Drucksache 17 / 11 408 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 09. Januar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Januar 2013) und Antwort Zielvereinbarungen im Land Berlin (II): Bereich Arbeit Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Zielvereinbarungen hat die für Arbeit zuständige Senatsverwaltung oder eine Behörde in ihrem Geschäftsbereich mit welchen Akteuren abgeschlossen (bitte Titel, Vereinbarungsgegenstand, Beteiligte, Ziele, Zielindikatoren, Sanktionen bei Nichteinhaltung und Laufzeit angeben)? 2. Welche Berichte über die Zielerreichung bzw. -abweichung existieren über die oben genannten Zielverein- barungen (bitte Herausgeber_in, Titel und Datum des Berichts angeben)? Zu 1. und 2.: Die für Arbeit zuständige Senatsverwal- tung hat keine Zielvereinbarungen mit den Akteuren des Arbeitsmarktes abgeschlossen. Im Land Berlin sind alle Jobcenter gemeinsame Einrichtungen (gE); danach ergibt sich derzeitig folgende Konstellation zum Abschluss von Zielvereinbarungen:  Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) und  BA und der kommunale Träger mit den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern der gE. Für den Zielvereinbarungsprozess im Bereich der ge- meinsamen Einrichtungen sind hierbei die Verantwortlichkeiten der Träger BA (Bundesleistungen) und Kom- mune (kommunale Leistungen) zu beachten. Beide Träger haben für die ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben die Verantwortung für eine rechtmäßige und zweckmäßi- ge Leistungserbringung (§44b III SGBII). Dementspre- chend können sich die Inhalte dieser Zielvereinbarungen nur auf den jeweiligen Verantwortungsbereich von BA oder kommunalem Träger beziehen. Im § 3 Absatz 5 Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (AG-SGB II) Berlin heißt es: „Die nach §48b Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vom kommunalen Träger mit der Ge- schäftsführung der gemeinsamen Einrichtung abzuschlie- ßende Zielvereinbarung wird vom Bezirksamt unter Be- achtung der Vereinbarungen im Kooperationsausschuss zu Zielen und Schwerpunkten der Arbeitsmarkt- und In- tegrationspolitik auf Landesebene sowie der Zielvereinba- rung nach §48b Absatz 1 Nr. 3 des Zweiten Buches Sozi- algesetzbuch abgeschlossen.“ Es liegen derzeitig noch keine abgeschlossenen Zielvereinbarungen zwischen ei- nem Bezirksamt und einem Jobcenter vor. Aufgrund bisher nicht vereinbarter Ziele existieren keine entsprechenden Auswertungen. 3. Welche Zielvereinbarungen im Bereich Arbeit planen die für Arbeit zuständige Senatsverwaltung oder eine Behörde in ihrem Geschäftsbereich in den Jahren 2013 und 2014 abzuschließen und mit wem (bitte einzeln auflisten)? Zu 3.: Gegenwärtig erarbeiten die für Arbeit zuständi- ge Senatsverwaltung sowie die Regionaldirektion Berlin- Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit (RD BB) ein Rahmenarbeitsmarktprogramm, in dem erstmals arbeits- marktpolitische Schwerpunkte und Ziele festgeschrieben werden und welches als Scharnier zwischen dem Zukunftsprogramm Berlin-Brandenburg der RD BB und „Berlin Arbeit“ wirkt. 4. Ist der Senat bereit, eine Liste dieser Zielvereinbarungen im Bereich Arbeit und deren Inhalt online zu ver- öffentlichen? Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 408 2 Zu 4.: Das Rahmenarbeitsmarktprogramm wird nach Unterzeichnung der Öffentlichkeit vorgestellt und dem für Arbeit zuständigen Fachausschuss des Abgeordnetenhau- ses von Berlin zur Kenntnis gegeben. Berlin, den 15. Februar 2013 In Vertretung Barbara L o t h Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Feb. 2013)