Drucksache 17 / 11 446 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher und Wolfgang Brauer (LINKE) vom 17. Januar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Januar 2013) und Antwort Marinehaus – Umfang und Ursachen für den Planungsschaden, Perspektiven für das landeseigene Gebäude Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann, zu welchem Zweck und zu welchen Kosten erfolgte der Ankauf des Marinehauses durch das Land Berlin und in wessen Fachvermögen befindet sich das Gebäude derzeit? Antwort zu 1.: Das Grundstück wurde 1993 von der Landesversicherungsanstalt Berlin durch das Land Berlin (Senatsverwaltung für Finanzen) erworben. Zum Grund des Ankaufs ist in der damaligen Abgeordnetenhausvor- lage folgendes aufgeführt: „Im Rahmen der Gesamtkonzeption zur Unterbringung der Senatsverwaltungen ist vorgesehen, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwick- lung und Umweltschutz – in wesentlichen Teilen – sowie die Senatsverwaltung für Gesundheit dort untergebracht werden.....“ Da es sich hier um ein Grundstücksgeschäft handelt, bei dem über den Preis Stillschweigen vereinbart wurde, kann an dieser Stelle kein Kaufpreis genannt werden. Die Liegenschaft befindet sich derzeit im Sonderver- mögen Immobilien des Landes Berlin (SILB). Frage 2: Wie hoch ist der jährliche Unterhaltungsauf- wand für das Marinehaus, wie viel nutzbare Fläche steht hier leer? Antwort zu 2.: Für die Bewirtschaftung dieser Immo- bilie ist die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) zuständig. Nach Mitteilung dieser Stelle betrugen die Kosten für die Bauunterhaltung im Jahr 2011 ca. 11.300 €, im Jahr 2012 ca. 5.000 €. Hierbei handelte es sich um Verkehrssicherungsmaßnahmen (Dachabsiche- rung in 2011, Fassadensicherung in 2012) sowie Graffiti- beseitigung und Verschlusssicherung. Zu den übrigen Aspekten dieser Anfrage liegen der Berliner Immobilien- management GmbH (BIM) keine weiteren Angaben vor, da sich das Objekt im entkernten Zustand (Rohbau) be- findet und somit Aufmaßdaten nicht vorliegen. Frage 3: Für welche Nutzungen sind Überlegungen angestellt und Vorplanungen angefertigt worden, bevor das Marinehaus als Erweiterungsstandort für das Stadt- museum in Betracht gezogen worden war? Antwort zu 3.: Es war 1995 geplant, das Marinehaus für die Nutzung als Verwaltungsgebäude herzurichten. Frage 4: Auf Grundlage welcher Konzepte, Machbar- keitsstudien, bautechnischer Untersuchungen etc. erfolgte im Oktober 2007 die Beschlussfassung des Senats zum museumsgerechten Ausbau des Marinehauses? Antwort zu 4.: Im Juni 2003 reichte die Stiftung Stadtmuseum eine Projektskizze für ein „Forum für Zeitgeschichte “ mit Sitz im Marinehaus ein. Im Juli 2004 erfolgte die Vorlage eines Nutzungsexposés. Hier wurde geplant, bei gleichzeitiger Aufgabe von Standorten (Brü- derstraße) die dortigen Sammlungen Dokumente, Foto- grafie und Plakate in einem „Forum für Zeitgeschichte “ im Marinehaus unterzubringen. Im Juli 2007 wurde durch den Vorstand der Stiftung ein neues Funktionsprogramm für das Märkische Museum und das Marinehaus erarbeitet. Ein nach 2007 (15.02.2008) erstelltes Gutachten zur Neuorganisation der Stiftung Stadtmuseum Berlin im Gebäudeensemble Märkisches Museum und Marinehaus diente als Grundlage für den Architektur-Wettbewerb. Bautechnische Untersuchungen erfolgten im Rahmen der Planungen. Frage 5: Wie hat die als Bauherrin agierende Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (seit Dezember 2011 Stadtentwicklung und Umwelt) in der Folge die Koordi- nation zwischen Planern, Bedarfsträger, Nutzer und Ge- nehmigungsbehörden sichergestellt? