Drucksache 17 / 11 414 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Udo Wolf (LINKE) vom 10. Januar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Januar 2013) und Antwort Bezahlung für rechtswidrig geleistete Überstunden bei der Feuerwehr Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie beurteilt der Senat die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.07.2012 (2 C 70.11), nach der das Land Berlin verpflichtet ist, an Feuerwehr- beamte, die jahrelang über die EU-rechtlich zulässige Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in der Woche hinaus Dienst leisten mussten, Ausgleichszahlungen zu leisten? Zu 1.: Nach der Rechtsprechung des Bundesverwal- tungsgerichts haben alle Berliner Feuerwehrbeamtinnen und Feuerwehrbeamte, die Zuvielarbeit geleistet haben, daraus einen europarechtlichen Entschädigungsanspruch und einen nationalen beamtenrechtlichen Ausgleichsan- spruch nach Treu und Glauben, soweit diese nicht der Verjährung unterliegen oder bereits Leistungen nach dem Zuvielarbeitsgesetz gewährt wurden. 2. Wie vielen Beamtinnen und Beamten wurde seit- dem ein Ausgleich gezahlt? Zu 2.: Die Prüfungen zu der Ausgleichsgewährung im Rahmen der Umsetzung des o. g. Urteils des Bundesver- waltungsgerichts sind noch nicht abgeschlossen. Alle Dienstkräfte der Berliner Feuerwehr, die im Zeitraum vom 01. Januar 2007 bis zum 31. Januar 2008 Zuvielar- beit geleistet haben und hierfür Ansprüche nach dem Zu- vielarbeitsgesetz geltend gemacht haben, wurden bereits zuvor entschädigt. 3. Wie hoch ist die durchschnittlich gezahlte Summe der Ausgleichsleistungen? Zu 3.: Die Berechnungen hierzu sind noch nicht abge- schlossen. 4. Wer ist aus der Sicht des Senats berechtigt, Aus- gleichsleistungen zu erhalten und um wie viele Personen handelt es sich dabei? Zu 4.: Es wird auf die Beantwortung zu Frage 1 ver- wiesen. 5. Ist der Senat bereit, auch Nachzahlungen für rechtswidrig geleistete Überstunden zu leisten, die vor der Verjährungsfrist von drei Jahren angefallen sind und - wenn ja, wie viele Personen werden in welcher Höhe entschädigt? - wenn nein, wie beurteilt der Senat die Auswirkungen auf die Motivation der betroffenen Beschäftigten der Berliner Feuerwehr, wenn diese für viele Stunden rechtswidrig geleisteter Mehrarbeit nicht entschädigt werden? Zu 5.: Der Senat beabsichtigt, Entschädigungsansprü- che zu erfüllen, die nicht der Verjährung unterliegen. Da auch die Dienstkräfte der Berliner Feuerwehr, die keinen Antrag auf Entschädigung gestellt bzw. die Rechtsverlet- zung nicht gerügt haben entschädigt werden, ist davon auszugehen, dass die Entschädigungspraxis des Senats bei den Dienstkräften der Berliner Feuerwehr positiv aufge- nommen wird. 6. Welche sonstigen Konsequenzen hat der Senat aus dem o. g. Urteil des BVerwG gezogen? Zu 6.: Keine. Die Arbeitszeit bei der Berliner Feuer- wehr wurde mit Wirkung zum 01. Februar 2008 europa- rechtskonform umgestellt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 414 2 7. Mit welchen Kosten für das Land Berlin rechnet der Senat infolge des Urteils insgesamt (bitte so genau wie möglich angeben)? Zu 7.: Die Berechnungen zu den finanziellen Auswir- kungen sind noch nicht abgeschlossen. Das Verfahren ist sehr aufwändig, weil Einzelfallprüfungen durchgeführt werden müssen Berlin, den 28. Januar 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. März 2013)