Drucksache 17 / 11 412 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 10. Januar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Januar 2013) und Antwort Berliner Jobcoaching-Programm Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele und welche Berliner Erwerbslosen sollen kurz-, mittel- und langfristig vom Berliner Jobcoaching- Programm profitieren (bitte aufschlüsseln nach Programmteilen und Zielgruppe)? Zu 1.: Insgesamt ist ein Potential von ca. 22.000 Ber- linerinnen und Berlinern für das Berliner Jobcoaching- programm lokalisiert, die ein Angebot erhalten können. Die Potentiale werden bei folgenden Personengruppen gesehen:  Teilnehmende in Maßnahmen der Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) im Bereich der öffent- lich geförderten Beschäftigung (ögB- Bereich)  Teilnehmende Bürgerarbeit  Teilnehmende in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE)  mit Lohnkostenzuschüssen geförderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Klein- und Mittelständi- schen Unternehmen (KMU)  Teilnehmende in FAV in Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes Es wird auch ein Potential bei den Integrationsfällen gesehen zur Stabilisierung, um eine höhere Nachhaltigkeit in der Vermittlung zu erreichen. 2. Wie hoch sind die kurz-, mittel- und langfristigen Kosten des Berliner Jobcoaching-Programms (bitte Fi- nanzmittel nach Jahren sowie EU-, Bundes- und Landes- haushalt aufschlüsseln)? Inwiefern und in welcher Höhe sind die Jobcenter an den Kosten des Programms betei- ligt, deren originäre Aufgabe eigentlich schon die (beglei- tende) Beratung von Erwerbslosen ist? Zu 2.: Die Kosten für das Berliner Jobcoaching kön- nen erst nach Erfahrungswerten der Inanspruchnahme durch die 5 Zielgruppen ermittelt werden. Zurzeit ist für das Coaching eine ausschließliche Finanzierung aus dem Landeshaushalt geplant. Inwiefern sich die Jobcenter an der Finanzierung be- teiligen bzw. diese ergänzen, wird derzeitig mit der RD abgestimmt. Doppelförderungen werden ausgeschlossen. Dem Projekt Berliner Jobcoaching für Unternehmen wurde für das Jahr 2013 eine Budget im Rahmen eines Zuwendungsvertrags zur Verfügung gestellt. Die Finan- zierung erfolgt aus dem Landeshaushalt. 3. Wo ist das fachliche Konzept des Berliner Jobcoaching-Programms veröffentlicht (bitte Konzept beilegen/verlinken)? Zu 3.: Das fachliche Konzept des Berliner Job- coachingprogramms ist eine Weiterentwicklung und Zu- sammenfassung bereits bewährter Coachingkonzepte im Land Berlin(vgl. Anlage und http://www.comovis.de/Integrationsberatung.html). Der Konzeptansatz für das Programm Berliner Jobcoaching erster Arbeitsmarkt wurde auf den Erfahrun- gen des Programm „Stelle statt Stütze – Coaching“ basierend weiterentwickelt insbesondere um die Förderung „FAV Jobcoaching“ für Arbeitsverhältnisse nach §16e SGB II (Programmveröffentlichung unter http://www.gsub.de/e349/e5623/index_ger.html). Alle Maßnahmen laufen unter dem gemeinsamen La- bel „Jobcoaching“. Die inhaltliche Differenzierung für die Bereiche öffentlich geförderte Beschäftigung und 1. Ar- beitsmarkt ist den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 412 2 4. Welche Erfahrungen existieren bereits mit Jobcoaching-Programmen im Land Berlin (bitte Evaluati- onen o.