Drucksache 17 / 11 489 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 28. Januar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Januar 2013) und Antwort Entwicklung von Kleingärten und „Urban Gardening“ in Berlin Top oder Flop? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche zeitlichen Zielsetzungen hat der Se- nat für die geplante Fortschreibung des Kleingartenent- wicklungsplanes (KEP) für Berlin? Welche Anstrengun- gen werden unternommen, um den auch von vielen be- troffenen Kleingärtnern als Kleingartenabwicklungsplan empfundenen gültigen KEP zum echten Entwicklungs- plan zu erheben? Antwort zu 1: Der Kleingartenentwicklungsplan bietet erhebliche Planungssicherheit für die Betroffenen, seine Existenz wird von allen Beteiligten begrüßt. Die Fort- schreibung des Kleingartenentwicklungsplanes wird in 2 Phasen erfolgen. In der 1.Phase erfolgt die mit dem Se- natsbeschluss vom 12.01.2010 zum Kleingartenentwick- lungsplan vorgesehene Überprüfung einer möglichen Ver- längerung der Schutzfrist für die 19 bis 2014 geschützten Anlagen, um die betroffenen Kleingärtnerinnen und Kleingärtner und Verbände rechtzeitig zu informieren, wie es mit ihren Anlagen weitergeht. Die 1.Phase soll durch einen Senatsbeschluss im 2.Quartal 2013 zum Ab- schluss gebracht werden. Für die eigentliche Fortschreibung des Kleingarten- entwicklungsplanes hinsichtlich der Prüfung der 146 bis 2020 geschützten Anlagen, Textüberarbeitung und Prü- fung der in der Koalitionsvereinbarung zur Sicherung der Kleingartenanlagen getroffenen Aussagen wird eine Ar- beitsgruppe gebildet, die im 2.Halbjahr 2013 die Arbeit aufnehmen kann. Im Landeskleingartenbeirat wurde be- schlossen, dass sich die Arbeitsgruppe aus 5 Beiratsmit- gliedern (2 Vertretende der Kleingärtnerinnen und Klein- gärtner, 2 Vertretende der Grünflächenämter Pankow und Neukölln, 1 Vertretung der Naturschutzverbände) sowie 2 Vertretende der Stadtplanungsämter (Charlottenburg- Wilmersdorf, Treptow-Köpenick) und Vertretende der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu- sammensetzen soll. Frage 2: Welche Kenntnis hat der Senat vom Umfang der Bewerberlisten für Kleingärten in den jeweiligen Be- zirken? Welche Entwicklung erwartet der Senat bei der Nachfrage nach Kleingärten bis 2030? Antwort zu 2: Nach Angaben des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e.V. lagen per 31.12.2012 rd. 11.000 Bewerbungen vor. Es werden keine wesentlichen Änderungen der Bewerberzahlen bis 2030 erwartet. Frage 3: Wie viele Kleingärten sind mit der Kündi- gung der in der Drucksache 17/10939 aufgeführten 27 gekündigten Kleingartenanlagen im Land Berlin verloren gegangen, bitte je Kleingartenanlage aufführen? Welche dieser Kleingartenanlagen befanden sich davon im Ei- gentum Berlins? Wie groß ist die verloren gegangene ehemals kleingärtnerisch genutzte Fläche dieser Anlagen insgesamt? Antwort zu 3: Die 27 gekündigten Kleingartenanlagen hatten eine Gesamtfläche von rd. 30 ha. Parzellenanzahl und Eigentumsverhältnisse der einzelnen Anlagen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Kleingarten- anlage Parzellen- anzahl Landeseigen- tum Wasserturm-Ostkreuz 7 nein Markgrafendamm 26 nein Idunastraße 16 nein Stichkanal 137 ja Württemberg 48 ja Blumenpflege 13 ja Hauptbahnhof 16 nein Jungfernstieg 6 nein Attilastraße Nr. 52-54 38 nein Röblingstraße-Süd 20 nein Nuthestraße 60 nein Silbersteinstraße 19 nein Kiehler Grund 12 nein Heinrichs Ruh 7 nein Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 489 2 Weißer Stern 35 nein Zur Rose 5 nein Treue Seele 68 nein Sommerfreude 22 ja Schmidts Ruh 31 nein Stadtbär 67 nein Alt Ruhleben II 23 nein Alt