Drucksache 17 / 11 456 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 21. Januar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Januar 2013) und Antwort Staatstrojanereinsatz im Land Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wann und mit welcher Herstellerfirma hat das Land Berlin Verträge zum Ankauf einer Software zur sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) abgeschlossen? b) Wie lautet der genaue Vertragstext zum Ankauf bzw. der Herstellung der Software? (Nach Möglichkeit diesen Vertragstext bitte im Originaltext beifügen bzw. eine Möglichkeit zur Einsichtnahme gewähren.) c) Enthalten die Verträge Regelungen, die eine unein- geschränkte Einsicht des Berliner Beauftragten für Daten- schutz und Informationsfreiheit in den Quellcode gewähr- leisten? d) Hat das Land Berlin diese Software bereits einsatz- fähig erhalten? e) Wenn diese Software noch nicht einsatzfähig ist, wann wird sie es sein? Zu 1.: Die Quellen-TKÜ Lösung der Polizei des Lan- des Berlin wurde im Herbst 2011 einsatzfähig beschafft. Die Einsichtnahme in den Quellcode durch berechtigte Stellen ist grundsätzlich möglich. Die technischen Spezifikationen sowie der Lieferant der Quellen-TKÜ Lösung der Polizei des Landes Berlin sind nicht öffentlich bekannt; die Kenntnisnahme durch Unbefugte kann für die Interessen des Landes Berlin nachteilig sein. Die technischen Spezifikationen und In- formationen über den Lieferanten der Quellen-TKÜ- Lösung der Polizei Berlin sind daher als Verschlusssache klassifiziert. Einsicht in die Vertragsunterlagen würde unter Aufsicht im Geheimschutzraum des Abgeordneten- hauses gewährt werden können. 2. Kam es im Land Berlin bereits zum Einsatz der unter 1. genannten Software? a) Wenn ja, wann und durch welche staatliche Stellen? Zu 2.: Nein. 3. Nach welchen Rechtsgrundlagen und durch welche staatlichen Stellen ist nach Ansicht des Senats ein Einsatz der unter 1. genannten Software im Land Berlin möglich? Zu 3.: Maßnahmen der Quellen-TKÜ sind im Rahmen entsprechender richterlicher Beschlüsse auf der Grundla- ge der §§ 100a und b Strafprozessordnung (StPO) mög- lich und würden für diesen Fall von der Polizei Berlin umgesetzt werden. Rechtsgrundlage für die Durchführung von Quellen- TKÜ durch die Verfassungsschutzbehörden sind die §§ 1, 3 des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G 10). 4. Verfügt der Berliner Beauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit über die personellen Ressourcen und die technischen Möglichkeiten, um umfängliche Quellcodeanalysen durchzuführen? a) Wenn nein, welche zusätzlichen Mittel bräuchte er, um eine solche Analyse durchzuführen? b) Wäre eine Hinzuziehung sachkundiger Angehöriger des öffentlichen Dienstes sachdienlich und ausreichend? c) Wäre eine Beauftragung von Dritten zur Durchfüh- rung einer Analyse durch den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit von den unter 1. genannten Verträgen gedeckt? Zu 4.: Voraussichtlich würden die vorhandenen per- sonellen Ressourcen des Berliner Beauftragten für Daten- schutz und Informationsfreiheit dafür nicht in vollem Um- fang ausreichen. a) Der zusätzliche Aufwand lässt sich gegenwärtig nicht abschätzen. Die im Haushalt vorgesehenen Mittel für die Hinzuziehung externen Sachverstandes wären aber voraussichtlich ausreichend. b) Die Hinzuziehung sachkundiger Angehöriger des öffentlichen Dienstes wäre weder sachdienlich noch aus- reichend. c) Nein. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 456 2 5. Aufgrund welcher Datensätze bzw. Unterlagen wurden vorstehende Fragen beantwortet und inwieweit wäre es möglich, diese (ggf. in aufbereiteter Form) auf dem Berliner Open-Data-Portal einzustellen und fortlau- fend zu aktualisieren? Zu 5.: Die mit dieser Anfrage erbetenen Angaben sind ausschließlich für die Beantwortung dieser Anfrage erho- ben worden. Eine Einstellung dieser Daten in das Open- Data-Portal des Landes Berlin wird derzeit nicht erwogen. Berlin, den 10. März 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mrz. 2013)