Drucksache 17 / 11 469 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE) vom 22. Januar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Januar 2013) und Antwort Preis- und Kostendisziplin am BER Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Beantwortung beruht teilweise auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Frage 1: Wurden in allen Verträgen mit beauftragten Baufirmen, insbesondere mit Firmen, die am Terminalbau beteiligt sind, Festpreisverfahren vereinbart, wenn nein, warum nicht? Antwort zu Frage 1: Es wird davon ausgegangen, dass mit Festpreisverfahren die Vertragsart Pauschalpreisver- trag gemeint ist. Mit den Auftragnehmern des Fluggastterminals wur- den sowohl Pauschalpreisverträge als auch Einheitspreisverträge geschlossen. Die Entscheidung für einen Pauschalpreisvertrag ist abhängig von der Planungssicherheit. Aufgrund der bau- begleitenden Planung erfolgte je Vertragspaket eine Fall- entscheidung. Frage 2: Wurden in den Verträgen mit den beauftrag- ten Baufirmen Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung von Zwischen und Endterminen vereinbart, wenn nein, warum nicht? Antwort zu Frage 2: Grundsätzlich sind in den Verträ- gen Vertragsstrafen für schuldhafte Terminüberschreitun- gen auf Basis der zum Vertragsschluss gültigen Termin- planung vereinbart. Frage 3: Wenn Vertragsstrafen vereinbart wurden, wie viele Strafen wurden aus welchem Grund bei beauftragten Baufirmen, insbesondere beim Terminalbau geltend ge- macht? Antwort zu Frage 3: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wurde eine Vertragsstrafe gegen den Generalunternehmer der Parkhäuser Airport City (Teilprojekt Drittinvestitio- nen) aufgrund der Nichteinhaltung des Fertigstellungs- termins geltend gemacht. Frage 4: Wurden trotz Festpreisvereinbarungen Kos- tenüberschreitungen durch Baufirmen gegenüber der FBS/FBB geltend gemacht, wenn ja warum und in wel- chem Maße (Gesamtsumme)? Antwort zu Frage 4: Grundsätzlich bleibt bei einem Pauschalpreisvertrag die vereinbarte Vergütung unverän- dert. Bei Anordnung von geänderten oder zusätzlichen Leistungen durch den Auftraggeber, die zu einer Abwei- chung von der ursprünglich vereinbarten Leistung gemäß Hauptauftrag (Abweichung Bau-Ist / Bau-Soll) führen, kann der Auftragnehmer Mehrvergütungsansprüche auf dem Nachtragswege geltend machen. Beispielhaft seien hier Beschleunigungsmaßnahmen, Änderung Bau-Soll aufgrund von Änderungswünschen oder zusätzlichen Leistungen genannt. Derzeit beläuft sich die beauftragte Nachtragshöhe bei Pauschalpreisverträgen für Bauleistungen Fluggasttermi- nal einschließlich Ergänzungsvereinbarungen aufgrund Terminverschiebung auf ca. 250 Mio. € (Mehr- und Minderkosten kumuliert). Frage 5: Wurden bei eventuellen Nachtragsangeboten durch die FBS/FBB die entsprechenden Kostenkalkulati- onen auf den Preisen der Urkalkulation getätigt, wie es an den Hauptausschuss im September 2009 berichtet wurde, wenn nein, warum nicht? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 469 2 Antwort zu Frage 5: Ja, da das vertraglich gebundene Unternehmen verpflichtet ist, Nachtragsangebote (Mehr- /Minderleistungen) gemäß den Preisermittlungsgrundla- gen des Hauptauftrags zu kalkulieren. Im Zuge der Nach- tragsprüfung werden die Angebote auf Übereinstimmung hinsichtlich der vertraglich vereinbarten EKT (Einzelkos- ten der Teilleistungen) und Zuschläge sowie auf Marktüblichkeit und Angemessenheit hin überprüft. Die FBB ist berechtigt, die Urkalkulation unter Zustimmung des Auf- tragnehmers zu öffnen, damit dessen Forderungen auf Übereinstimmung mit der Urkalkulation geprüft werden können. Berlin, den 15. Februar 2013 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Feb. 2013)