Drucksache 17 / 11 488 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Brauner (CDU) vom 25. Januar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Januar 2013) und Antwort Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus welchen Mitgliedern setzt sich der Gut- achterausschuss für Grundstückswerte derzeit zusammen? Antwort zu 1: Die Einrichtung der Gutachteraus- schüsse für Grundstückswerte sowie deren Aufgaben sind in den § 192 ff des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt. Näheres zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrages im Land Berlin regelt die Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs (DVO-BauGB). Der Gutachterausschuss besteht aus einem Vorsitzen- den, dessen Stellvertretern und ehrenamtlichen weiteren Gutachterinnen und Gutachtern. Sie sollen in der Ermitt- lung von Grundstückswerte und sonstigen Wertermittlun- gen sachkundig und erfahren sein. Der Vorsitzende und dessen Stellvertreter müssen mit Ausnahme von mindes- tens zwei ehrenamtlichen Stellvertretern Bedienstete des Landes Berlin sein. Für die Ermittlung der Bodenricht- werte sind Bedienstete der zuständigen Finanzbehörde mit Erfahrung in der steuerlichen Bewertung von Grundstü- cken als Gutachterinnen und Gutachter vorzusehen. Die Architektenkammer, die Baukammer, die Industrie- und Handelskammer, die Wirtschaftsprüferkammer sowie Berufsverbände entsprechender Fachrichtungen haben bei der Berufung der ehrenamtlichen weiteren Gutachterinnen und Gutachter ein Vorschlagsrecht. Der Gutachteraus- schuss besteht derzeit aus 45 Mitgliedern. Frage 2: Für welche Amtsperiode und durch welche Verfahrensweise werden die Mitglieder jeweils bestellt? Antwort zu 2: Die Gutachterinnen und Gutachter wer- den von dem für das Vermessungswesen zuständigen Mitglied des Senats für die Dauer von vier Jahren beru- fen. Frage 3: Zu welchem Zeitpunkt steht eine Neubeset- zung des Gremiums an? Antwort zu 3: Eine Neubesetzung des Gesamtgremi- ums zu einem einheitlichen Termin ist in Berlin nicht vorgesehen. Frage 4: An welcher Stelle und auf welche Weise ist dieses Gremium im Land Berlin zugeordnet und inwie- weit wird die Arbeit des Gremiums durch wen im opera- tiven Bereich unterstützt? Antwort zu 4: Der Gutachterausschuss ist ein nach § 192 BauGB einzurichtendes selbstständiges, unabhängi- ges Gremium. Er bedient sich einer Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle ist nach der Verordnung zur Durchfüh- rung des Baugesetzbuchs (DVOBauGB) bei der Senats- verwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in der Ab- teilung III - Geoinformation - angesiedelt. Frage 5: Auf welche Weise und in welchen Zeiträu- men erfolgt ein Berichtswesen über die Beschlüsse des Gutachterausschusses? Antwort zu 5: Über die Ermittlungsergebnisse des Gutachterausschusses wird analog, digital sowie über das Internet www.gutachterausschuss-berlin.de in periodi- schen Abständen berichtet. Veröffentlichungen erfolgen produktabhängig jährlich, quartalsweise oder monatlich. Berlin, den 13. Februar 2013 In Vertretung Ephraim Gothe ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mrz. 2013)