Drucksache 17 / 11 461 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Krüger (CDU) vom 22. Januar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Januar 2013) und Antwort Senatsunterstützung für Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Mit welchen Maßnahmen unterstützt und koordiniert der Senat die Gewinnung von ehrenamtlich tätigen Patientenfürsprecherinnen und -fürsprechern im Land Berlin? Zu 1.: Die Gewinnung von ehrenamtlich tätigen Pati- entenfürsprecherinnen und Patientenfürsprechern ist nach § 30 Landeskrankenhausgesetz Aufgabe der Bezirke. Der Senat informiert lediglich auf seiner Internetseite „Gesundheitsplattform “ in der Rubrik „Patientenfürsprecher “ über die Möglichkeit, dass sich alle Personen für das Amt bewerben können, die bei einer Bezirksverordne- tenversammlung wahlberechtigt sind. Auf Beschluss des Rates der Bürgermeister wurde gemeinsam mit den Bezirken unter Federführung der Ber- liner Patientenbeauftragten eine „Handreichung zur Arbeit und Auswahl von Patientenfürsprecherinnen und Pa- tientenfürsprechern“ erarbeitet. Diese kann auf der Internetseite der Patientenbeauftragten heruntergeladen wer- den: http://www.berlin.de/lb/patienten/projekt/index.html. 2. Welche Angebote zum Erfahrungsaustausch und zur Fortbildung über die Bezirksgrenzen hinaus gibt es für diesen Personenkreis (z.B. in Analogie für Schiedsleute)? Zu 2.: Die Patientenfürsprecherinnen und Patienten- fürsprecher werden regelmäßig zum „Arbeitskreis Patientenfürsprecher “ des Gesundheit Berlin-Brandenburg e. V. eingeladen und erhalten somit die Möglichkeit, sich über ihre Erfahrungen auszutauschen und Fragen zu stellen. Im Arbeitskreis werden regelmäßig die Fortbildungs- bedarfe abgefragt und Angebote zur Bearbeitung der jeweiligen Themen in die Planung der nachfolgenden Sitzungen aufgenommen. Der Arbeitskreis der Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher dient damit als Fortbildungsplattform für die Engagierten. Darüber hinaus machen einzelne Bezirke von sich aus Angebote, die die Ehrenamtlichen in ihrer Arbeit unter- stützen. Den Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürspre- chern stehen außerdem die Ange-bote des Berliner PatientenForums der Patientenbeauftragten offen, die ebenfalls aktuelle Fragen aufgreifen, die für die Arbeit der Fürspre- cherinnen und Fürsprecher bedeutsam sein können. 3. In welcher Form werden die Berichte dieses Personenkreises an die bezirklichen Bezirksverordnetenver- sammlungen auswertend zusammengefasst und der Öf- fentlichkeit zugänglich gemacht? Zu 3.: Gemäß § 30 Abs. 3 S. 4 und 5 Landeskranken- hausgesetz sind die Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher verpflichtet der Bezirksverordnetenver- sammlung und dem Krankenhaus einen jährlichen Erfah- rungsbericht vorzulegen und dabei auch zur Situation der Krankenhausversorgung Stellung zu nehmen. Der Erfah- rungsbericht ist im Internet zu veröffentlichen. Die Veröf- fentlichung durch die Berliner Bezirke wird sehr unter- schiedlich gehandhabt: 1. Die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Reinickendorf , Spandau, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg veröffentlichen die Berichte auf ihren bezirkseigenen Internetseiten. 2. Die Bezirke Marzahn-Hellersdorf, Neukölln, Reinickendorf und Treptow-Köpenick veröffentlichen die Berichte lediglich als Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung. 3. Die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Lichtenberg und Pankow veröffentlichen die Berichte weder auf ihren bezirkseigenen Internetseiten noch als Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenver- sammlung. Die Vollständigkeit und Aktualität der veröffentlichten Erfahrungsberichte ist leider nicht bei allen Berliner Bezirken gegeben. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 461 2 Auch viele Krankenhäuser räumen in ihren im Internet veröffentlichten Qualitätsberichten den Patientenfürspre- cherinnen und Patientenfürsprechern einen extra Raum für die Berichterstattung ein. Für die Auswertung der Berichte sind die Bezirke zu- ständig. 4. Auf welche Weise erkennt der Senat die umfangreiche und als notwendig erachtete ehrenamtliche Arbeit der Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher als beson- ders gesellschaftsdienlich an? Zu 4.: Die neu gewählten Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher wurden von Senator Czaja ein- geladen und persönlich begrüßt. Er hat bei diesem Aus- tausch zu Arbeitsschwerpunkten angeboten, ein offenes Ohr für deren Anliegen zu haben. Das Büro der Patientenbeauftragten ist in die Arbeit des „Arbeitskreises Patientenfürsprecher“ des Vereins Gesundheit Berlin-Brandenburg e. V. eingebunden. Berlin, den 15. Februar 2013 In Vertretung Emine D e m i r b ü k e n - W e g n e r _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Feb. 2013)