Drucksache 17 / 11 474 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 15. Januar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Januar 2013) und Antwort Schwarzfahrer und Fahrscheinkontrollen bei BVG und S-Bahn Berlin GmbH Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Se- nat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Ant- wort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die S-Bahn Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eige- ner Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend wiedergegeben: Frage 1: Wie viele Fahrgäste beförderten die a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH jeweils in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012? Antwort zu 1: Die BVG hat hierzu übermittelt: "Unternehmensbezogene Fahrgastfahrten (UBF) der BVG AöR: 2007 904,0 Mio. UBF 2008*) 832,3 Mio. UBF 2009 925,4 Mio. UBF 2010 922,0 Mio. UBF 2011 936,5 Mio. UBF 2012 937,4 Mio. UBF *) Das Jahr 2008 ist wegen des lang anhaltenden Streiks bei der BVG AöR mit entsprechend niedrigerem Jahresergebnis nur bedingt für Vergleiche geeignet." Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: "Die S-Bahn Berlin beförderte pro Jahr Fahrgäste wie folgt: 388 Mio. in 2008, 371 Mio. in 2009, 376 Mio. in 2010 und 383 Mio. in 2011; die Anzahl der beförderten Fahrgäste in 2012 liegt noch nicht vor." Frage 2: Wie viele (interne und/oder externe) Fahr- schein-Kontrolleure standen jeweils in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 im Dienst der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH und planen sie die Anzahl der in- ternen und/oder externen Kontrolleure zu erhöhen und wenn ja, um wie viele und in welchem Zeitrahmen? Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt: "Durchschnittlich waren bei der BVG AöR in: 2008 82 externe und 27 BVG Fahrausweisprüfer, 2009 84 externe und 15 BVG Fahrausweisprüfer, 2010 67 externe und 9 BVG Fahrausweisprüfer, 2011 45 externe und 17 BVG Fahrausweisprüfer und 2012 56 externe und 14 BVG Fahrausweisprüfer täglich im Einsatz. Seit 2012 werden durch die BVG-Sicherheitsmitarbeiter sowie durch die externen Sicherheitsmitarbeiter des Dienstleisters und durch BVG-Servicemitarbeiter anlass- bezogene Fahrausweiskontrollen durchgeführt. In 2013 plant die BVG AöR eine Erhöhung auf bis zu 100 externe und 40 interne Fahrausweisprüfer." Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: "Bis 2010 waren bei der S-Bahn täglich bis zu 62 Kontrolleure im Einsatz und ab 2011 bis zu 70 Kontrol- leure. In 2013 soll die Anzahl der Kontrolleure schrittwei- se auf 80 Kontrolleure angehoben werden." Frage 3: Verrichten alle (internen und/oder externen) Fahrschein-Kontrolleure der a) BVG und b) S-Bahn Ber- lin GmbH ihren Dienst in offizieller Uniform und wenn nein, weshalb nicht und sind Änderungen geplant? Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu übermittelt: "Die BVG AöR setzt sowohl Fahrschein-Kontrolleure in Dienstkleidung als auch in Zivil ein." Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: "Die strikte Trennung der Aufgaben des Ordnungs- dienstes und der Fahrscheinkontrolleure hat zur Folge, dass diese Aufgabentrennung auch im Außenauftritt er- kennbar sein soll, so dass die Kontrolleure keine Uniform tragen. Änderungen sind hierzu nicht geplant." Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 474 2 Frage 4: Unterlagen und/oder unterliegen die internen und/oder externen Fahrschein-Kontrolleure der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH Zielvorgaben zur Feststel- lung von Schwarzfahrern (sog. „Fangquoten“) und wenn ja, inwiefern und wie begründen sie das? Antwort zu 4: Die BVG hat hierzu übermittelt: "Nein, Fangquoten werden von der BVG AöR weder für die internen noch für die externen Fahrausweisprü- fer/innen vorgeschrieben." Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: "Bei der S-Bahn Berlin sind keine Zielvorgaben für die eingesetzten Kontrolleure vorgesehen." Frage 5: Wie viele Fahrgäste der a) BVG und b) S- Bahn Berlin GmbH konnten in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 bei Kontrollen keinen gültigen Fahrschein vorweisen, wie viel Prozent machten diese an der jeweils jährlichen Gesamtfahrgastzahl aus und wie begründen sie mögliche Schwankungen? Antwort zu 5: Die BVG hat hierzu übermittelt: "2008 Feststellungen 353.616 Beanstandungsquote 3,7% 2009 Feststellungen 351.225 Beanstandungsquote 4,5% 2010 Feststellungen 325.877 Beanstandungsquote 4,5% 2011 Feststellungen 202.041 Beanstandungsquote 3,8% 2012 Feststellungen 156.047 Beanstandungsquote 5,6% Die jährlichen Schwankungen bei der Anzahl der Feststellungen begründen sich durch abnehmende Perso- nalressourcen bei den externen Dienstleistern (Vertrags- ende, Neuausschreibungen und Problemen im Vergabe- verfahren), die durch eigene Personale nicht kompensiert werden konnten. Die Beanstandungsquote wird beeinflusst durch die häufige Kontrolle in Schwerpunktbereichen und an Brennpunkten mit hohem Schwarzfahreranteil." Die S-Bahn Berlin hat die Fragen 5 und 6 zusammen- hängend bei Frage 6 beantwortet. Frage 6: Wann zeigen die a) BVG und b) S-Bahn Ber- lin GmbH Fahrgäste wegen Schwarzfahrens an, wie viele Strafanzeigen haben sie jeweils in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 gestellt und wie begründen sie mög- liche Schwankungen? Antwort zu 6: Die BVG hat hierzu übermittelt: "Die BVG AöR stellt grundsätzlich Strafanzeige nach § 265a StGB (Erschleichen von Leistungen) nur bei auf- fälligen Mehrfachtätern. Gestellte Strafanzeigen: 2008 16.299 2009 14.394 2010 6.654 2011 8.886 2012 1.047 Die jährlichen Schwankungen stehen in engem Ver- hältnis zur Anzahl der Feststellungen, im Besonderen wurden in 2012 weniger Mehrfachtäter festgestellt." Die S-Bahn Berlin hat zu den Fragen 5 und 6 übermit- telt: "Die S-Bahn Berlin hat pro Jahr Fahrgäste (in Tau- send) ohne gültigen Fahrausweis wie folgt festgestellt: 178 in 2008 (0,05% aller Fahrgäste), 193 in 2009 (0,05%), 238 in 2010 (0,06%), 290 in 2011 (0,08%) und 301 in 2012 (%-Anteil liegt noch nicht vor). Die Fahrgäste, die innerhalb eines Jahres dreimal ohne Fahrschein angetroffen wurden, werden von der S-Bahn Berlin zur Anzeige gebracht: In 2008 wurden 4,9 Tausend Anzeigen wg. Erschleichens von Beförderungsleistung erstattet, 3,7 in 2009, 9,7 in 2010, 7,4 in 2011 und 10,6 in 2012. Die Schwankungen erschließen sich unter Berücksichtigung der zurückliegenden Einschränkungen im Leis- tungsangebot der S-Bahn und des Einsatzes der Kontrol- leure als Kundenberater zur Verbesserung der Fahrgastin- formation." Frage 7: Welcher Schaden entstand der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH jeweils in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 durch Schwarzfahrer? Antwort zu 7: Die BVG hat hierzu übermittelt: "Der potentiell entstandene Schaden kann nur auf Ba- sis einer Hochrechnung geschätzt werden. Dazu wird die Feststellungsquote (s. Frage 5) auf die insgesamt im Jahr beförderten Fahrgäste, multipliziert mit dem durchschnitt- lichen Erlös pro beförderten Fahrgast, bezogen. Im Durchschnitt bedeutet dieses für die BVG AöR Ausfälle von rd. 20 Mio. EUR p. a." Die S-Bahn Berlin hat die Fragen 7, 8 und 9 zusam- menhängend bei Frage 9 beantwortet. Frage 8: Welche Gesamtsumme umfasste das von der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH jeweils in den Jah- ren 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 bei Schwarzfahrern beigebrachte „erhöhte Beförderungsentgelt“? Antwort zu 8: Die BVG hat hierzu übermittelt: "Beigebrachtes ´erhöhtes Beförderungsentgelt´ (Saldo aus Erträgen und Abschreibung auf Forderungen): Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 474 3 2008 5.167,9 Tsd. EUR 2009 3.616,5 Tsd. EUR 2010 4.628,8 Tsd. EUR 2011 1.633,9 Tsd. EUR 2012 2.712,1 Tsd. EUR" Die S-Bahn Berlin hat die Fragen 7, 8 und 9 zusammenhängend bei Frage 9 beantwortet. Frage 9: In wie vielen Fällen konnten die ertappten Schwarzfahrer das „erhöhte Beförderungsentgelt“ in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 bei der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH nicht bezahlen? Antwort zu 9: Die BVG hat hierzu übermittelt: "Von den zu Frage 5 genannten Feststellungen konn- ten durchschnittlich mindestens die Hälfte der Personen nicht das EBE bezahlen und es wurden von der BVG AöR weitergehende Maßnahmen ergriffen." Die S-Bahn Berlin hat zu den Fragen 7, 8 und 9 über- mittelt: "Die Einnahmen, die der S-Bahn infolge des Schwarz- fahrens entgangen sind, stellten sich unter der Annahme, dass der Anteil der festgestellten Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis in Bezug auf die durchgeführten Kontrollen und in Bezug auf alle beförderten Fahrgäste gleich ist, pro Jahr wie folgt dar: 11,7 Mio. € in 2008, 12,9 Mio. € in 2009, 17,6 Mio.