Drucksache 17 / 11 475 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 11. Januar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Januar 2013) und Antwort Videoüberwachung bei der BVG Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft auch Themenbereiche, über die der Senat aus eigener Zuständigkeit keine Aussage treffen kann. Gleichwohl ist er bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher auch die Berliner Verkehrsbetriebe Anstalt öffentli- chen Rechts (BVG AöR) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort eigenverantwortlich erstellt und dem Senat übersandt wurde. Die Videoaufzeichnung und Speicherung im Rahmen der gesetzlichen Frist im Bereich der U-Bahn als Teil des öffentlichen Personennahverkehrs Berlins erfolgt durch die Berliner Verkehrsbetriebe. Die Polizei führt keine Videoaufzeichnung durch, es findet auch keine generelle Auswertung des von der BVG gespeicherten Datenmaterials statt, um dabei Straftaten festzustellen. Die Polizei fordert beim Anfangsverdacht einer Straftat, die nach den Umständen durch Videokameras der BVG aufgezeichnet worden sein könnte, die entsprechenden Filmausschnitte als Beweismaterial zur Auswertung an. Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen erfolgt unter diesem Gesichts- punkt. 1. Wie viele Gewaltvorfälle auf U-Bahnhöfen, in U- Bahnen, in Straßenbahnen und in Bussen gab es in den Jahren 2010, 2011 und 2012 (Auflistung bitte nach Jahren und Verkehrsmittel)? Zu 1.: Um die Verteilung von Gewaltdelikten inner- halb einzelner Verkehrsträger zu veranschaulichen, wur- den für die nachfolgende Tabelle aus den polizeilichen Statistiken 2010, 2011 und 2012 die Delikte und Zahlen für Körperverletzung, Raub, Nötigung sowie Sexualstraf- taten entnommen und zusammengefasst dargestellt: Gewaltvorfälle 2010 2011 2012 U-Bahn (im Zug/auf dem Bahnsteig) 857 939 1.905 Bus 320 374 508 Tram 145 176 324 Gesamt 1.322 1.489 2.737 Bei der Betrachtung der o.a. Tabelle sticht hervor, dass die Gewaltvorfälle im Jahr 2012 gegenüber den Vor- jahren gestiegen zu sein scheinen. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass in den Jahren 2010 und 2011 bei Auswertungen von Strafanzeigen eine hohe Quote „unbekannter Tatorte“ im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) festzustellen war, die keinem Verkehrsmittel zugeordnet werden konnten. Diese Strafanzeigen werden in der o.a. Tabelle nicht wiedergegeben. Um die Tatorte präziser beschreiben zu können, wurde im März/April 2012 eine Veränderung der Eingabemodalität im polizeilichen Er- fassungssystem vorgenommen. Damit wurde eine bessere Vergleichbarkeit unter den einzelnen Verkehrsmitteln zu erzielt. Seither ist die Anzahl unbekannter Tatorte von Straftaten mit Bezug zum ÖPNV stark gesunken. Die nachfolgende Tabelle soll das Verhältnis der bezeichneten Gewaltdelikte verdeutlichen, die keinem der oben ge- nannten Verkehrsmittel zuzuordnen waren. Sie müssen zu den Gewaltvorfällen aus obiger Tabelle addiert werden. Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass die angezeigten Fälle von Gewalt im ÖPNV im Jahr 2012 im Vergleich zu 2010 und 2011 gesunken sind: Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 475 2 Unbekannte Tatorte im ÖPNV in Bezug auf Gewalt- vorfälle 2010 2011 2012 Unbekannter/nicht zuzuordnender Tatort im ÖPNV 2.472 2.408 446 2. Wie viele U-Bahnhöfe, U-Bahnen, Busse und Straßenbahnen sind aktuell mit Überwachungskameras ausgestattet und wie viele werden in welchem Zeitraum noch damit ausgerüstet? Zu 2.: Hierzu teilt die BVG mit, dass alle U-Bahnhöfe der BVG AöR zu 100% mit Überwachungskameras ausgestattet sind. In 2013 sollen zusätzlich 14 U-Bahnhöfe mit verbesserter Technik ausgerüstet werden. Bei den Fahrzeugen gestaltet sich die Ausrüstung wie folgt: Fahrzeuge U-Bahn Straßenbahn Omnibus Anzahl Fahrzeuge gesamt 1238 377 1341 Davon Fahrzeuge mit Video- Ausstattung 1238 190 1091 Ausrüstung in % 100 % 50,4 % 81,4 % Eine weitere Ausrüstung erfolgt sukzessive nach Ver- fügbarkeit finanzieller und personeller Mittel. 