Drucksache 17 / 11 437 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (GRÜNE) vom 15. Januar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Januar 2013) und Antwort Soziale Wohnungspolitik im Tierpark Friedrichsfelde? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Über wie viele Dienstwohnungen verfügt der Tierpark Berlin incl. der Wohnungen bei den Tiergehegen? 2. Von wie vielen dieser Dienstwohnungen ist der Tierpark Berlin selbst Eigentümer und wie gestalten sich die Rechtsverhältnisse für die übrigen Dienstwohnungen? 3. Wie sind Lage und Ausstattung dieser Wohnungen entsprechend der Mietspiegelkriterien und wie viele be- finden sich jeweils in Einfamilienhäusern, Zweifamili- enhäusern bzw. in Mehrfamilien-Mietshäusern? 4. Welche Kaltmieten wurden von der TierparkGmbH mit den in ihrem Eigentum befindlichen Dienst- wohnungen von 2007 bis 2012 erzielt? 5. Wurden vom Tierpark andere, nicht in seinem Fachvermögen befindliche Wohnungen als so genannte Dienstwohnungen genutzt und wenn ja, wie viele waren dies, wer ist Eigentümer dieser Wohnungen und welche Kaltmieten hat der Tierpark mit diesen Wohnungen im oben genannten Zeitraum erzielt? 6. Welche Kosten waren für den Tierpark Berlin mit den in seinem Eigentum befindliche Dienstwohnungen von 2007 bis 2012 verbunden und welche Kosten waren für den Tierpark mit den nicht in seinem Eigentum be- findlichen so genannten Dienstwohnungen in diesem Zeit- raum verbunden (bitte getrennt aufschlüsseln)? 7. In welchem Umfang hat der Tierpark jeweils in die Dienstwohnungen im Eigentum und in Fremdeigentum (falls zutreffend) von 2007- 2012 investiert (bitte nach Rechtsverhältnis getrennt aufschlüsseln)? 8. Wie viele Dienstwohnungen werden ausschließlich von den Angestellten des Tierparks in Vollbeschäftigung genutzt? 9. Treffen Informationen zu, dass Dienstwohnungen auch für ehemalige MitarbeiterInnen, die lediglich auf Honorarbasis für den Tierpark arbeiten, genutzt werden und wenn ja, wie viele sind das? 10. Treffen Informationen zu, dass Dienstwohnungen an ehemalige MitarbeiterInnen vermietet wurden, die in keinem Beschäftigungsverhältnis mehr stehen bzw. stan- den, und wenn ja, wie viele sind das? 11. Treffen Informationen zu, dass der ehemalige Tierparkchef seinerzeit seine Dienstwohnung zugunsten seines Nachfolgers räumen musste und wie sind diese unterschiedlichen Praktiken bei der Wohnungsvergabe begründet? 12. Wie hat sich die tatsächlich geforderte Nettokaltmiete pro Quadratmeter für die Dienstwohnungen seit der Einführung des ersten Mietspiegels für den Ostteil der Stadt entwickelt, wie hoch ist die derzeit geforderte Net- tokaltmiete pro Quadratmeter und welcher Mietpreis kann nach aktuellem Mietspiegel derzeit für das jeweils zutref- fende Mietspiegelfeld als angemessen angesehen werden? 13. Nach welchen Kriterien werden Dienstwohnungen an Angestellte des Tierparks vermietet? 14. Wurde der Aufsichtsrat der Tierpark GmbH über die Wohnungspolitik durch die Tierpark-Geschäfts- führung unterrichtet? 15. Wie hoch war die Nettokaltmiete pro Quadratmeter Wohnfläche für das vom Tierparkdirektor Herrn B. gemietete Einfamilienhaus im Jahr 2012 und wie hoch war die Miete pro Quadratmeter bei Erstbezug vor 20 Jahren? 16. Wie haben sich die Quadratmeterpreise für vergleichbare Lagen in den letzten 20 Jahren verändert? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 437 2 17. Wie viel Geld wurde für Modernisierungsarbeiten in den letzten 20 Jahren für das Haus ausgegeben und hat sich der Mieter an den Kosten beteiligt, wenn ja, in welchem Umfang? 18. Wie groß ist die zu dem Wohnhaus des Direktors gehörende Gartenfläche und obliegt die Gartenpflege wie bei Einfamilienhäusern üblich dem Mieter bzw. wird durch ihn veranlasst und finanziert? 19. Falls diese Arbeiten im Auftrag oder durch Angestellte des Tierparks erfolgen sollten, wie werden diese dem Mietobjekt zuzurechnenden Kosten erfasst und mit dem Mieter abgerechnet? 20. Entspricht dieses Verfahren im Umgang mit Dienstwohnungen den Grundregeln der Gemeinnützigkeit der Tierpark GmbH? 21. Welchen wohnungspolitischen Auftrag nimmt die landeseigene Tierpark GmbH wahr? Zu 1. bis 21.: Die Tierpark Berlin-Friedrichsfelde GmbH (Tierpark GmbH) ist kein landeseigenes Unter- nehmen, sondern eine alleinige Tochter der Zoologischer Garten Berlin AG (Zoo AG), an der das Land Berlin eine Aktie hält (Beteiligung 0,03 %). Die Wohnungspolitik des privatrechtlichen Unternehmens Tierpark GmbH unter- liegt damit nicht der Verantwortlichkeit des Senats. Man- gels Zuständigkeit ist dem Senat eine Stellungnahme zu den erfragten unternehmensinternen Sachverhalten nicht möglich. Dem Senat ist bekannt, dass mit der Übertragung der Geschäftsanteile der Tierpark GmbH an die Zoo AG und dem damit im Zusammenhang stehenden Erbbaurechts- vertrag auch Liegenschaften an die Tierpark GmbH über- tragen wurden. Gleichzeitig wurden Immobilien außer- halb des Tierparkgeländes dem Liegenschaftsfonds zuge- ordnet. Dem Senat ist auch bekannt, dass dem Tierparkdi- rektor eine Dienstwohnung zur Verfügung steht. Die für die Überlassung der Dienstwohnung geltenden Vereinba- rungen liegen dem Senat jedoch nicht vor, so dass hierzu keine Auskunft gegeben werden kann. Vertragsangele- genheiten mit der Geschäftsführung überwacht der Auf- sichtsrat. Ein wohnungspolitischer Auftrag der Tierpark GmbH ist nicht bekannt. Berlin, den 30. Januar 2013 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Feb. 2013)