Drucksache 17 / 11 418 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 10. Januar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Januar 2013) und Antwort Auto-Brandstiftungen in Berlin im Jahr 2012 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele zur Anzeige gebrachte versuchte und vollendete Brandstiftungen gab es im Jahr 2012 in Berlin in den einzelnen Bezirken und wie viele Fahrzeuge kamen dabei in den einzelnen Bezirken zu Schaden (bitte die Darstellung der Kleinen Anfrage 17/10091 fortführen)? Zu 1.: Die statistischen Erhebungen zu Brandanschlä- gen auf Kraftfahrzeuge (Kfz) beinhalten die Anzahl der Fälle sowie die Anzahl der angegriffenen Kfz. Werden in einem örtlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammen- hang mehrere Kfz in Brand gesetzt (vermutlich gleiche Taturheberschaft), erfolgt die statistische Erfassung dieser Kfz als ein Fall mit der entsprechenden Anzahl der ange- griffenen Kfz. Im Jahr 2012 wurden in Berlin 243 Fälle von ver- suchter und vollendeter Brandstiftung zur Anzeige ge- bracht, bei denen insgesamt 297 Fahrzeuge direkt in Brand gesetzt und weitere 93 Fahrzeuge durch das Brand- geschehen in Mitleidenschaft gezogen wurden. Die Auflistung der im Jahr 2012 in den Berliner Be- zirken in Brand gesetzten Fahrzeuge stellt sich wie folgt dar: Brandstiftungen an Kfz 2012 Bezirk direkt angegriffene Fahrzeuge Friedrichshain-Kreuzberg 38 Mitte 45 Pankow 44 Lichtenberg 28 Marzahn-Hellersdorf 25 Treptow-Köpenick 10 Neukölln 22 Tempelhof-Schöneberg 21 Steglitz-Zehlendorf 20 Charlottenburg-Wilmersdorf 15 Spandau 15 Reinickendorf 14 2. Wie viele dieser Straftaten im Jahr 2012 und wie viele ungeklärte Straftaten aus den Jahren 2010 und 2011 wurden (bisher) aufgeklärt, wie viele überführte Straftäter wurden (bisher) für ihre Tat mit welchem Strafmaß ver- urteilt, wie viele der teilweise oder vollständig zu Scha- den gekommenen Fahrzeuge entfallen dabei auf die auf- geklärten Brandstiftungen und wie viele Anklagen gegen mutmaßliche Brandstifter wurden mangels Beweisen fal- len gelassen? Zu 2.: 2012 wurde zu politisch motivierten Brandstif- tungen an Kfz ein Tatverdächtiger ermittelt, der beschul- digt wurde, ein Fahrzeug in Brand gesetzt zu haben. Im Zusammenhang mit nicht politisch motivierten Brand- stiftungen an Kfz wurden 16 tatverdächtige Personen er- mittelt, die beschuldigt wurden, insgesamt 18 Fahrzeuge in Brand gesetzt zu haben. Über die bereits in Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 17/10091 vom 03.01.2012 mitgeteilte Anzahl der er- mittelten Tatverdächtigen zu Brandstiftungen aus den Jahren 2010 und 2011 hinaus wurden keine weiteren tat- verdächtigen Personen nachermittelt. Im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister werden Brandstiftungen an Kraftfahrzeugen nicht gesondert sta- tistisch erfasst. Angaben zu Anklagen und Verurteilungen sind daher nur verfahrensbezogen im Einzelfall möglich. In diesem Zusammenhang ist das Verfahren gegen Andre H. hervorzuheben: die 17. Große Strafkammer des Land- gerichts Berlin stellte fest, dass der Angeklagte von Juni bis August 2011 in Berlin insgesamt 80 hochwertige Fahrzeuge mittels Grillanzünder in Brand gesetzt und dies bei weiteren sechs Fahrzeugen versucht haben soll. Be- züglich 16 weiterer Taten ist das Verfahren eingestellt worden. Andre H., der die Taten aus Frust über seine un- befriedigende Lebenssituation und aus Geltungsdrang heraus begangen habe, wurde wegen mehrfacher schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit Brandstiftung sowie mehr- facher versuchter Brandstiftung am 3. April 2012 rechts- kräftig zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verur- teilt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 418 2 3. Wie viele der aufgeklärten Brandstiftungen waren politisch motiviert, wie viele wurden von Trittbrettfahrern verübt, welche weiteren Tatmotive wurden ermittelt, wie viele teilweise oder vollständig zu Schaden gekommene Fahrzeuge entfallen auf die jeweiligen Tatmotive und wie beurteilt der Senat diese Erkenntnisse im Hinblick auf die politischen oder anderweitigen Tatmotivationen? Zu 3.: Hinsichtlich aufgeklärter Brandstiftungen wird auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesen. Politisch motivierte Brandanschläge auf Kfz werden zumeist in den Begründungszusammenhang „Anti-Kapitalismus“, „AntiAtom “, „Repression“, „Gentrifizierung“ oder „Antifaschismus “ gestellt. Die Motivationslage bei vermutlich nicht politisch motivierten Brandstiftungen an Kfz kann unter anderem im Zusammenhang mit Vandalismus, Versicherungsbe- trug oder Beziehungstaten stehen. Einige Täter handeln aus Frustration, Neid, Hass oder Geltungssucht. 4. Wie viele Berliner Polizeibeamte waren in den ein- zelnen Monaten des Jahres 2012 gegen Brandstiftungen im Einsatz, wie viele dieser Beamten waren für welche Aufgaben – z.B. Streife, Zivilstreife, Ermittlungen etc. – abgestellt und wie bewertet der Senat ihren Einsatz (bitte die Auflistung der Kleinen Anfrage 17/10091 fortführen)? Zu 4.: Im Jahr 2012 wurden die polizeilichen Maß- nahmen zur Aufklärung der Brandstiftungen an Kfz im Rahmen der Allgemeinen Aufbauorganisation bearbeitet. Eine gesonderte statistische Erhebung wurde nicht durch- geführt. 5. Wie hoch waren die Gesamtkosten für den Einsatz der Berliner Polizeibeamte im entschlossenen Einsatz gegen Auto-Brandstifter? Zu 5.: Vor dem Hintergrund der Aufgabenwahrneh- mung im Rahmen der Allgemeinen Aufbauorganisation sind Aussagen zu den aus der polizeilichen Bearbeitung der Delikte resultierenden Kosten nicht möglich. 6. Wie viele Beamte der Bundespolizei waren in den einzelnen Monaten des Jahres 2012 gegen Brandstiftun- gen in Berlin im Einsatz und welche Aufgaben haben diese in welcher Personalstärke übernommen? Zu 6.: Für die Polizei Berlin waren 2012 keine Beam- tinnen oder Beamten der Bundespolizei zur Unterstützung bei der Aufklärung der Brandstiftungen an Kfz eingesetzt. 7. In welche Höhe entstanden dabei Kosten für das Land Berlin (bitte die Auflistung der Kleinen Anfrage 17/10091 fortführen)? Zu 7.: Keine. Es wird auf die Ausführungen zu Frage 6 verwiesen. Berlin, den 9. Februar 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mrz. 2013)