ä. beilegen)? Zu 4.: Das Berliner Jobcoaching läuft seit Dezember 2012. Somit können noch keine Erfahrungen oder Evalua- tionen vorliegen. Die Erfahrungen aus den Vorläuferprogrammen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Der Beratungsprozess umfasst die Unterstützung bei der Informationssuche im Hinblick auf Stellenangebote, Angebote weiterer Einrichtungen und mögliche zusätzli- che Qualifizierungen sowie ggf. deren Finanzierung. Die Inanspruchnahme des Beratungsangebotes ist für die Teilnehmenden freiwillig. Mit der Integrationsberatung wurden Maßnahmeteil- nehmende bei ihren Bemühungen unterstützt, mittelfristig wieder eine Beschäftigung im regulären Arbeitsmarkt zu finden und sich für Qualifizierungsangebote zu öffnen. Die Erfahrungen im 1. Arbeitsmarkt haben gezeigt, dass eine Begleitung in den ersten sechs Monaten der neuen Beschäftigung zu einer Stabilisierung der Men- schen am Arbeitsplatz beiträgt. Sechs Monate nach Be- schäftigungsaufnahmen waren noch 77 % der Beschäftig- ten im Arbeitsverhältnis und davon 79,4 % nach einem Jahr noch im ersten Arbeitsmarkt beschäftigt. Eine per- sönliche Beratung und Begleitung durch einen Coach, sowohl für die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber, gekop- pelt mit der Möglichkeit die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer arbeitsplatzspezifisch weiterzubilden, ist dafür der Konzeptansatz. Eine prozessbegleitende Evalua- tion wird derzeitig vorbereitet. 5. Inwiefern kooperieren die Jobcoaches mit den Job- centern? a. Inwiefern sind die Ziele des Coachings mit den Jobcentern abgestimmt? Dürfen Jobcoaches und Erwerbslose eigene Ziele im Rahmen einer Jobcoaching-Vereinbarung festlegen oder sind sie verpflichtet, die Ziele der Eingliederungsvereinba- rung der Jobcenter durchzusetzen? b. Ist die Nichteinhaltung der Ziele der Jobcoaching- Vereinbarung sanktionierbar? Und wenn ja, durch wen und in welcher Form? c. Sind die Jobcoaches verpflichtet, Daten über die betreuten Erwerbslosen an die Jobcenter weiterzu- geben? Wenn ja, welche? Zu 5.: Berliner Jobcoaching im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung: a. Bereits in der Vergangenheit wurden die Aktivitä- ten der Integrationsberaterinnen und Integrations- berater mit denen der Jobcenter abgestimmt. Einen Eingriff in die zwischen Teilnehmenden und dem Jobcenter geschlossenen Eingliederungsvereinba- rungen gibt es nicht. Es ist geplant, flankierend hierzu eine Zielvereinbarung zwischen dem Jobcoach und der Teilnehmerin oder dem Teil- nehmer abzuschließen. b. Eine Sanktionierung ist mangels gesetzlicher Grundlage nicht möglich. c. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine Wei- tergabe von Daten durch die Jobcoaches an das Jobcenter ohne eine entsprechende Einwilligung der Teilnehmenden nicht möglich. Eine Verpflich- tung der Coaches zur Weitergabe von Daten gibt es nicht. Berliner Jobcoaching in Unternehmen: a) Es gibt ein Koordinatorennetzwerk mit allen Jobcentern und Arbeitgeberservices. Das Netzwerk hat überwiegend die Aufgabe, die Programminhal- te zum Berliner Jobcoaching erster Arbeitsmarkt nach innen (Jobcenter und Arbeitsagentur) und au- ßen (Kundinnen bzw. Kunden und Arbeitgeberin- nen bzw. Arbeitgeber) zu multiplizieren. Die Teil- nahme am Förderprogramm ist freiwillig. Die Zielvereinbarungen sind ein Ergebnis der Abstim- mungen zwischen der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber und der Arbeitnehmerin oder dem Ar- beitnehmer. Der Coach fungiert in der Rolle des Moderators. b) Eine Sanktionierung ist mangels gesetzlicher Grundlage nicht möglich. c) Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine Weitergabe von Daten durch die Jobcoaches an das Jobcenter ohne eine entsprechende Einwilligung der Teilnehmerin oder des Teilnehmers nicht mög- lich. Es gibt keine Verpflichtung zur Datenweiter- gabe an die Jobcenter. 