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 446 2 Antwort zu 5.: Raum- und Funktionsprogramm wur- den vom Bedarfsträger und Nutzer erstellt. Bei der Auf- stellung des Bedarfsprogramms, der Durchführung des Wettbewerbs sowie bei der Erstellung der Vorplanungs- und Bauplanungsunterlagen waren Bedarfsträger und Nutzer als Entscheidungsträger eingebunden. In Pla- nungsbegleitenden Ausschüssen sind die Zwischen- und Endergebnisse der Planungen vorgestellt und diskutiert worden. Frage 6: Warum hat die Senatsverwaltung für Stadt- entwicklung 2008 einen Architekturwettbewerb ohne Mitwirkung des künftigen Nutzers ausgelobt und durch- geführt? Antwort zu 6.: Diese Aussage stimmt nicht. Es wurde ein begrenzt offener Realisierungswettbewerb unter Teilnahme der/des künftigen Nutzerin/Nutzers und des Be- darfsträgers durchgeführt. Am Auslobungstext haben bei- de im Rahmen der verwaltungsinternen Abstimmung mit- gewirkt. Nutzer und Bedarfsträger waren als Sachverstän- dige an der Vorprüfung der Wettbewerbsarbeiten betei- ligt. Die Generaldirektorin des Stadtmuseums und der Kulturstaatssekretär waren als Sachpreisrichter im Preis- gericht tätig. Frage 7: Warum ist die Denkmalbehörde nicht von Beginn an in die Planungen für das Marinehaus einbezogen worden und warum konnte deren Einspruch nicht durch Planungsänderungen abgewendet werden? Antwort zu 7.: Das Landesdenkmalamt war von Be- ginn an einbezogen, z.B. bei der Erstellung des Auslo- bungstextes des Wettbewerbs und als Sachverständiger im Preisgericht. Es wurde zu allen planungsbegleitenden Ausschusssitzungen eingeladen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat planerisch auf die Einwendungen des Denkmalschutzes reagiert. Frage 8: Warum sind Genehmigungsanforderungen und Mehrkosten für Funktionsbereiche in einer Höhe von mehr als 22 m über Gelände (Hochhausgrenze) nicht von Anfang an berücksichtigt und kommuniziert worden? Antwort zu 8.: Dem Nutzer und dem Bedarfsträger wurden im Rahmen der Projektbesprechung am 15.01.2009 mitgeteilt, dass unterhalb einer Höhe von 22 m geplant werden soll, damit die Forderungen der Mus- ter-Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern (Muster-Hochhaus-Richtlinie – MHHR) nicht zur Anwendung kommen. An diese Vorgabe haben sich die Pla- nungsbeteiligten in jeder Projektphase – Vorplanung, Entwurfsplanung, etc. auch gehalten. Frage 9: Welche baulichen und funktionellen Mängel, die im Sommer 2012 zum Projektstopp geführt haben, waren zum Zeitpunkt der Verschiebung des Bauvorha- bens um zunächst zwei Jahre im Zuge der Haushaltsbera- tungen 2011 bereits bekannt? Antwort zu 9.: Es waren keine baulichen und bautechnisch -funktionellen Mängel bekannt. Bedingt durch die Gegebenheiten des Baukörpers und die Kleinheit des Grundstücks sind den Nutzflächen jedoch Grenzen ge- setzt, so dass trotz zweier Planungsansätze das geprüfte und im Wettbewerb ausgeschriebene museale Funktions- profil nicht erlangt werden konnte. Frage 10: Für welche öffentlichen Nutzungen kommt das Marinehaus nun in Betracht und in wessen Verant- wortung wird dessen Revitalisierung vorbereitet und betrieben ? Antwort zu 10.: Die BIM erachtet auf Grund des aktu- ellen Zustandes der Immobilie und der Beschaffenheit des Marinehauses, dieses für eine künftige Nutzung als öf- fentlichen Verwaltungsstandort für wenig geeignet. Ab- schließende Aussagen über eine evtl. künftige Nutzung dieses Objektes können zu diesem Zeitpunkt nicht getrof- fen werden. Berlin, den 02. April 2013 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Apr. 2013)