Drucksache 17 / 11 454 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (GRÜNE) vom 21. Januar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Januar 2013) und Antwort Warum müssen die Tierpark-Mitarbeiterinnen die Zeche für die Tiersammelleidenschaft ihres Chefs zahlen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat, dass der Tierpark gegen den Zuwendungsvertrag verstoßen hat und nicht mit den vom Abgeordnetenhaus bewilligten Zuwendungen ausge- kommen ist? Zu 1.: Der Tierpark Berlin-Friedrichsfelde GmbH (Tierpark GmbH) werden nach Maßgabe des Zuwen- dungsvertrages für den Zeitraum 2008 bis 2011 bzw. mit Zuwendungsbescheiden für 2012 und 2013 und auf der Grundlage vorgelegter Wirtschaftspläne jährliche Festzu- schüsse zu den Betriebskosten als institutionelle Förde- rung gewährt. Aus diesen, vom Zuwendungsgeber auch dem Abgeordnetenhaus vorgelegten Wirtschaftsplänen ist ersichtlich, dass die gewährten Festzuschüsse nicht die Betriebskosten der Tierpark GmbH decken. Die Jahres- fehlbeträge konnten und können planmäßig nur aus den Rücklagen ausgeglichen werden. Die Tierpark GmbH muss durch geeignete Maßnah- men konsequent ihre Wirtschaftlichkeit, auch bei verrin- gerten Landeszuschüssen, verbessern. 2. Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass hohe Tierbestände einen hohen Personaleinsatz erfordern? Zu 2.: Der Senat kann dazu keine Bewertung abgeben, da weitere Kriterien den erforderlichen Personaleinsatz bestimmen können. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass Tierbestand und Personaleinsatz in einem ausgewogenen Verhältnis stehen müssen. Die Personal- planung obliegt als originäre Aufgabe der Geschäftsfüh- rung. 3. Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass neben einem Leitbild und Zukunftskonzept zur inhaltlichen Ausrichtung des Tierparks auch ein mittel- und langfristiges Strukturkonzept für die Entwicklung der Tierbestände die Voraussetzung für einen wirtschaft- licheren Betrieb des Tierparks ist? 4. Wenn ja, gibt es derartige Strukturkonzepte über die mittel- und langfristig erforderlichen Tierarten und Tierbestände im Tierpark und wie sehen diese aus? 5. Teilt der Senat die Auffassung, dass vor dem Hintergrund der Notwendigkeit eines wirtschaftlicheren Betriebes des Tierparks z. B. auch die Haltung von je- weils 3 Zebra- oder jeweils 3 Hyänenarten im Tierpark auf den Prüfstand gehört? Zu 3. bis 5.: Die Tierpark GmbH hat dazu mitgeteilt, dass dem Ausstellungskonzept eine langfristige Planung der Tierbestände und Tierarten zugrunde liege und ver- weist dazu auch auf ihre regelmäßigen Publikationen. Das Ausstellungskonzept mit dem verfügbaren Finanzrahmen in Einklang zu bringen, ist Aufgabe der Geschäftsfüh- rung. 6. Treffen Informationen zu, dass es für die MitarbeiterInnen des Tierparks seit 2010 keine Tarifer- höhungen gegeben hat? 7. Wenn ja, wie bewertet der Senat dies vor dem Hintergrund des wegen der Personalstellenkürzungen gestiegenen Arbeitsaufwandes im Tierpflegebereich und den Tarifsteigerungen beispielsweise im öffentlichen Dienst, die im selben Zeitraum bei 5% lagen? Zu 6. und 7.: Die Tierpark GmbH gibt an, dass die Entlohnung der Beschäftigten auf der Grundlage eines seit 2008 geltenden Entgelttarifvertrages für Zoo und Tierpark erfolge. Dieser habe gestaffelte Tariferhöhungen zuletzt in 2010 vorgesehen. Da der Entgelttarifvertrag durch die Gewerkschaft zum 1. Januar 2013 und der Ver- trag über Sondervergütungen zum gleichen Zeitpunkt von der Arbeitgeberseite gekündigt worden sei, werde es in Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 454 2 Kürze Gespräche über mögliche Tarifverhandlungen ge- ben. 8. Wie bewertet der Senat die Auffassung des Tierparkchefs, dass nicht christliche ArbeitnehmerInnen keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld hätten? Zu 8.: Die Tierpark GmbH hat mitgeteilt, dass die Gewährung von Sondervergütungen an die Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter tarifvertraglich geregelt sei. Damit unterliegt der Anspruch der einzelnen Beschäftigten den in dieser Vereinbarung getroffenen Anspruchsvorausset- zungen. 9. Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass der Tierparkchef bei der Entlohnung der MitarbeiterInnen spart, um seine ausufernde Tiersammelleidenschaft zu finanzieren? Zu 9.: Zur Beantwortung wird auf die vorangegange- nen Ausführungen zu 6. und 7. verwiesen. Berlin, den 07. Februar 2013 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Feb. 2013)