Drucksache 17/10900) eingetreten, dass die Kapazitäten der entspre- chenden Friedhöfe in Berlin Ende 2012 ausgeschöpft sein würden? Frage 3: Falls nein, wann ist dann mit der Ausschöp- fung der Kapazitäten zu rechnen? Frage 4: Falls ja, was gedenkt der Senat zu unternehmen , damit das gesetzlich verbriefte Recht auf Islamische Bestattung weiterhin wird? Antwort zu 2, 3 und 4: Am 7. Dezember 2012 hat die Friedhofsverwaltung Neukölln mitgeteilt, dass die Abtei- lung für islamische Bestattungen auf dem Friedhof Co- lumbiadamm vollständig vergeben ist. Es sind aber noch Nachbeisetzungen auf mehrstelligen Wahlgrabstätten möglich. Die Erweiterung der Grabflächen für islamische Be- stattungen auf dem Landschaftsfriedhof Gatow im Bezirk Spandau ist inzwischen erfolgt. Es wurden rund 2.600 m² Grabfeldfläche für rund 900 Wahlgräber neu geschaffen. Somit sind in Berlin Bestattungen nach islamischen Ritus weiterhin möglich. Frage 5: Wieweit sind die Vorkehrungen, die in der unter 2. erwähnten Antwort des Senats aufgeführt wurden (Erweiterung des Friedhofs Columbiadamm, auf anderen Friedhöfen in Berlin Flächenpotentiale für die Einrichtung von islamischen Grabfeldern schaffen, Realisierung eines eigenen von Muslimen und Muslimas getragenen Fried- hofs), gediehen bzw. wann ist mit der konkreten Nutzung dieser Möglichkeiten zu rechnen? Antwort zu 5: Die Prüfung und Machbarkeit einer Er- weiterung des Friedhofs Columbiadamm wurde beauftragt , Ergebnisse sollen im 1. Quartal 2013 vorliegen. Mit der weiteren Planung und Umsetzung der Friedhofserwei- terung kann dann begonnen werden. Derzeit wird eine Zeitplanung mit dem Ziel einer Friedhofserweiterung bis Ende 2014/ Anfang 2015 erarbeitet. Daneben werden Flächenpotentiale für islamische Be- stattungen auf anderen landeseigenen Friedhöfen der Be- zirke hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit sowohl bezogen auf die Anforderungen als auch die zeitliche Umsetzung vertiefend geprüft. Mit konkreten Ergebnissen wird Ende des 1. Quartals 2013 gerechnet. Bei der Gemeinsamen Konsultation der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und dem Berliner Senat im November 2012 wurde zur Frage, ob aus Sicht der religiösen Grundsätze eine Nachnutzung evangelischer Friedhöfe/ Friedhofsflächen für islamische Bestattungen möglich ist, eine erste Stellungnahme vom Konsistorium der Evangelischen Kirche abgegeben. Es werden keine grundsätzlichen Hindernisse zur Auswei- sung von Grabfeldern auf evangelischen Friedhöfen gese- hen, wenn die christliche Zweckbestimmung des Friedhofs berücksichtigt wird. Eine Konkretisierung von Flä- chen ist jedoch noch nicht erfolgt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 405 2 Bisher hat keine gemeinnützige muslimische Religi- onsgemeinschaft die Beleihung mit dem hoheitlichen Be- stattungsrecht als Voraussetzung für das Betreiben eines eigenständigen Friedhofs beantragt. Berlin, den 03. Februar 2013 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Feb. 2013)