Drucksache 17 / 11 416 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidi Kosche (GRÜNE) vom 08. Januar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Januar 2013) und Antwort Privatisierung Mietergenossenschaft Unionsplatz Tiergarten eG (MUT) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Bedurfte die 1988 erfolgte Übertragung der 7 Grundstücke des Landes Berlin des Wohnkomplexes Unionsstraße/Bremer Straße in Tiergarten an die degewo AG der Zustimmung des Abgeordnetenhauses von Berlin und liegt diese vor? Zu 1.: Der Wohnkomplex wurde mit weiteren im ehemaligen Bezirk Tiergarten belegenen Grundstücken mit Einbringungsvertrag vom 13.10.1988 an die degewo AG übertragen. Der Wohnkomplex befand sich zum da- maligen Zeitpunkt im Sanierungsgebiet und wurde unter der Maßgabe übertragen, dass die degewo AG diese Grundstücke zum Zwecke der Sanierung und zur späteren Mietereigentumsbildung einem von Berlin noch zu be- nennenden Sanierungsträger im Wege eines Erbbaurechts überlässt. Dem Einbringungsvertrag hat das Abgeordnetenhaus am 01.12.1988 zugestimmt. 2. Bedurfte die Veräußerung der o.g. Grundstücke bzw. der 165 Eigentumswohnungen nach Umwandlung durch die degewo AG an die MUT eG und die Wohnstatt GmbH gemäß Vertrag von 2004 und 2007 der Zustim- mung des Abgeordnetenhauses von Berlin und liegt diese vor? Zu 2.: Nein. Für diese Einzelgeschäfte bedarf es kei- ner gesonderten Zustimmung von Senat und Abgeordne- tenhaus. In den Einbringungsverträgen zwischen den Wohnungsbaugesellschaften (WBG) und dem Land Ber- lin wurden Rechte des Landes, u.a. der Zustimmungsvor- behalt bei Weiterveräußerungen, mit der Eintragung von Rückauflassungsvormerkungen in das Grundbuch gesichert . Mit Beschluss vom 26.06.2003 hat das Abgeordne- tenhaus den WBG die Möglichkeit eingeräumt, die zu- gunsten des Landes Berlin eingetragenen Rückauflas- sungsvormerkungen im Wege von Rahmenvereinbarun- gen abzulösen. Der Abschluss der Rahmenvereinbarungen sowie die grundstücksbezogene Bestimmung des Ablöse- betrages unter Anrechnung der Aufwendungen der WBG erfolgte durch die Senatsverwaltung für Finanzen. Berlin, den 24. Januar 2013 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Feb. 2013)