Drucksache 17 / 11 478 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 24. Januar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Januar 2013) und Antwort Grundwassersituation in Britz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie haben sich die Grundwasserstände in den Jahren 2011 und 2012 in Britz und insbesondere im Bereich Dammweg entwickelt (es wird hier um Angaben der Höchst- und Niedrigwerte an den jeweiligen Messstel- len gebeten) und wie viele Gebäude haben in diesem Ge- biet grundwasserbedingte Vernässungsschäden? Antwort zu 1: Die Entwicklung der Grundwasserstän- de vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2012 im Bereich des Dammweges ist anhand der Grundwasserstandsganglinien der zwei beispielhaft ausgewählten Grundwassermessstel- len 796 und 8412 dokumentiert (siehe Abb. 1). Die Lage der Grundwassermessstellen ist im Lageplan verzeichnet (siehe Abb. 2). (Der Dammweg liegt in den Ortsteilen Neukölln und Plänterwald, nicht aber im Ortsteil Britz.) Im Gebiet des Dammweges ist dem Senat in der Dammheidesiedlung ein Gebäude mit einem Kellerwas- serschaden gemeldet worden. Abb. 1 Grundwasserstandsganglinien der Messstellen 796 und 8412 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 478 2 Abb. 2 Lage der Grundwassermessstellen im Gebiet des Dammweges Frage 2. Gibt es bereits in dem unter Frage 1 bezeich- neten Gebiet eine Grundwasserregulierungsanlage oder andere den Grundwasserstand regulierende Maßnahmen und gegebenenfalls welche bzw. sind solche Maßnahmen geplant? Antwort zu 2: Nein, es gibt keine Grundwasserregulie- rungsanlage in dem Gebiet und es ist auch keine geplant. Frage 3. Bestehen für den Weiterbau der A100 Pläne den Grundwasserstand in dem unter Frage 1 bezeichneten Gebiet zu senken? Antwort zu 3: Nein. Für den Weiterbau der A 100 be- stehen keine Pläne den Grundwasserstand in Britz und insbesondere im Bereich Dammweg abzusenken. Es sind zwar temporäre Bauwasserhaltungen geplant, deren Ziel es ist, den Baukörper erstellen zu können, jedoch mit lo- kal minimalen Auswirkungen auf die Umgebung. Frage 4. Was unternimmt der Senat gegenwärtig zur Vermeidung von Vernässungsschäden in Britz und insbe- sondere im Bereich Dammweg? Antwort zu 4: Die Gewährleistung siedlungsverträgli- cher Grundwasserstände im Gebiet des Dammweges und im Stadtgebiet Berlins ist keine Aufgabe des Senates. Vielmehr ist die Bauherrin oder der Bauherr verpflichtet, das Gebäude gegen Grundwasser zu schützen (Bauord- nung für Berlin § 13). Nach der einschlägigen Rechtspre- chung besteht unter keinen rechtlichen Gesichtspunkten ein Rechtsanspruch von Grundstückseigentümerinnen oder Grundstückseigentümern auf grundwassersenkende Maßnahmen, denn öffentliche, industrielle und andere private Grundwasserförderungen bedürfen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG § 8) einer wasserrechtli- chen Erlaubnis oder Bewilligung. Diese Zulassung bein- haltet ein Recht auf Förderung, aber keine Verpflichtung zur dauerhaften Weiterförderung. Im Übrigen sind die Entscheidungen des Abgeordne- tenhauses zu den Ergebnissen des Runden Tisches Grundwassermanagement abzuwarten. Berlin, den 07. Februar 2013 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Feb. 2013)