Drucksache 17 / 11 447 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 17. Januar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Januar 2013) und Antwort Hochhauspläne am Sportforum Hohenschönhausen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welches Baurecht gilt bislang für das Grund- stück Weißenseer Weg/Konrad-Wolf-Straße auf einer Teilfläche des Sportforums Hohenschönhausen, das ein Projektentwickler von der TLG Immobilien erworben hat? Antwort zu 1: Die planungsrechtliche Zulässigkeit für die in Rede stehende Grundstücksteilfläche bestimmt sich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) (unbeplanter Innenbe- reich). Frage 2: Wie bewertet der Senat die bereits in der Presse veröffentlichten und auf verschiedenen Bürgerver- anstaltungen vorgestellten Pläne des Projektentwicklers, an dieser Stelle drei Hochhäuser mit 118, 66 und 48 Me- tern Höhe zu errichten? Wie äußert sich der Senat in dem laufenden Bebauungsplanverfahren des Bezirkes (Bebau- ungsplan 11-9 für die Grundstücke Weißenseer Weg 51– 52, Konrad-Wolf-Straße 45–46 und das östlich angrenzende Grundstück an der Konrad-Wolf-Straße (Flurstück 143) im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt- Hohenschön- hausen)? Antwort zu 2: Im Rahmen der Mitteilung der Pla- nungsabsicht nach § 5 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) des Bezirks zur Änderung der Planungsziele des Bebauungsplanentwurfes 11 – 9 wurde dem Bezirk mitgeteilt, dass dringende Gesamtinte- ressen Berlins im Sinne von § 7 Abs. 1 AGBauGB be- rührt sind (Nr. 2 : überbezirkliche Verkehrsplanungen mit der Konrad-Wolf-Straße und Nr. 3: übergeordnete Stand- orte des Gemeinbedarfs mit dem Sportforum Hohen- schönhausen) Frage 3: Hält der Senat das vorgesehene Projekt ohne FNP-Änderung im Rahmen der derzeitigen Ausweisung „Gemischte Baufläche, M2“ für entwickelbar? Wenn ja, was sind die Gründe hierfür? Wenn nein, wann wird eine FNP-Änderung vorbereitet und welche Inhalte werden mit ihr verfolgt? Antwort zu 3: Der Senat hält das vorgesehene Projekt ohne FNP-Änderung im Rahmen der derzeitigen Darstel- lung im Berliner Flächennutzungsplan –FNP - ( gemischte Baufläche, M 2 ) für entwickelbar. Die Entwick- lung von Wohnnutzungen aus dieser Rahmensetzung ist als Regelfall (in Abhängigkeit von Bedeutung und Größe des jeweiligen Vorhabens) vorgesehen. Die mit der Umsetzung des Bauvorhabens auf örtli- cher Ebene u. U. entstehenden Konflikte sind über ein entsprechendes Bebauungsplanverfahren zu bewältigen. Frage 4: Durch welche Nutzungen auf dieser Fläche wäre der benachbarte Gemeinbedarfsstandort mit Sport und hohem Grünanteil in seiner spezifischen Nutzung und Weiterentwicklung über den jetzigen Bestand hinaus ein- geschränkt? Antwort zu 4: Der benachbarte Gemeinbedarfsstandort mit hohem Grünanteil hat als Sitz des Berliner Olympia- stützpunkts und Standort mehrerer Bundes- und Landes- leistungszentren für den Spitzen- und Leistungssport eine herausragende Bedeutung. Daher sind Art und Maß der vorgesehenen Nutzungen auf dem Planungsfläche darauf hin zu prüfen, dass Einschränkungen der gegenwärtigen und zukünftigen sportlichen Nutzung ausgeschossen wer- den können. Für die zukünftige Wohnbebauung sind mög- liche Beeinträchtigungen wie Lärm- und Lichtimmis- sionen infolge des Sportbetriebs zu berücksichtigen; für das Sportforum müssen mögliche Beeinträchtigungen des Sportbetriebs, wie Verschattungen, Spiegelungen, mikro- klimatische Auswirkungen (Wind) geprüft werden, die sich aus der angrenzenden Bebauung ergeben können. Frage 5: Zu welchem Ergebnis kommt die Überprü- fung des geplanten Projektes hinsichtlich des StEP Zen- tren 3? