Drucksache 17 / 11 450 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 11. Januar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Januar 2013) und Antwort Grünflächenpflege: Bricht die Regierungskoalition ihre Koalitionsvereinbarung? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie weit sind der Senat und die Bezirke bei der Erarbeitung einer gemeinsamen Strategie zur Grünflä- chenpflege? Wann ist mit einer Fertigstellung zu rechnen? Frage 2: Werden die zivilgesellschaftlichen AkteurIn- nen in die Erarbeitung eingebunden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie? Antwort zu 1 und 2: Der Senat und die Bezirke sind sich ihrer Zuständigkeiten im Zusammenhang mit der Grünflächenpflege bewusst und stehen daher seit Jahr- zehnten in einem gemeinsamen ständigen Austausch zu fachlichen Themen. Zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure werden für die Belange der öffentlichen Grünflächen auf unterschiedliche Weise sowohl vom Se- nat als auch von den Bezirken eingebunden, z.B. über die Beteiligung in Planungsverfahren, im Rahmen von Ent- wicklungsvorhaben und -maßnahmen oder über die Ein- beziehung bürgerschaftlichen Engagements für das Stadt- grün. Frage 3: Im Koalitionsvertrag heißt es (S. 26, Zeile 21-23): Um effektiver handeln zu können, müssen die Bezirke finanziell besser ausgestattet werden. Die seit vielen Jahren gedeckelte Gesamtzuweisung zur Unter- haltung der städtischen Grünflächen wird evaluiert und ggf. angemessen erhöht. Auf meine Kleine Anfrage auf Drucksache 17/11026 antwortet der Senat: Frage 4: Wie sehen die aktuellen Planungen des Senats bzgl. der Finan- zierung der Grünflächenpflege aus? Antwort zu 4: Seitens des Senates sind derzeit keine Änderungen an der aktuel- len Finanzierungslogik geplant. Bedeutet das, dass der Senat die Koalitionsvereinba- rung ignoriert? Antwort zu 3: Nein. Änderungen an der aktuellen Fi- nanzierungslogik oder andere Maßnahmen werden nicht vor dem Ergebnis eines noch nicht abgeschlossenen Eva- luierungsprozesses geplant. Frage 4: Wann erfolgt die in der Koalitionsvereinba- rung angekündigte Evaluierung? Wird die Evaluierung auch die Berechnungslogik einbeziehen? Frage 5: Werden die Bezirke und die Umweltverbände in die versprochene Evaluierung einbezogen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie? Antwort zu 4 und 5: Eine gemeinsam mit den Bezir- ken durchzuführende Evaluierung der bezirklichen Grün- flächenpflege einschließlich einer Betrachtung der Ge- samtzuweisung zur Unterhaltung der städtischen Grünflä- chen und der Berechnungslogik wird zurzeit vorbereitet. Aufgrund der spezifischen Rollen und fachbezogenen Aufgaben der Umwelt- und Naturschutzverbände ist eine aktive Einbeziehung dieser oder anderer privatrechtlicher Interessenvertretungen in den Prozess der Evaluierung nicht vorgesehen. Die Ziele des Umwelt- und Naturschut- zes werden gleichwohl von den Fachbehörden als Teil der fachlichen Ziele der Grünflächenpflege berücksichtigt. Frage 6: Wie interpretiert der Senat die o.g. Formulie- rung „angemessen erhöht“? Antwort zu 6: Eine angemessene Erhöhung berück- sichtigt die für den Berliner Landeshaushalt geltenden Rahmenbedingungen und zeichnet sich in Abhängigkeit von einem ggf. festgestellten notwendigen Mehrbedarf durch entsprechend maßvollen Zuwachs aus. Letztendlich ist die Angemessenheit vom Haushaltsgesetzgeber fest- zulegen. Berlin, den 20. Februar 2013 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mrz. 2013)