6. Wo sind die Jobcoaches räumlich angesiedelt: in den Jobcentern, bei Trägern etc.? Zu 6.: Die Coaches für den Programmteil der öffent- lich geförderten Beschäftigung sind bei Beschäftigungs- trägern angestellt. In jedem Bezirk ist mindestens ein Stützpunkt eingerichtet bzw. geplant, von dem aus die Coaches ihre Leistungen für alle im Bezirk verorteten Beschäftigten in Maßnahmen anbieten. Die Coaches kon- taktieren die Träger von Maßnahmen und verabreden Vorstellungstermine für das Coachingangebot. So wird sichergestellt, dass jede Beschäftigte oder jeder Beschäf- tigte in einer Maßnahme der ögB über das Coachingange- bot informiert wird und im Anschluss an die Vorstellung des Programms Einzeltermine verabredet werden können. Das Coaching findet entweder im Stützpunkt statt oder in der Einsatzstelle der Teilnehmenden vor Ort. Im Berliner Jobcoaching erster Arbeitsmarkt sind die Jobcoaches di- rekt beim Projekt beschäftigt. 7. Über welche Qualifikationen verfügen die Jobcoa- ches? Zu 7.: Vor dem Hintergrund der Bandbreite des einge- setzten Personals können hierzu keine Einzelaussagen, auch aus datenschutzrechtlichen Gründen, getroffen wer- den. Grundsätzlich gilt bei der Beschäftigung von Coa- ches das als Anlage 3 beigefügte Anforderungsprofil mit den jeweiligen Aufgaben. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 412 3 8. Ist die Teilnahme am Jobcoaching-Programm für Erwerbslose freiwillig oder mit Sanktionen verknüpft? Und falls sie ein freiwilliges Angebot ist, auf welche Wei- se wird dies im Verwaltungshandeln der Jobcenter ge- währleistet? Zu 8.: Wie bereits unter 5.b ausgeführt, ist eine Sanktionierung rechtlich nicht möglich. Die Jobcenter sehen im Landescoaching eine sinnvolle Ergänzung zu ihren Angeboten und unterstützen die Umsetzung. Die Regio- naldirektion hat den Jobcentern die Empfehlung gegeben, einen Hinweis zu den bestehenden Möglichkeiten (Coaching und Qualifizierung) in die Eingliederungsver- einbarung aufzunehmen; inwieweit diesem Hinweis ge- folgt wird, obliegt den Verantwortlichen in den Jobcen- tern. 9. Werden Erwerbslose dem Jobcoaching-Programm durch die Jobcenter zugewiesen oder wie erfolgt der Zu- gang zu den Maßnahmen? Zu 9.: Die Ansprache der Teilnehmenden erfolgt über die Jobcoaches durch den regelmäßigen, täglichen Kon- takt beim Beschäftigungs-/Qualifizierungsträger oder durch die Kontaktierung der Jobcoaches in den Coaching- stützpunkten. Eine Zuweisung zum Jobcoachingpro- gramm durch die Jobcenter ist, aus bereits ausgeführten Gründen, nicht vorgesehen. Im Berliner Jobcoaching erster Arbeitsmarkt ist die Teilnahme sowohl für die Arbeitgeberin oder den Arbeit- geber als auch für die Arbeitnehmerin oder den Arbeit- nehmer freiwillig. 10. Welche Träger führen das Berliner Jobcoaching- Programm in welchem Umfang und seit wann durch (bitte aufschlüsseln nach Programmteilen)? a. Wurde diese Dienstleistung ausgeschrieben (bitte Ausschreibungsunterlagen beilegen/verlinken)? Wenn nein, warum nicht? b. Wann und wo wurde die Ausschreibung veröffent- licht und wie lange lief die Ausschreibung? c. Nach welchem Vergaberecht wurde die Leistung ausgeschrieben? d. Wie viele Träger hatten sich beworben? e. Nach welchen Kriterien und von wem wurden die Träger ausgewählt? Zu 10 a. - e.: Wie bereits ausgeführt, begann der Pro- grammteil im Dezember 2012. Zurzeit finden Abstim- mungen mit den bereits involvierten, als auch zu involvie- renden Beschäftigungs- und Qualifizierungsträgern statt. Eine abschließende Aufzählung ist zurzeit nicht möglich. Der Programmteil „Coaching in der öffentlich geförderten Beschäftigung“ wird durch den Dienstleister comovis GbR umgesetzt. Eine entsprechende Anlage zum Treu- handvertrag regelt die Umsetzungsmodalitäten. Die Um- setzung erfolgt im Rahmen eines Antragsverfahrens, bei dem Beschäftigungsträger eine Zuwendung für die Um- setzung der Coachings beantragen. Die Zuwendung wird beschieden für die Finanzierung der Personalkosten der Coaches und der im