Ruhleben I 57 ja Buschkrug 20 ja Zum Siedlerheim 67 ja Rudower Strasse 3 ja Reichsbahn Adlershof 26 nein Einigkeit 50 ja Summe: 899 Frage 4: Wenn für diese gekündigten Kleingärten ent- sprechend §14 Bundeskleingartengesetz Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden müssen, wo befinden sich die- se Ersatzflächen (bitte nach Bezirken auflisten) und wie sind diese Flächen dauerhaft gesichert (Sicherungsstufen des Kleingartenentwicklungsplans)? Antwort zu 4: Gemäß den Vorschriften des Bundes- kleingartengesetzes muss Ersatzland nur für Dauerklein- gärten und für sogenannte fiktive Dauerkleingärten zur Verfügung gestellt werden. Da die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner aus den 9 landeseigenen wie fiktive Dauer- kleingärten zu behandelnden Anlagen, in bestehenden Kleingartenanlagen mit Ersatz versorgt werden konnten bzw. keinen neuen Garten pachten wollten, wurden für die gekündigten Anlagen keine Ersatzflächen zur Verfü- gung gestellt. Im Übrigen muss Ersatzland immer für eine dauerhafte kleingärtnerische Nutzung zur Verfügung ste- hen. Frage 5: Sie haben sich für die Kleingartenanlagen die zu erduldenden Umweltbedingungen, insbesondere nut- zungsbeeinträchtigenden Bodenbelastungen (Grund-bzw. Schichtenwasserveränderungen) und Lage an verlärmten Standorten in den letzten 5 Jahren entwickelt? Welche Maßnahmen zum Abbau dieser Beeinträchtigungen plant der Senat? Antwort zu 5: Die Verwaltung und Verpachtung von Kleingartenanlagen und alle damit im Zusammenhang stehenden Angelegenheiten obliegen der/dem jeweiligen Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer, bei landeseigenen Flächen den Bezirksämtern. Der Senat hat daher keine Kenntnisse über die Entwicklung der Umweltbedingungen einzelner Kleingartenanlagen. Frage 6: Welche Projekte des „Urban Gardening“, in denen Bürgerinnen und Bürger selbstbestimmten Garten- bau betreiben, sind dem Senat und seinen Verwaltungen bekannt, bitte nach Bezirken auflisten? Antwort zu 6: Die urbanen Gärten sind nicht in einem fortlaufenden Kataster erhoben, so dass keine Listen vor- liegen, welche urbanen Gärten derzeit bestehen. Die In- ternetseite urbanacker.net und das Buch "Berlin gärtnert Edition Terra" geben einen guten Überblick über Initiati- ven, die derzeit urbane Gärten betreiben. Frage 7: Auf welche Art und Weise fördert der Senat diese Projekte der Teilhabe, der sozialen Treffpunkte, der nachhaltigen Bildung, der kreativen Betätigung und der lokalen Versorgung mit gesunden Lebensmitteln, die sich inhaltlich mehreren Senatsbereichen zuordnen lassen? Frage 8: Nach welchen Kriterien erfolgen die Dauer der Förderung dieser Projekte und die mögliche Überlei- tung dieser Projekte in dauerhafte Einrichtungen für die Bürgerinnen und Bürger? Antwort zu 7 und 8: Die Förderung der urbanen Gär- ten in Berlin durch die Verwaltung erfolgt auf sehr unter- schiedlichen Ebenen. Die Berliner Verwaltung fördert insbesondere durch indirekte Maßnahmen die urbanen Gärten, damit sind Vermittlungstätigkeit, Konfliktma- nagement, positive Rahmenbedingungen und finanzielle Unterstützung im Rahmen von Maßnahmen der sozialen Stadt gemeint. Die Strategie Stadtlandschaft als Leitbild für das Grüne Berlin hat die „produktive Landschaft“ zu einem Themenschwerpunkt gemacht. Die Vernetzung der bestehenden Initiativen ist ein wesentliches Ziel dabei. Frage 9: Sieht der Senat einen Zusammenhang zwi- schen dem Verlust an Kleingartenflächen und der Zu- nahme an Projekten des „Urban Gardening“ in der Innenstadt ? Wenn ja, welchen? Antwort zu 9: Nein. Berlin, den 18. Februar 2013 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Feb. 2013)