Drucksache 17 / 11 413 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Höfinghoff (PIRATEN) vom 09. Januar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Januar 2013) und Antwort BER-Debakel XXXVIII: Was kosten Änderungen an vorhandenen Bauplänen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Beantwortung beruht teilweise auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Frage 1: Trifft es zu, dass Baupläne der ursprünglich bei der Errichtung des Flughafens Berlin-Brandenburg (BER) eingesetzten Planungsgemeinschaft urheberrecht- lich geschützt sind? Antwort zu Frage 1: Die Leistungen des Generalpla- ners pg bbi sind teilweise entsprechend den Maßgaben der jeweiligen relevanten Gesetze, u.a. durch das Urheber- recht geschützt (geistiges und schöpferisches Eigentum). Dies bezieht sich z.B. auf die architektonische Gestaltung der äußeren Gebäudehülle des Terminals, nicht jedoch auf die technische Planung. Frage 2: Trifft es zu, dass die vorliegenden Baupläne zum Teil oder vollständig geändert werden müssen, um den Weiterbau des BER bewerkstelligen zu können? Antwort zu Frage 2: Aufgrund der mangelhaften und teilweise nicht fertiggestellten Planungsleistung der pg bbi wurde nach Kündigung des Generalplaners pg bbi das Erfordernis einer qualitativen Ertüchtigung und Ergän- zung der Ausführungsplanung festgestellt. Frage 3: In welcher Höhe bewegen sich die bislang durch Änderungen urheberrechtlich geschützter Baupläne angefallenen Kosten, die der ursprünglich eingesetzten Planungsgemeinschaft erstattet werden mussten? Antwort zu Frage 3: Es gibt keinen Urheberrechts- schutz für die technische Ausführungsplanung. Derzeit sind keine Kosten im Sinne oben formulierter Sachverhal- te angefallen, da keine Änderungen am architektonischen Entwurf vorgenommen werden, sondern lediglich die Ausführungsplanung zu überarbeiten ist. Frage 4: In welcher geschätzten Höhe werden sich die Kosten bewegen, die aus o. g. Gründen der ursprünglich eingesetzten Planungsgemeinschaft erstattet werden müs- sen? Antwort zu Frage 4: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind keine urheberrechtlich relevanten Eingriffe vorgese- hen. Berlin, den 30. Januar 2013 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Feb. 2013)