Zusammenhang mit der Einrichtung der Stellen unabdingbaren Sachkosten beim Träger. Dar- über hinaus sind Mittel für die Qualifizierung der Teil- nehmenden Bestandteil der Zuwendung. Die Finanzierung für das Programm Berliner Jobcoaching erster Arbeitsmarkt erfolgt als Zuwendung gemäß § 44 Landeshaushaltsordnung seit 01.10.2012 über einen Verlängerungsvertrag zum Zuwendungsvertrag ab 01.01.2011 für das Förderprogramm „Stelle statt Stütze – Coaching“. Berlin, den 09. April 2013 In Vertretung Farhad Dilmaghani Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Apr. 2013) 1 Berliner Jobcoaching Anlage 1 Konzept Coach ögB Konzeptansatz Der / die Coach begleitet die in den Maßnahmen Beschäftigten während der Laufzeit der Maßnahme. Bei Bedarf kann nach Ende der geförderten Beschäftigung eine weitere Betreuung durch die Coaches erfolgen (bis zu sechs Monate). Ziel ist die Unterstützung der Maßnahmeteilnehmer/innen bei ihren Bemühungen des Eintritts in den ersten Arbeitsmarkt sowie deren nachhaltige Integration. Folgende vier Module sind für den Beratungsablauf vorgesehen: 1. Ausführliche Erstberatung auf Basis der mit dem JobCenter abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarung, 2. Erstellung eines persönlichen Entwicklungsplans, 3. Umsetzung der im Entwicklungsplan vereinbarten Schritte und die, 4. Nachgehende Beratung und Vermittlungsaktivitäten, einschließlich der Dokumentation des Integrationsprozesses des ersten Jahres. Folgende Einzelschritte sollten Bestandteil der vier Module sein: - die Durchführung einer Kompetenzbilanzierung, - gemeinsame Erarbeitung eines arbeitsmarktrelevanten Profils, - die Durchführung einer Bildungsbedarfsanalyse, ggf. die Vermittlung in Weiterbildung, - die konkrete und aktive Hilfestellung bei der Arbeitsplatzsuche, ggf. Kontaktaufnahme zu möglichen Arbeitgebern des 1. Arbeitsmarktes, - die Reflektion mit den Beschäftigungsträgern sowie JobCentern. Neben der beruflichen Situation des / der Maßnahmeteilnehmer/s/in sollte auch seine / ihre persönliche Situation im Sinne einer ganzheitlichen Beratung berücksichtigt werden. Zu nennen sind hier alle Aspekte, die mittelbar oder direkt Auswirkungen auf die Integration des / der Teilnehmer/s/in in dauerhafter Arbeit haben, insbesondere gesundheitliche, finanzielle und familienorganisatorische Aspekte. Hierbei muss der Coach auf ein zuverlässiges Netzwerk aus Projektpartnern zurückgreifen können. Auch nach der Aufnahme einer regulären Arbeit oder einer Weiterbildung steht der Coach bei Bedarf weiter zur Verfügung. Die Berater/innen nutzen sowohl aufsuchende Beratungselemente („Geh-Struktur“), in dem Sie zu den Trägern / Arbeitsstellen der Ratsuchenden gehen, als auch die Beratung in einem „vor-Ort-Büro“ („Komm-Struktur“). Es ist Vorgabe, die Absolvierung der einzelnen Module sowie die vermittelten Inhalte für die Teilnehmer/innen individuell zu dokumentieren. Hierbei ist das KES-System zu nutzen. Die Anonymität der Dokumentation ist damit gewährleistet. In der web- 2 basierten Dokumentation über die Plattform der KES (Koordinierungs- und Evaluierungsstelle für öffentlich geförderte Weiterbildungsberatungsstellen im Land Berlin) werden relevante Merkmale der Beratungsgespräche erfasst. Angaben können - zur Kontaktaufnahme mit der Beratungseinrichtung, - zur Sozialstatistik des / der Beratenen (z. B. Geschlecht, Alter, Migrationshintergrund), - zur Erwerbsstatistik (z. B, höchster Schulabschluss, Ausbildungsniveau, aktuelle Tätigkeit), - zum Beratungsprozess (z. B. Beratungsschwerpunkte, Dauer der Beratung) sowie - zum Beratungsergebnis (z. B. Folgeaktivitäten des / der Berater/s/in sowie des/der Beratenen erfolgen. Die Auswertung einzelner Merkmale und deren Korrelation