3. Welche U-Bahnhöfe sind aktuell mit modernen schwenk- und zoombaren Kameras ausgestattet und wel- che U-Bahnhöfe werden in welchem Zeitraum noch damit ausgestattet? Zu 3.: Nach Aussagen der BVG wurden folgende Bahnhöfe mit den modernen schwenk-, neig- und zoom- baren Kameras ausgestattet: Kottbusser Tor, Alt-Tegel und Friedrichstraße. Derzeitig werden noch auf den Bahnhöfen Johannisthaler Chaussee, Schönleinstraße, Gesundbrunnen und Frankfurter Tor Restarbeiten an diesem Kameratyp durchgeführt. Zusätzlich werden folgende Bahnhöfe bis Ende des ersten Quartals ausgestattet: Berliner Straße, Kurfürstendamm, Rathaus Steglitz, Osloer Straße, Rathaus Spandau, Möckernbrücke, Hermannplatz, Leopoldplatz, Fehrbelliner Platz, Mehringdamm, Zoologischer Garten, Lichtenberg, Jannowitzbrücke und Alexanderplatz. 4. Wie häufig forderte die Polizei Videomaterial aus U-Bahnhöfen, U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen der BVG in den Jahren 2010, 2011 und 2012 an (Auflistung bitte nach Jahren und Verkehrsmitteln)? Zu 4.: Die BVG teilt hierzu mit, dass aus der Auswer- tung und Aufschlüsselung nach den Betriebsbereichen keine Unterscheidungen nach unterschiedlichen Anfra- genden (Polizei o. a.) extrahiert werden können. Die Gesamtzahl der aufsummierten Anfragen kann in der Summe größer sein als die gestellten Anfragen, weil der Datensatz einer Anforderung Daten zu mehreren Be- triebsbereichen enthalten kann. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 475 3 5. In wie vielen Fällen dieser Videomaterial- Anforderungen erhielt die Polizei in den Jahren 2010, 2011 und 2012 verwertbare Hinweise zu möglichen Straf- tätern (Auflistung bitte nach Jahren und Verkehrsmittel)? 6. Wie viele Straftäter wurden in den Jahren 2010, 2011 und 2012 mithilfe der Videoaufnahmen identifi- ziert? Zu 5. und 6.: In den Jahren 2010 und 2011 wurde die Anforderung von Videomaterial durch die BVG erhoben. Erfassungsbedingt können daher für diese Jahre keine Angaben zu ermittelten Tatverdächtigen dargestellt wer- den. Seit dem Jahr 2012 werden alle Daten zur Videoma- terialanforderung durch die Polizei Berlin selbst aufge- zeichnet und lassen folgende Auswertungen zu: 2010 2011 2012 Anforderung von Videomaterial 1.698 2.417 2.517 Eintrag von ermit- telten Tatverdäch- tigen in einer Strafanzeige / / 7021 Die Anzahl der Tatverdächtigen im Jahr 2012 setzt sich aus Personen zusammen, die durch Feststellungen am Tatort im Rahmen der Anzeigenerstattung namhaft ge- macht oder im Zuge von Nachermittlungen identifiziert werden konnten. In beiden Fällen, auch bei feststehenden Personalien der Tatverdächtigen, wurden stets Videoauf- zeichnungen zur Beweissicherung angefordert. 1 Eine automatisierte Erfassung aufgeschlüsselt nach Verkehrsmitteln erfolgt durch die Polizei nicht 7. In wie vielen Fällen dieser Videomaterial- Anforderungen konnte in den Jahren 2010, 2011 und 2012 (bis zur Ausweitung der Speicherfrist auf 48 Stun- den) kein Bildmaterial geliefert werden, weil die Spei- cherfrist von 24 Stunden überschritten war? Zu 7.: Hierzu teilt die BVG mit, dass in folgenden Fällen den Anträgen nicht entsprochen werden konnte, da die Speicherfrist von 24 Stunden überschritten war: 2010: 64 2011: 205 2012: 78 (bis zum 31.05.2012) 8. In wie vielen Fällen dieser Videomaterial- Anforderungen konnte im Jahr 2012 (seit der Ausweitung der Speicherfrist auf 48 Stunden) kein Bildmaterial geliefert werden, weil die Speicherfrist von 48 Stunden über- schritten war? Zu 8.: Hierzu teilt die BVG mit, dass im Jahr 2012 in 49 Fällen den Anträgen nicht entsprochen werden konnte, da die Speicherfrist von 48 Stunden überschritten war. 9. Stimmt der Senat der Auffassung zu, dass die Ausweitung der Überwachungskameras und die Auswei- tung der Speicherfrist von Videomaterial auf 48 Stunden verstärkt dazu beitragen, die Täter von Gewaltvorfällen im Bereich der BVG zu identifizieren? Zu 9.: Die Ausweitung der Überwachungskameras und die Ausweitung der Speicherfrist haben im Jahr 2012 zu einem Anstieg der Anforderungen von Videodaten durch die Polizei Berlin geführt. Wie sich daraus resultie- rend der Ermittlungserfolg gestaltet, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht eindeutig abgeschätzt werden. Berlin, den 21. Februar 2012 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mrz. 2013) 2010 2011 2012 Anforderungen gesamt 2.908 3.867 4.361 Anfragen von Bahnhöfen 2.267 3.062 3.445 U-Bahnen 176 407 778 Straßenbahnen 171 181 234 Omnibus 491 566 800 Summe 3.105 4.216 5.257