Drucksache 17 / 11 459 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Birk (GRÜNE) vom 21. Januar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Januar 2013) und Antwort Diskriminierung Eingetragener Lebenspartnerschaften im gerichtlichen Schriftverkehr Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat, dass im Amtsgericht Tem- pelhof Schöneberg, Abteilung für Familiensachen, Formularvordrucke für den Schriftverkehr verwendet werden, die gleichgeschlechtliche PartnerInnen in Eingetragener Lebenspartnerschaft dahingehend diskriminieren, dass das Erscheinen von Ehemann bzw. Ehefrau bei Gerichtster- minen angeordnet wird? Zu 1.: Berliner Vordrucke in Familiensachen, die Ein- getragene Lebenspartnerschaften betreffen, werden grundsätzlich nicht mit der Vorgabe ausgegeben, dass Verfahrensbeteiligte als Ehefrau/Ehemann bezeichnet werden, sondern berücksichtigen Eingetragene Lebens- partnerinnen und Lebenspartner. Es sind zwei Varianten vorgesehen. Geht beispiels- weise in der Eingangsregistratur eines Berliner Familien- gerichts ein Antrag auf Aufhebung einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft ein, muss diese dort in dem EDV- gestützten Fachverfahren AULAK (Automation des Landgerichts, der Amtsgerichte und des Kammergerichts) Modul „Familie“ als „LPS“ (Eingetragene Lebenspartnerschaft ) gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung erfolgt über die Auswahl des richtigen Fachgebiets. Die im Fachverfahren hinterlegten Vordrucke weisen dann automatisch angepasste Bezeichnungen auf. Eine Be- zeichnung als „Ehefrau/Ehemann“ ist in diesen Vordrucken nicht vorgesehen, so dass Diskriminierungen nicht zu besorgen sind. Nicht ausgeschlossen werden kann, dass in Einzelfäl- len durch Anwenderfehler unzutreffende Vordrucke ver- wendet worden sind, etwa weil die Eingangsregistratur versehentlich ein unzutreffendes Fachgebiet ausgewählt hat. Der Senat bedauert diese Einzelfälle. In anderen Verfahren unterscheiden die Vordrucke nicht automatisch, sondern sind für beide Varianten auf- gebaut. Dort ist beispielsweise die Bezeichnung „früherer Ehegatte/Lebenspartner“ vorgesehen. Die Bearbeiterinnen bzw. Bearbeiter können das Nichtzutreffende löschen und die zutreffende Variante anpassen. Die alleinige Vorgabe „Ehegatte“ ist auch hier nicht vorgesehen, so dass es auch hier zu keinen Diskriminierungen kommt. 2. Ist dem Senat bekannt, ob auch weitere Berliner Amtsgerichte bzw. deren Abteilungen für Familiensachen derartige oder ähnliche Vordrucke im Zusammenhang mit Rechtssachen zu Eingetragenen Lebenspartnerschaften verwenden? Zu 2.: Allen Familiengerichten in Berlin werden die- selben Formulare zur Verfügung gestellt, die – wie zu Frage 1 ausgeführt – Eingetragene Lebenspartnerschaften berücksichtigen. Auch in anderen Fachverfahren – beispielsweise im Bereich der Nachlassgerichte – sind Eingetragene Lebenspartnerschaften bei der Konzeption der Vordrucke berücksichtigt worden. 3. Warum wurden bisher keine Formulare entwickelt, wo auch Eingetragene Lebenspartnerschaften angemessen berücksichtigt sind? Zu 3.: Es wurden Formulare entwickelt, in denen Ein- getragene Lebenspartnerschaften berücksichtigt sind – s. Antwort zu Frage 1 –. Im Zuge der Einführung des neuen Fachverfahrens fo- rumSTAR werden weiterhin Formulare entwickelt, in denen – auf Veranlassung Berlins in allen Verbundländern – Eingetragene Lebenspartnerschaften berücksichtigt werden. 4. Was wird der Senat unternehmen, um in Zukunft für eine angemessene Ansprache von Menschen in Einge- tragener Lebenspartnerschaft bei Gerichtsformularen zu sorgen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 459 2 Zu 4.: Der Senat wird alle Berliner Gerichte der or- dentlichen Gerichtsbarkeit noch einmal dahingehend sen- sibilisieren, insbesondere durch die Verwendung der rich- tigen Formulare, für eine angemessene Ansprache zu sor- gen. Berlin, den 05. Februar 2013 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Feb. 2013)