Drucksache 17 / 11 479 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 24. Januar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Januar 2013) und Antwort Grundwassersituation im Rudower Blumenviertel Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie haben sich die Grundwasserstände in den Jahren 2011 und 2012 im Rudower Blumenviertel entwickelt (es wird hier um Angaben der Höchst- und Niedrigwerte an den jeweiligen Messstellen gebeten)? Antwort zu 1: Die Entwicklung der Grundwasserstän- de vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2012 im Rudower Blu- menviertel ist anhand der Grundwasserstandsganglinien der vier beispielhaft ausgewählten Grundwassermessstel- len 203, 207, 3212 und 3215 dokumentiert (siehe Abb. 1 und 2). Die Lage der Grundwassermessstellen ist im La- geplan verzeichnet (siehe Abb. 3). Abb. 1 Grundwasserstandsganglinien der Messstellen 203 und 207 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 479 2 Abb. 2 Grundwasserstandsganglinien der Messstellen 3212 und 3215 Abb. 3 Lage der Grundwassermessstellen im Rudower Blumenviertel Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 479 3 Frage 2: Wie viele Gebäude haben in diesem Gebiet Vernässungsschäden? Antwort zu 2: Im Bereich des Rudower Blumenvier- tels, das durch die Straßen Johannisthaler Chaussee, Ru- dower Straße, Neuköllner Straße und Stubenrauchstraße sowie durch den Teltowkanal begrenzt ist (siehe auch Abb. 3), sind dem Senat seit dem Jahr 1984 80 Gebäude mit Vernässungsschäden gemeldet worden. Frage 3: Wie gewährleistet der Senat siedlungsverträgliche Grundwasserstände im Rudower Blumenviertel? Antwort zu 3: Die Gewährleistung siedlungsverträgli- cher Grundwasserstände im Rudower Blumenviertel und im Stadtgebiet Berlins ist keine Aufgabe des Senates. Vielmehr ist die Bauherrin / der Bauherr verpflichtet, ihr/sein Gebäude gegen Grundwasser zu schützen (Bau- ordnung für Berlin § 13). Nach der einschlägigen Recht- sprechung besteht unter keinen rechtlichen Gesichtspunk- ten ein Rechtsanspruch von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer auf grundwassersenkende Maßnahmen, denn öffentliche, industrielle und andere private Grundwasserförderungen bedürfen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG § 8) einer wasserrechtli- chen Erlaubnis oder Bewilligung. Diese Zulassung bein- haltet ein Recht auf Förderung, aber keine Verpflichtung zur dauerhaften Weiterförderung. Um lokale Sanierungsmaßnahmen von Altlasten zu ermöglichen, hat der Senat Ende der 1990er Jahre die Grundwasserregulierungsanlage im Rudower Blumen- viertel für einen temporären Einsatz errichtet und betreibt sie noch heute. Dadurch konnten auch die seit Mitte der 1990er Jahre besonders zahlreich aufgetretenen Keller- wasserschäden im Einflussbereich des nahegelegenen Wasserwerkes Johannisthal durch ansteigendes Grund- wasser verringert werden. Frage 4: Welche Menge Wasser förderte die Grundwasserregulierungsanlage im Rudower Blumenviertel in den Jahren 2011 und 2012? Antwort zu 4: Fördermenge 2011 : 1.364.134 m³ Fördermenge 2012 : 1.386.000 m³ Frage 5: Arbeitet die Grundwasserregulierungsanlage unter Volllast? Antwort zu 5: Die Grundwasserregulierungsanlage ar- beitet unter Volllast. Aufgrund der Bauart der Anlage (Vakuumheberanlage) werden die Wassermengen kon- stant aus den angeschlossenen Brunnen gefördert. Frage 6: In welchen Abständen wird die Grundwasser- regulierungsanlage regelmäßig gewartet, wann wurde diese das letzte Mal gewartet und gab es Reparaturbedarf? Antwort zu 6: Die Grundwasserregulierungsanlage Rudow wird regelmäßig zweimal im Jahr (nach Witterungslage etwa im April und Oktober) gewartet. Die letzte Wartung erfolgte Anfang November 2012. Altersbedingt können außerplanmäßig Reparaturen anfallen, die dann kurzfristig von einer Fachfirma durchgeführt werden. Frage 7: Wie viele Anträge auf Erteilung einer wasser- rechtlichen Erlaubnis wurden in den letzten 50 Jahren im Land Berlin gestellt und wie viele davon wurden erteilt? Antwort zu 7: Es wird keine digitale Statistik über den gewünschten Zeitraum von 50 Jahren geführt. Frage 8: Sind auch welche an natürlichen Personen er- teilt worden, wenn ja wie viele? Antwort zu 8: Ja. Zur Statistik s. Antwort zu 7. Frage 9: Welcher Zeitraum vergeht durchschnittlich zwischen der Antragstellung und einer behördlichen Ent- scheidung? Antwort zu Frage 9: Der Zeitraum erstreckt sich zwi- schen vier Wochen bei nur anzeigepflichtigen Grundwasserbenutzungen bis zu mehreren Jahren bei Anträgen auf Grundwasserbenutzung mit UVP-Pflicht. Frage 10: Wie viele gerichtliche Auseinandersetzun- gen hat das Land Berlin in den letzten 50 Jahren hinsicht- lich der Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis ge- führt und wie hoch war die Stattgabequote zugunsten des Landes Berlin? Antwort zu 10: Die Anzahl der gerichtlichen Verfah- ren über die Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse von Grundwasserabsenkungen zum Zweck der Gebäudetrockenhaltung wird statistisch nicht erfasst. Frage 11: Welche Maßnahmen ergreift der Senat ge- genwärtig zur Vermeidung von Vernässungsschäden all- gemein und insbesondere im Rudower Blumenviertel? Antwort zu 11: Der Senat ergreift aktuell keine weite- ren Maßnahmen, da er dazu auch nicht verpflichtet ist (siehe auch Antwort zu Frage 3). Im Übrigen sind die Entscheidungen des Abgeordnetenhauses zu den Ergeb- nissen des Runden Tisches Grundwassermanagement abzuwarten. Berlin, den 18. Februar 2013 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Feb. 2013)