gibt nicht nur einen Überblick über die Anzahl der Beratungen, sondern gibt auch Aufschluss über die Eigenschaften der beratenen Zielgruppe. Berliner Jobcoaching 1 Anlage 2 Der Ansatz Nach langer Arbeitslosigkeit fällt es vielen Menschen schwer, ohne unterstützende Betreuung erfolgreich Fuß im Berufsleben zu fassen. An diesem Punkt setzt das Programm Berliner Jobcoaching an: Prozessbegleitung, Coaching und Qualifizierung tragen dazu bei, dass stabile Arbeitsverhältnisse entstehen. Ein persönlicher gsubBerater ist Ansprechpartner für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Er vermittelt und hilft, Lösungen für Probleme zu finden, bevor diese zu ernsthaften Konflikten werden. Klassischer Coachingverlauf 1. Erstgespräch (1 - 2 h) zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und gsub-Berater Durchführung: - möglichst zeitnah zum/nach Beginn des Arbeitsverhältnisses Beratungsthemen: - Planung und Durchführung der Einarbeitung (Aufstellung Einarbeitungsplan) - Festlegung von Zielen für die Einarbeitung (Erhebung Ist- und Soll-Zustand) - Klärung gegenseitiger Erwartungen an das Arbeitsverhältnis - Festlegung von Regeln des Umgangs miteinander - Bildungsbedarfsanalyse - Klärung eines eventuell weiterführenden Unterstützungsbedarfs - Abstimmung Intensität und Art des weiteren Beratungsangebotes/ der Kontaktaufnahme 2. regelmäßige Kontaktaufnahme Durchführung: - persönlich / telefonisch – bedarfs- und kundenorientiert 1x wöchentlich – 1 x monatlich Themenschwerpunkte - Reflexion zum Verlauf der Einarbeitung (Ist- /Soll-Zustand inklusive Festlegung der nächsten Schritte) - Problemanalyse – Erarbeitung von Lösungsstrategien - Konkrete Fragen zum Verhalten im Rahmen des Arbeitsverhältnisses - Fragen zur Organisation von Berufs- und Privatleben in der neuen Situation durch das bestehende Arbeitsverhältnis 3. Zweit-/ Folgegespräch (1 – 2 h) zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und gsub- Berater Durchführung: - Nach ca. drei Monaten Themen: - Überprüfung Stand der Einarbeitung anhand des erstellten Plans – Reflexion des Soll-/Ist-Zustandes - Feedback über Einarbeitungsphase/ Arbeitsleistung etc. - Problemanalyse – Erarbeitung von Lösungsstrategien (z.B. Zusammenarbeit im Team, Abstimmungen zu den Arbeitsaufgaben oder Arbeitsergebnissen, eindeutige Absprachen, regelmäßiger Austausch u.ä.) Berliner Jobcoaching 2 - evtl. Bildungsbedarfsanalyse /Bildungsberatung 4. weiterhin: regelmäßige Kontaktaufnahme - Überprüfung Festlegungen/ Absprachen etc. (wie 2.) 5. Abschlussgespräch (1 – 2 h) zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und gsub- Berater Durchführung: - sechs Monate nach Beginn des Coachingzeitraums Themen: - Feedback über die Einarbeitungszeit - Überprüfung der zu Beginn gestellten Ziele, - offen gebliebene Themen der Einarbeitung, veränderte Aufgabenbereiche u.ä. - Perspektive 6. Einzelcoaching (bis zu 10 Termine a max. 2 h) Im Einzelcoaching geht es darum, die persönliche Arbeits- und Lebenssituation zu reflektieren, bei Bedarf die Ursachen von Verhaltens- und Wahrnehmungsweisen zu klären, bestimmte Kompetenzen zu entwickeln und sich anzueignen sowie die eigenen Wahrnehmungs- und Handlungsoptionen zu erweitern und zu verändern. Bei der Entwicklung der Kompetenzen sind die Grenzen zum Training fließend. Im Kontext von Arbeitsverhältnissen geht es im Einzelcoaching häufig um folgende Bereiche: - Entwicklung von Umsetzungskompetenz (Fähigkeit, eigene Ziele und Motive in Ergebnisse umzusetzen) - Entwicklung von Selbstmanagementkompetenz mit den Teilkompetenzen Entwicklung und Erhaltung von Motivation Fähigkeit zur Zielsetzung und Zielerreichung Fähigkeit zur Planung und Organisation Entwicklung von Lernbereitschaft