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 447 2 Antwort zu 5: Prüfbare Angaben des Projektinteres- senten in Bezug auf Einzelhandel (u.a. Angaben zu Flä- chen und Sortimenten) liegen dem Senat nicht vor. Frage 6: Welche Anforderungen ergeben sich an die Gebäudestruktur auf den Bauflächen aus der Einordnung des Gebietes in die Kaltluftbahn „Ausläufer der Stadtrandsiedlung Malchow (Volkspark Prenzlauer Berg bis Malchower See)“ und den entsprechenden Empfehlungen aus dem StEP Klima? Auf welche Art und Weise können diese Anforderungen in das B-Planverfahren bzw. in ein FNP-Änderungsverfahren aufgenommen werden? Antwort zu 6: Gemäß der Klimafunktionskarte 04.11.1 des Berliner Umweltatlas wird das besagte Gebiet von einer Kaltluftleitbahn durchzogen, die dort maßgeb- lich thermisch induziert wird und beginnend vom Stadt- rand über den Malchower See in die dicht besiedelte In- nenstadt führt. Die Planungshinweiskarte Stadtklima (Berliner Umweltatlas 04.11.2) würdigt solche Kaltluft- leitbahnen mit sehr hoher Bedeutung, denn sie tragen zum Luftaustausch zwischen den Kaltluftentstehungsgebieten und den belasteten Siedlungsräumen bei. Daher sollten bauliche Hindernisse vermieden werden, die zu einem Kaltluftstau führen. Konkret bedeutet das, dass Bauhöhen möglichst gering gehalten werden sollten. Außerdem soll- ten sich Neubauten längs zur Luftleitbahn ausrichten und eine zusätzliche Randbebauung möglichst vermeiden werden, bei gleichzeitigem Erhalt von einem möglichst hohen Grün- und Freiflächenanteil. Der Stadtentwicklungsplan Klima zeigt bei der bi- oklimatische Belastungsanalyse für die heutige Situation in der Nacht keine besondere Betroffenheit des besagten Gebiets. In der Projektion auf das Jahr 2050 wird aller- dings eine deutliche räumliche Ausdehnung dieser Be- lastungsräume angenommen, die dann direkt an das be- trachtete Gebiet heranrückt. Eine Beeinträchtigung der Funktion der Kaltluftbahnen und damit des Luftaustau- sches dürfte diese Entwicklung noch verstärken. Im Rahmen des B-Planverfahrens sollte dem insofern Rechnung getragen werden, dass auf Grundlage eines klimatologischen Gutachtens zum Erhalt der Klimafunk- tionen die Bauhöhen und die Ensembleausrichtung abge- wogen werden sollten. Frage 7: Ist eine Vorstellung des Projektes im Fachbe- reich Werkstatt - Baukultur und im Baukollegium vorge- sehen und wenn ja, wann? Welchen Einfluss hätte eine Beratung des Vorhabens im Baukollegium auf den zeitli- chen Werdegang des Projektes? Antwort zu 7: Ein solches Projekt erscheint von über- geordneter Bedeutung, weshalb in der Werkstatt Baukul- tur über eine Behandlung im Baukollegium nachgedacht wird. Im Moment liegen keine Planungen in einer Form vor, die eine kompetente Behandlung zulassen. Aussagen zu allem Weiteren können erst nach Vorliegen entspre- chender Planungsunterlagen getroffen werden. Berlin, den 21. Februar 2013 In Vertretung Regula Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Feb. 2013)