€ in 2010 und 17,7 Mio.€ in 2011, wobei die Zahl für 2012 noch nicht vorliegt. Die durch das er- höhte Beförderungsentgelt generierten Erlöse unterliegen den marktüblichen Forderungsausfällen und decken die Kosten der S-Bahn im Rahmen der Verfolgung der Be- förderungserschleichung." Frage 10: Wie viele zahlungsunfähige oder -unwillige Schwarzfahrer der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH wurden in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 zu Ersatzhaft verurteilt? Antwort zu 10: Die BVG hat hierzu übermittelt: "Hierzu liegen der BVG AöR keine Angaben vor." Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: "Dazu liegen der S-Bahn Berlin keine statistischen Angaben vor." Frage 11: Planen die a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH das „erhöhte Beförderungsentgelt“ für Schwarzfahrer zu erhöhen und wenn ja, wann und weshalb? Antwort zu 11: Die BVG hat hierzu übermittelt: "Die Höhe des erhöhten Beförderungsentgelts (EBE) ist eine bundesweite gesetzliche Regelung und kann nicht von der BVG AöR festgelegt werden. Die BVG AöR un- terstützt allerdings die Gesetzes-Initiative des VDV, das EBE von 40,- € auf 60,- €, für Wiederholungstäter auf 120,- € zu erhöhen." Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: "Die Rechtsgrundlage zur Erhebung eines erhöhten Beförderungsentgelts ist § 12 Eisenbahn-Verkehrsord- nung (EVO) bzw. § 9 Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen (VO-ABB). Eine Erhöhung dieses Betrages kann nur durch die ermächtigte Verwal- tung erfolgen." Frage 12: Welche Maßnahmen haben die a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH bereits ergriffen und werden sie ergreifen, um die Schwarzfahrerquote in ihrem Bereich zu reduzieren? Antwort zu 12: Die BVG hat hierzu übermittelt: "Die BVG AöR hat die Kontrollleistung in 2012 neu ausgeschrieben. Seit dem 01.01.2013 ist ein neuer Dienst- leister unter Vertrag. Ziel ist es, nach einer Einlaufphase täglich 100 externe Fahrausweisprüfer in den Verkehrs- mitteln der BVG AöR, einzusetzen. Weiterhin setzt die BVG AöR zukünftig bis zu 40 eigene Fahrausweisprüfer ein. Weiterhin führen (wie bereits in der Antwort zur Fra- ge 2 dargestellt) die Sicherheits- und Servicekräfte an- lassbezogene Fahrausweiskontrollen durch. Seit 2012 wurde die Zusammenarbeit mit der S-Bahn Berlin GmbH bei der Bekämpfung von Fahrausweisfäl- schungen und bei der Durchführung von Schwerpunkt- kontrollen verstärkt." Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: "Neben der umfassenden Information der Fahrgäste (Ein- und Ausgangsbereiche der Stationen, diverse Kun- denmedien etc.) hat die S-Bahn Berlin die Kontrolldichte sowohl in den Haupt- als auch Nebenverkehrszeiten er- höht. Weiterhin wird die Zusammenarbeit mit dem Kon- trolldienst der BVG im Rahmen von Schwerpunktkontrol- len intensiviert, Forderungen konsequent verfolgt und erforderliche Strafanzeigen zeitnah erstattet." Frage 13: Welche Maßnahmen haben die a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH bereits ergriffen und werden sie ergreifen, um gegen Personen vorzugehen, die Fahrgästen manipulierte Fahrscheine anzudrehen versuchen? Antwort zu 13: Die BVG hat hierzu übermittelt: "Die BVG AöR weist seit 2011 an ihren Fahrausweis- automaten mit einer Warnung vor Trickbetrügern auf die Gefahren beim Erwerb von Fahrausweisen von nicht au- torisierten Verkäufern und auf das Verbot des Kaufes von bereits verwendeten Tickets hin. Werden bei Fahrausweiskontrollen Manipulationen oder Fälschungen festgestellt, so werden diese grundsätz- lich zur Anzeige gebracht." Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 474 4 Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: "Zum einen werden die Fahrgäste der S-Bahn Berlin an den Fahrscheinautomaten und in Kundenpublikationen auf die Gefahren des Schwarzhandels hingewiesen. Dar- über hinaus erfolgt eine intensive Zusammenarbeit mit der Bundes- und Landespolizei zu Fragen der Fälschung von Fahrkarten und deren Verkauf bzw. bei deren Feststellung . Erforderliche Strafanzeigen wegen Urkundenfäl- schung werden konsequent gestellt, um zügig behördliche Strafverfahren starten lassen zu können." Berlin, den 20. Februar 2013 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mrz. 2013)