Drucksache 17 / 11 483 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Graf (PIRATEN) vom 24. Januar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Januar 2013) und Antwort Wege zum Erzieherberuf – Sackgasse Nichtschülerprüfung? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Anmeldungen zur Nichtschülerprüfung für Erzieher/-innen gingen in den Jahren 2010 bis 2012 im Oberstufenzentrum Sozialwesen, in der Anna-Freud- Schule ein? Diese Frage erfordert eine Abfrage in der Schule. Für diese Abfrage räume ich Ihnen die notwendi- ge Zeit unabhängig von der festgelegten Frist ein. Das Gleiche gilt für die folgenden Fragen. 2. Wie viele der Anmelder wurden in den Jahren 2010 bis 2012 tatsächlich zur Nichtschülerprüfung zugelassen? Zu 1. und 2.: Anmeldung April 2010 Anmeldung November 2010 Anmeldung April 2011 Anmeldung Oktober 2011 Anmeldung April 2012 Anmeldung Oktober 2012 Anmeldungen 63 49 30 138 149 124 Zulassungen 21 29 17 124 91 114 zzgl. Wiederholer- innen/Wiederholer - 13 5 8 54 10 Zulassungen insge- samt 21 42 22 132 145 124 bestanden insgesamt 3 (14%) 11 (38%) 10 (45,5%) 32 (24,2%) 53 (36,6%) Prüfung ist im Juni 2013 beendet davon Wiederholerin- nen/Wiederholer be- standen - 7 (54%) 0 2 (25%) 10 (18,5%) 3. Welche Bewertungskriterien liegen der Facharbeit, dem Kolloquium und der schriftlichen sowie der mündli- chen Prüfung zugrunde? 4. Wie werden diese Bewertungskriterien den Prüflin- gen zugänglich gemacht? Wie werden sie über diese in- formiert? Zu 3. und 4.: Grundlage für die Durchführung und Bewertung der Prüfungen ist die „Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an den staatlichen Fachschulen für Sozialpädagogik im Land Berlin“ in der jeweils gültigen Fassung (APVO-Sozialpädagogik) in Verbindung mit § 58 Schulgesetz für Berlin. Die Bewertung der Facharbeit sowie der mündlichen und schriftlichen Prüfungen der Nichtschülerinnen und Nichtschüler erfolgt entsprechend der APVO- Sozialpädagogik nach den gleichen Kriterien wie in der Vollzeit- bzw. Teilzeitausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ist im In- ternet unter http://www.berlin.de/sen/bildung/rechtsvorschriften/ veröffentlicht. Darüber hinaus wird jede Schülerin und jeder Schüler auf die Anwendung hingewiesen und kann sich gegebenenfalls eine Kopie der APVO-Sozial- pädagogik in der Schule fertigen lassen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 483 2 5. Wie viele der Prüflinge bestanden in den Jahren 2010 bis 2012 die Prüfung im ersten Anlauf, wie viele im zweiten? Wie viele sind das jeweils prozentual im Ver- gleich zur Gesamtanzahl der Zugelassenen? 6. Wie viele der Prüflinge bestanden in den Jahren 2010 bis 2012 die Prüfung im ersten Anlauf nicht, wie viele im zweiten nicht? Wie viele sind das jeweils prozen- tual im Vergleich zur Gesamtanzahl der Zugelassenen? Zu 5. und 6.: Siehe Antwort zu 1. und 2. 7. Wie bewertet der Senat, die in der Öffentlichkeit bekannten und diskutierten hohen Durchfallquoten in Anbetracht des großen Erzieherbedarfs? Zu 7.: Der Senat hat 2010 die Nichtschülerprüfung als ein zusätzliches Angebot eingeführt, um den Personen, die bisher in sozialpädagogischen Einrichtungen ohne Abschluss als Erzieherin/Erzieher tätig waren, auf Grund ihrer langjährigen Arbeitstätigkeit die Möglichkeit zur Erlangung eines staatlich anerkannten Abschlusses zu geben. Das Angebot zur Nichtschülerprüfung sollte zu keinem Zeitpunkt die qualifizierte Ausbildung in Vollzeit oder die berufsbegleitende Ausbildung ersetzen. In Anbe- tracht des Fachkräftebedarfs in den sozialpädagogischen Einrichtungen wurde eine Reihe wirksamer Maßnahmen, wie die stetige Erhöhung des Platzangebotes in den sozi- alpädagogischen Fachschulen - hier hauptsächlich in der berufsbegleitenden Ausbildung - sowie die Erweiterung und Verbesserung des Quereinstiegs in die Kindertages- stätten durchgeführt. 