Drucksache 17 / 11 477 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 24. Januar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Januar 2013) und Antwort Internationalisierung der Berliner Hochschullandschaft Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. An welchen Berliner Hochschulen wird der Ab- schluss eines "Master of Law" (LL.M.) angeboten? Zu 1.: Der Abschluss eines Master of Law (LL.M.) wird an der Freien Universität Berlin, der Humboldt- Universität zu Berlin und an der Hochschule für Wirt- schaft und Recht Berlin angeboten. 2. Wie viele Studenten beginnen an den Berliner Hochschulen jährlich diesen postgradualen Studiengang bzw. dieses Programm? 3. Wie hoch ist dabei der Anteil der internationalen Studenten? Zu 2. und 3.: S. angehängte Tabelle. 4. In welcher Sprache finden diese Kurse statt? Zu 4.: Im Masterstudiengang „Unternehmensrecht im internationalen Kontext“ der Hochschule für Wirtschaft und Recht werden 80 Prozent der Lehrveranstaltungen in deutscher, 20 Prozent in englischer Sprache angeboten; der englischsprachige Anteil kann sich je nach gewählter Spezialisierung erhöhen. Im Übrigen finden die Pflichtcurricula der unter 2. und 3. genannten Studien- gänge regulär in deutscher Sprache statt. 5. Gibt es für die Absolventen dieser Programme die Möglichkeit, ihr Auslandsstudium bzw. Forschungsauf- enthalt an einer Berliner Hochschule mit einer Promotion oder Habilitation fortzusetzen? Zu 5.:Die Frage ist unklar. Festzuhalten ist, dass der erfolgreiche Abschluss eines Masterstudiengangs einer Universität oder einer Fachhochschule gemäß § 35 Abs. 2 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) grundsätzlich zur Promotion berechtigt. Die Zulassung zum Habilitations- verfahren setzt gemäß § 36 Abs. 4 BerlHG mindestens einen Hochschulabschluss und die Promotion voraus. Berlin, den 15. Februar 2013 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Feb. 2013) Zu 2.: Hochschule Studiengang Zulassungen zum ersten Fachsemester gemittelter Prozentanteil internationaler Studierender 2010/11 2011/12 2012/13 Freie Universität Berlin Magister legum 26 27 25 87 HumboldtUniversität Berlin Europäisches Recht und Rechtsvergleich 5 4 10 100 Deutsches Recht 26 29 32 86 Deutsches und Europäisches Recht 16 19 15 89 Immaterialgüterrecht und Medienrecht 13 - 17 11 Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Unternehmensrecht im internationalen Kontext 31 31 38 8 Recht für die öffentliche Verwaltung 39 50 43 0 ka17-11477 ka17-11477Anlage