Drucksache 17 / 11 457 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 17. Januar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Januar 2013) und Antwort Welcher Erkenntnisgewinn wird durch das WIMES-Projekt zur „Erschließung neuer wirksamer Steuerungsmethoden in den Hilfen zur Erziehung“ erwartet? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welchen Erkenntnisgewinn erwartet der Senat von Berlin durch das WIMES-Projekt zur „Erschließung neuer wirksamer Steuerungsmethoden in den Hilfen zur Erziehung“, für die erhebliche Haushaltsmittel verausgabt werden, die über die bisherigen Wirkungsstudien in der Jugendhilfe hinausgehen wie etwa das Bundesmo- dellprogramm „Wirkungsorientierte Jugend-hilfe“ aus den Jahren 2006 bis 2009, zu dem es umfängliche Dokumente und Veröffentlichungen gibt - worin liegt das Erkenntnis- interesse des Berliner Senates bei WIMES? 2. Inwieweit sind dem Senat von Berlin die bisher vor- liegenden Ergebnisse diverser Wirksamkeitsstudien be- kannt und wenn ja, welche Erkenntnisse wurden bis dato im Land Berlin in die Praxis umgesetzt. Zu 1. und 2.: Die systematische Ziel-Wirkungsevalua- tion des Hilfeplanungsprozesses nach § 36 Achtes Sozial- gesetzbuch (SGB VIII) im Rahmen der WIMES-Untersu- chung (Wirkung messen) ist ein Arbeitsschwerpunkt des 2009 vom Abgeordnetenhaus von Berlin (Drs. 16/2474) beauftragten Fach- und Finanzcontrolling Hilfe zur Erzie- hung (HzE). Das standardisierte Fachcontrolling HzE hat insbesondere das Ziel „ … die Prüfung und Steuerung atypischer Fallzahlen- und kostenentwicklungen in den Bezirken durch den Haushaltsgesetzgeber … „ zu ermöglichen . Im Rahmen der Untersuchung soll erprobt werden, ob im komplexen personalen Geschehen der Hilfe zur Erzie- hung eine einheitliche/standardisierte Messung des Ziel- und Wirkungsbezuges nach fachlichen Wirkdimensionen und Indikatoren möglich ist und diese zu steuerungsrele- vanten Ergebnissen führt. Insbesondere die qualitativen und organisatorischen Aspekte der Gewährungsentschei- dung durch das Jugendamt sowie die Bewertung des Ziel- und Wirkungsbezuges auf Fallebene stehen im Fokus der Untersuchung. Nach erfolgter Ausschreibung wurde das „e/l/sInstitut GmbH für Qualitätsentwicklung sozialer Dienst- leistungen“ mit der repräsentativen Studie beauftragt. Zuvor hatten 5 Berliner Bezirke (Mitte, Friedrichshain- Kreuzberg, Pankow, Steglitz-Zehlendorf und Marzahn- Hellersdorf) ihr Interesse bekundet und sich bereit erklärt, an der Untersuchung mitzuwirken. Das bundesweite Modellprogramm „Wirkungsorientierte Jugendhilfe - Qualifizierung der Hilfen zur Erzie- hung durch wirkungsorientierte Ausgestaltung der Leis- tungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen nach §§ 78a ff. Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)“ war dagegen auf die Entwicklung und Erprobung einer wir- kungsorientierten Gestaltung der Rahmen- bzw. Träger- verträge bezogen. Die für Jugend und Familie zuständige Berliner Senatsverwaltung war im Lenkungsausschuss des Modellprogramms vertreten, das Jugendamt Fried- richshain-Kreuzberg war ebenfalls mit einem Projekt im Pflegkinderbereich aktiv beteiligt. Im Ergebnis wurden verschiedene Ansätze und Aspekte einer ziel- und wir- kungsorientierten Steuerung auf Vertragsebene, entspre- chend den jeweiligen kommunalen Gegebenheiten, entwi- ckelt und vorgestellt. Allgemein gültige Vorgaben für die Vertragsgestaltung konnten aufgrund der unterschiedli- chen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen jedoch nicht entwickelt werden. Da unstrittig die Fallsteuerung die zentrale Steue- rungsebene bei den Hilfen zur Erziehung ist, hat das Land Berlin den Aspekt des Ziel- und Wirkungsbezuges auf dieser Ebene weiter verfolgt und eine Projektierung im Rahmen der Vorhaben zur Verwaltungsmodernisierung in den Jahren 2010 – 2013 ermöglicht. Die Untersuchung basiert auf wissenschaftlich fun- dierten Erkenntnissen der Wirkungsforschung. Sie orien- tiert sich an dem Prozess der Planung und Durchführung von Hilfe zur Erziehung und Eingliederungshilfe für see- lisch behinderte Kinder und Jugendliche und Hilfe für Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 457 2 junge Volljährige (AV-Hilfeplanung) und bildet die we- sentlichen Phasen von Indikation, Zielstellung, Zielerrei- chung und das Wirkungsergebnis im Rahmen von Fall- untersuchungen für eine repräsentative Anzahl von Fällen in Berliner Jugendämtern ab. Im Rahmen der Untersu- chung werden mehr als 4.000 Hilfeverläufe aggregiert und die Verläufe sowie die erreichten Effekte auf bezirk- licher und gesamtstädtischer Ebene ausgewertet. Diese umfassende und vertiefte Analyse aller 2011 und 2012 begonnenen und beendeten Hilfen in den betei- ligten Bezirken wird gemäß der Zielsetzung des Fach- und Finanzcontrollings HzE maßgeblich zur Qualifizie- rung der Regelverfahren und einer systematischen Ziel- und Wirkungsmessung beitragen. Berlin, den 20. Februar 2013 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Feb. 2013)