8. Welche Unterstützung wird Zugelassenen gegeben, die die Nichtschülerprüfung auch im zweiten Anlauf nicht bestehen? Zu 8.: Zugelassene, die die Prüfung zur Erziehe- rin/zum Erzieher auch in der Wiederholungsprüfung nicht bestanden haben, haben aufgrund der Rechtslage leider keine Möglichkeit mehr, einen Abschluss als staatlich anerkannte/r Erzieherin/Erzieher zu erlangen. Alle jeweils zur Prüfung Zugelassenen werden in einer Informations- veranstaltung in der Anna-Freud-Schule vor Beginn des Prüfungsablaufs über alle Regelungen umfangreich in- formiert. 9. Wie viele Prüflinge nutzen Lernangebote von ande- ren Anbietern, welche Auswirkung hat das auf die Noten? Zu 9.: Die Vorbereitung zur Nichtschülerprüfung er- folgt in jedem Fall persönlich. Ob und welche Anbieter dabei genutzt werden, wird vom Senat nicht erhoben. Da Nichtschülerinnen und Nichtschüler keinen Bildungsgang besuchen, erhalten sie auch keine Vornoten oder andere nach dem Schulgesetz vorgesehenen Leistungsbeurteilun- gen. Nichtschülerinnen und Nichtschüler haben deshalb nur die Möglichkeit, im Rahmen der zu erbringenden Prü- fungen Noten zu erhalten. Dabei wird die Facharbeit als eigenständiger Prüfungsteil bewertet, und es sind mündli- che Prüfungen in allen fünf Lernbereichen abzulegen. Darüber hinaus wird die Wahlfreiheit im Rahmen der schriftlichen Prüfungen eingeschränkt. Nur durch diese Erweiterung bzw. Reglementierung der Prüfungsleistun- gen ist es möglich, einen mit Regelschülerinnen und Re- gelschülern vergleichbaren Überblick über das Leistungs- vermögen der Nichtschülerinnen und Nichtschüler in al- len fünf Lernbereichen zu erhalten. 10. Welche öffentlichen, nicht kommerziellen Materi- alien werden von welchen Institutionen im Land Berlin kostenlos zur Verfügung gestellt, um sich als Prüfling bestmöglich auf die Nichtschülerprüfung vorbereiten zu können und was plant hierzu der Senat? Zu 10.: Der Senat hat den Rahmenlehrplan für Erzie- herinnen/Erzieher unter http://bildungsserver.berlin-branden- burg.de/rahmenlehrplan_berufl_bildung.html veröffentlicht. Da alle Schulen und die Lehrkräfte frei sind in der Wahl der Lern- und Lehrmittel, kann auf Grund der Viel- zahl der möglichen Printmedien keine zuverlässige Bü- cherliste etc. erstellt und veröffentlicht werden. 11. Findet ein fachlicher Austausch zwischen dem Se- nat, dem Oberstufenzentrum Sozialweisen (Anna-Freud- Schule), den Fachschulen, den Fachhochschulen und/oder den freien Prüfungsvorbereitungsträgern statt? Wenn ja, in welcher Form findet dieser statt und Ergebnisse haben die Gespräche bisher bewirkt? Zu 11.: Der Senat steht im ständigen Kontakt und Austausch mit der Anna-Freud-Schule. Da die freien An- bieter von Vorbereitungskursen oder anderen Maßnahmen nicht in die Zuständigkeit des Senats fallen, besteht hier nur ein Kontakt bzw. ein Austausch, wenn der Anbieter dies wünscht. Diesbezügliche Anfragen in jeglicher Form werden selbstverständlich bearbeitet. Berlin, den 20. Februar 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mrz. 2013)