und -fähigkeit Fähigkeit zur Erfolgskontrolle Coachingbeispiel 2010 Alter bei Aufnahme des Arbeitsverhältnisses: 55 / weiblich Migrationshintergrund: nein Dauer der Arbeitslosigkeit: 4,8 Jahre Berufsabschluss: Außenhandelskauffrau Einstellung als: Bürokraft Branche des Unternehmens: Bau (Elektroinstallationen) Unternehmensgröße: 11 - 20 Besonderheit des Unternehmens: keine Besondere Vermittlungshemmnisse: Berliner Jobcoaching 3 • Alter • Dauer der Arbeitslosigkeit • Kein aktueller Berufsabschluss • Stark eingeschränktes Selbstwertgefühl Beratung/Coaching/Weiterbildung: Das Unternehmen war daran interessiert, eine ältere Bürokraft zu gewinnen, verfügte aber über wenig finanziellen Spielraum für das zu zahlende Gehalt. Deshalb entschloss sich der Arbeitgeber Herr Sch., Frau Sch. eine Chance zu geben, denn nach der langen Dauer der Arbeitslosigkeit stellte sie keine hohen finanziellen Forderungen. Das Arbeitsverhältnis verlief zunächst unauffällig und unproblematisch. Nach drei Monaten äußerte der Arbeitgeber plötzlich Unzufriedenheit mit der Leistung von Frau Sch. Er konfrontierte Frau Sch. mit einer Änderungskündigung, durch die das Vollzeitarbeitsverhältnis in ein Teilzeitarbeitsverhältnis umgewandelt werden sollte. Hier erfolgte zunächst eine Beratung von Frau Sch., in der ihre Sicht der Vorgänge geklärt werden konnte und gemeinsam festgelegt wurde, wie mit der Situation umgegangen werden kann. Bereits während dieser Beratung deutete sich an, dass die Ursachen der entstandenen Situation nicht hauptsächlich im Verhalten von Frau Sch. zu finden waren. Im Ergebnis der Beratung wurde ein gemeinsames Gespräch von Herrn Sch. , Frau Sch. und dem Coach vereinbart. In diesem Gespräch konnte noch einmal geklärt werden, welche Erwartungen von beiden Seiten (Arbeitgeber, Frau Sch.) bestanden und welche davon realistisch waren. Gleichzeitig wurde durch gezieltes Nachfragen geklärt, dass die Hauptursachen der bestehenden Probleme eine fehlende Stellenbeschreibung für Frau Sch. und eine unzureichende Arbeitsorganisation durch den Arbeitgeber waren. Sowohl für Frau Sch. als auch für die Kollegen im Unternehmen war nicht geklärt, welche Aufgaben durch Frau Sch. genau zu erfüllen waren und welche Kompetenzen ihr dafür zugestanden wurden. Der Arbeitgeber Herr Sch. gewann im Gespräch die Erkenntnis, welche Veränderungen in der Arbeitsorganisation erforderlich waren. Dazu gehörten u.a. auch so einfache Dinge, wie die Erfordernis von regelmäßigen und gerade in der Anfangsphase engmaschigen Arbeitsbesprechungen. Es hatte offensichtlich auch die Erwartung bestanden, Frau Sch. könnte ohne Einarbeitung sofort volle Leistung bringen. Dafür fehlten ihr aber beispielsweise häufig die erforderlichen Hintergrundinformationen. Der Arbeitgeber entschloss sich im Ergebnis des Gespräches unter anderem dazu, selbst einen Kurs zum Thema Zeitmanagement zu besuchen. Die Änderungskündigung wurde zurückgenommen. Es wurden regelmäßige Arbeitsbesprechungen (einmal wöchentlich) eingeführt. Für einen Teil der Arbeitsaufgaben von Frau Sch. (Erstellen von Aufmaßen für die Kalkulation von Materialbedarf) wurde ein Kollege benannt, der Frau Sch. in die Aufgaben einarbeitete und sie zunächst anleitete. Der Stand der Entwicklung des Arbeitsverhältnisses wurde in den Folgemonaten durch den Coach beobachtet und begleitet. Bei Notwendigkeit wurden weitere Hinweise gegeben. Im Abschlussgespräch wurde vom Arbeitgeber Herrn Sch. eingeschätzt, dass die Entwicklung sehr positiv verlaufen ist und das Arbeitsverhältnis auf jeden Fall weiter Berliner Jobcoaching 4 bestehen wird. Auch Frau Sch. fühlte sich inzwischen im Unternehmen wohl und akzeptiert und hatte im Auftreten deutlich an Selbstbewusstsein