Drucksache 17 / 11 409 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 10. Januar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Januar 2013) und Antwort Zielvereinbarungen im Land Berlin (III): Bereich Integration Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ih- re Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Zielvereinbarungen haben die für Integration sowie die für Inneres zuständigen Senatsver- waltungen oder Behörden in ihren Geschäftsbereichen mit welchen Akteuren abgeschlossen (bitte Titel, Ver- einbarungsgegenstand, Beteiligte, Ziele, Zielindikato- ren, Sanktionen bei Nichteinhaltung und Laufzeit an- geben)? Zu 1.: Zielvereinbarungen verwendet die Senats- verwaltung für Arbeit, Integration und Frauen derzeit grundsätzlich bei Zuwendungen. Diese sind in folgen- den Haushaltstitel etatisiert: 0910/ 68406: Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen; 0910/ 68411: Zuschüsse an Organe und Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege; 0910/ 68412: Zuschüsse an Flücht- lings- und Vertriebenenorganisationen; 0910/ 68569: Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Inland. Die Zielvereinbarungen werden in der Regel auf Vor- schlag der Zuwendungsempfängerinnen und Zuwen- dungsempfänger im Rahmen der Zuwendungsbe- scheide geschlossen, die grundsätzlich für ein Jahr er- teilt werden. Zumeist werden die Ziele, die die Antrag- stellerinnen und Antragsteller mit ihrem Antrag ange- ben, in die Zielvereinbarungen übernommen. Jede der 96 Zielvereinbarungen (Stand 31.12.2012) einzeln auf- zuführen, würde den Rahmen einer Kleinen Anfrage überschreiten. Die Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger können in der Transparenzda- tenbank eingesehen werden: http://www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/zuwendungen /index.php?q=&politikbereich=Integration&jahr=--+Alles+-- &q_geo=&name=&art=--+Alles+--&anschrift=&geber=-- +Alles+--&zweck=&ipp=20#results Das Integrationsprogramm ist Teil des Titels 0910/ 68569 und gibt Handlungsfelder, Ziele und Zielindi- katoren vor. Wollen Organisationen, dass eines ihrer Projekte aus diesem Programm gefördert wird, so müs- sen sie in ihrem Förderantrag darlegen, dass das Pro- jekt in das Konzept des Integrationsprogramms passt und die Anforderungen erfüllt. Zurzeit wird das Integ- rationsprogramm im Rahmen eines Qualitätsdialogs mit den Zuwendungsempfängerinnen und Zuwen- dungsempfängern und der Fachöffentlichkeit diskutiert, um neue Förderleitlinien zu erarbeiten. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat derzeit keine Verwaltungsvereinbarungen im Bereich Integration abgeschlossen. 2. Welche Berichte über die Zielerreichung bzw. - abweichung existieren über die oben genannten Ziel- vereinbarungen (bitte Herausgeber_in, Titel und Datum des Berichts angeben)? Zu 2.: Jede Zuwendungsempfängerin und jeder Zuwendungsempfänger reicht jährlich einen Sachbe- richt ein. Dem entsprechend liegt für jede der abge- schlossenen Zielvereinbarungen ein entsprechender Sachbericht vor; jedoch würde auch hier eine genaue Auflistung den Rahmen einer Kleinen Anfrage über- schreiten. 3. Welche Zielvereinbarungen im Bereich Integra- tion planen die für Integration sowie die für Inneres zuständigen Senatsverwaltungen oder Behörden in ih- ren Geschäftsbereichen in den Jahren 2013 und 2014 abzuschließen und mit wem (bitte einzeln auflisten)? Zu 3.: Zielvereinbarungen sollen ab 2014 im bishe- rigen Integrationsprogramm einen größeren Stellenwert erhalten. Wie dies geschehen soll, wird derzeit im Rahmen des sogenannten Qualitätsdialogs erarbeitet. Nähere Informationen werden in absehbarer Zeit in einer Vorlage an den Hauptausschuss bekannt gegeben. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 409 2 4. Ist der Senat bereit, eine Liste dieser Zielverein- barungen im Bereich Integration und die Zielvereinba- rungen selber im Orginalwortlaut online zu veröffentli- chen? Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? Zu 4.: Der Senat hält eine Veröffentlichung der Zielvereinbarungen im Internet nicht für zweckmäßig, da die Senatsverwaltung für Finanzen bereits die o.g. Transparenzdatenbank eingerichtet hat und der Trans- parenz mit der Veröffentlichung der Empfängerinnen und Empfänger, des Zuwendungszwecks und der Zu- wendungssummen damit genüge getan ist. Berlin, den 20. Februar 2013 In Vertretung Farhad Di l m a g h a n i _______________________ Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Feb. 2013)