Drucksache 17 / 11 424 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 15. Januar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Januar 2013) und Antwort Prozesskostenhilfe in Berlin – wie weit ist die Arbeitsgruppe? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Hat die in der Antwort zur Kleinen Anfrage „Entwicklung der Prozesskostenhilfe in Berlin“ (Drucksache 17/10860) erwähnte Arbeitsgruppe, die seit Juni 2012 Vorschläge erarbeiten soll, wie künftig eine separate Er- fassung der einzelnen Einnahmebereiche vorgenommen werden kann, um auch Rückflüsse aus zuvor gewährter Prozesskostenhilfe gesondert darstellen zu können, Fort- schritte erzielt? Zu 1.: Die im Juni 2012 eingerichtete Arbeitsgruppe hat sich zum Ziel gesetzt, insbesondere im Bereich der Einnahmen des Einzelplans 06 mehr Transparenz herzu- stellen. Ziel ist es, die einzelnen Einnahmebereiche sepa- rat auszuweisen. Dies hätte zur Folge, dass konkrete Aus- sagen über Rückflüsse, z. B. aus zuvor gewährter Pro- zesskostenhilfe, getroffen werden können. In den ersten Arbeitsgruppensitzungen wurden unter Einbeziehung der nachgeordneten Behörden sowie der Kosteneinziehungsstelle der Justiz (KEJ) die Datenbe- stände und deren Quellen zusammengetragen und ge- sichtet. Dabei waren auch die unterschiedlichen Anforde- rungen an die jeweiligen IT-Fachverfahren zu berück- sichtigen. Darüber hin-aus wurden die bestehenden Ar- beits- und Organisationsabläufe vor Ort begutachtet. Die Auswertung der gewonnenen Erkenntnisse ist aufgrund der Komplexität des Themas noch nicht abgeschlossen. 2. Wenn ja, wird der Senat in Zukunft Aussagen zur Höhe der Rückflüsse aus zuvor gewährter Prozesskosten- hilfe treffen können? Zu 2.: Auf die Antwort zu 1. wird verwiesen. 3. Welche weiteren Ergebnisse hat die Arbeitsgruppe gegebenenfalls erarbeitet? Zu 3.: Auf die Antwort zu 1. wird verwiesen. Berlin, den 30. Januar 2013 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Feb. 2013)