gewonnen. Das Arbeitsverhältnis besteht weiterhin, inzwischen seit 2,5 Jahren. Berliner Jobcoaching Anlage 3 1 Berliner Jobcoaching Anforderungsprofil für Coaches : Voraussetzungen • abgeschlossenes Fach- bzw. Hochschulstudium, bevorzugt Fachrichtungen Sozialpädagogik, Erwachsenenpädagogik, Wirtschaftspädagogik, Psychologie, Wirtschaftswissenschaften mit Ausrichtung auf Personal, ggf. Berufsausbildung mit mehrjähriger Beratungserfahrung • einschlägige Beraterausbildung zwingend erforderlich, vorzugsweise zertifizierte Coaching-Ausbildung (z.B. SG, DBVC o.ä.) • nachweisbar mehrjährige Beratungserfahrungen mit der Zielgruppe Langzeitarbeitsloser, vorzugsweise mit Klienten im Kontext des Wiedereinstiegs in Beschäftigung nach Arbeitslosigkeit/ Langzeitarbeitslosigkeit • sehr gute Kenntnisse von betrieblichen Zusammenhängen in Unternehmen, insbesondere im Bereich Personalthemen • gute Kenntnisse des Berliner Bildungsmarktes und im Bereich Bildungsberatung • sehr gute, adressatengerechte Kommunikationsfähigkeiten • sehr große Belastbarkeit und sehr hohes Engagement und Leistungsbereitschaft • strukturierte und selbstgesteuerte Arbeitsweise • EDV-Kenntnisse (Microsoft Office insbesondere Excel, PowerPoint; Datenbanken; Internet) notwendig • Fähigkeit zu eigenverantwortlicher Arbeit und • Kontaktfreude und Durchsetzungsvermögen. Arbeitsaufgaben und Verantwortlichkeiten Jobcoaching bei Unternehmen • Beraten, Begleiten und Coachen der teilnehmenden Arbeitnehmer/innen und deren Arbeitgeber/innen im beruflichen Wiedereinstieg zur Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere in Arbeitsverhältnissen nach §16e SGB II geförderte Beschäftigte • überwiegend aufsuchende Beratung im Unternehmen • Begleitung von Einarbeitungsprozessen sowie Bildungsbedarfsermittlung und – beratung sowie Beratung zur Antragstellung für Weiterbildungsförderung • Zusammenarbeit mit den Vertretern der Berliner Jobcenter und Arbeitsagenturen • Unterstützung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere präsentieren des Förderprogramms für die Zielgruppen und auf Veranstaltungen von Multiplikatoren, Messebetreuung • Administration und Dokumentation des Beratungsprozesses Berliner Jobcoaching Anlage 3 2 Arbeitsaufgaben und Verantwortlichkeiten im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung Selbständige fachliche Beratung von Teilnehmer/n/innen inkl. • Erstellung eines Entwicklungsplanes, • der Durchführung einer Kompetenzbilanzierung, • gemeinsamer Erarbeitung eines arbeitsmarktrelevanten Profils, • der Durchführung einer Bildungsbedarfsanalyse, • der Unterstützung bei der Erarbeitung von Bewerbungsunterlagen, • der konkreten und aktiven Hilfestellung bei der Arbeitsplatzsuche, ggf. Kontaktaufnahme zu möglichen Arbeitgebern sowie • ggf. Vermittlung in Weiterbildung, • der Identifikation sozialer Probleme und Hilfestellung bei deren Lösung. • Zusammenarbeit u. a. mit den Trägern der Beschäftigungsmaßnahmen, den JobCentern, Arbeitsagenturen, potentieller Arbeitgeber, Bildungsträgern sowie sozialen Anlaufstellen, • Aufbau und Pflege eines stabilen Netzes von Trägern sozialer Dienste, • Aufbau und Pflege von Unternehmenskontakten sowie die Zusammenarbeit mit Unternehmernetzwerken, • Durchführung von Gruppenberatungen, • aktive Teilnahme an Austauschtreffen und Workshops, • Dokumentation der Beratungen, • Erstellung von Berichten und Statistiken nach Vorgabe und in Absprache mit der Projektleitung, • Bereitschaft zu arbeitsbegleitenden Fortbildungen, ka17-11412 Anlage_1 Anlage_ 2 Anlage_ 3 Arbeitsaufgaben und Verantwortlichkeiten Jobcoaching bei Unternehmen Arbeitsaufgaben und Verantwortlichkeiten im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung