Drucksache 17 / 11 493 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (GRÜNE) vom 29. Januar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Januar 2013) und Antwort Hat der Tierparkchef die Zukunft des Tierparks verspielt – plant der Senat die Rekommunalisierung ? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Treffen Informationen zu, dass die Privatisierung des Tierparks mit dem Ziel verbunden war, den Finanzierungsbedarf des Tierparks und den Verwaltungs- aufwand der Stadt zu senken? Zu 1.: Die Gründung der landeseigenen Tierpark Berlin-Friedrichsfelde GmbH Tierpark GmbH) im Jahre 1990 und die Geschäftsanteilsübertragung auf die Zoolo- gischer Garten Berlin AG im Jahre 1993 stand im Einklang mit der Beteiligungspolitik des Landes Berlin. Ziel war es, beide Tiergärten in der Stadt als eigenstän- dige Einrichtungen zu erhalten und gleichzeitig die Möglichkeiten für erforderliche organisatorische und per- sonelle Anpassungen zu schaffen. 2. Für wie erfolgreich hält der Senat die Privatisierung aus heutiger Sicht? Zu 2.: Es ist gelungen, beide Tiergärten mit eigenstän- digen Profilen als Bildungs- und Freizeiteinrichtungen in der Stadt zu erhalten. 3. Wie kann der Senat seine Fachaufsicht (vgl. Anfrage 17/10585) ausüben, wenn er Anfragen der Abgeordneten nicht aus eigener Kenntnis beantworten kann und weshalb verlässt er sich ausschließlich auf die Auskunft des Tierparkchefs, statt sich selbst ein Bild zu machen? Zu 3.: Die Tierpark GmbH ist kein landeseigenes Un- ternehmen, sondern alleinige Tochter der Zoologischer Garten Berlin AG. Die Tierpark GmbH wird vom Land Berlin auf der Grundlage vorgelegter Wirtschaftspläne institutionell gefördert und erhält Zuschüsse auf vertragli- cher Grundlage. Zuwendungsgebende Fachverwaltung ist die Senatsverwaltung für Finanzen. Fachinhaltliche Auf- gaben nehmen auf der Ebene der Hauptverwaltung die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz zu Fragen des Tierschutzes und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu Angelegenheiten des Natur- und Artenschutzes wahr. Ordnungsaufgaben im Rahmen des Natur- und Artenschutzes sowie des Tier- schutzes obliegen dem zuständigen Bezirksamt. Der Senat hat bereits mehrfach auf seine eingeschränkten Zustän- digkeiten verwiesen. Gleichwohl war der Senat bisher stets bemüht, die erforderlichen Auskünfte einzuholen und den Abgeordneten im Rahmen seiner Möglichkeiten adäquate Antworten zur Verfügung zu stellen. 4. Welche Initiativen neben den regelmäßigen Monats- und Quartalsberichten an den Senat, hat die Tierpark-GmbH zur Entwicklung eines tragfähigen Zukunftskonzeptes ergriffen? Zu 4.: Dem Hauptausschuss liegt der Masterplan Tier- park 2020+ zur Kenntnis vor. Zur 25. Sitzung am 7. No- vember 2012 wurde über bereits ergriffene Maßnahmen berichtet. Es wurde ausgeführt, dass die Tierpark GmbH erste Schritte zur Steigerung der Präsenz und Bekanntheit des Tierparks und zur Erhöhung der Besucherzahlen ein- geleitet hat. Dazu zählen Imagekampagnen und umfang- reiche Bewerbung, Neugestaltung der Website mit On- line-Ticketverkauf, Entwicklung einer Tierpark-App, ver- stärkte Präsenz auf Messen und Kooperationen mit der Tourismusbranche, Hinweisschilder im öffentlichen Stra- ßenraum und Aufnahme in Stadtplänen, Abschluss eines Kooperationsvertrages mit der BVG (Eintrittskarten an BVG-Ticketautomaten), Verbesserung der Parksituation, Durchführung von Sonderveranstaltungen, Maßnahmen zur Erhöhung der Mobilität innerhalb des weitläufigen Geländes (Aufstockung des Bollerwagenbestandes mit Unterstützung eines Sponsors; Einsatz von e-cars). Zu den Haushaltsberatungen im Sommer 2013 wird auf der Grundlage konkreter Investitionsplanungen über den In- vestitionsbedarf des Tierpark Berlin-Friedrichsfelde GmbH zu berichten sein. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 493 2 5. Wie hoch waren im Tierpark Berlin in den Jahren 2009 bis 2012 die Budgets für Dienstreisen? 6. Treffen Informationen zu, dass aus dem Dienstreisebudget im vergangenen Jahr nicht nur Dienstreisen sondern auch die private Urlaubsreise des Tierparkchefs mit Elefantenreiten in Nepal von Colibri Travel bezahlt wurde? 7. Wie hoch waren im Tierpark Berlin in den Jahren 2009 bis 2012 die Budgets für die Erstellung des Zukunftskonzeptes? Zu 5. bis 7.: Dem Senat liegen zu diesen unterneh- mens-internen Sachverhalten keine eigenen Erkenntnisse vor. 8. Wie hoch war die im vergangen Jahr vertraglich vereinbarte Zuwendungssumme und wie hoch war der Mehrbedarf der Tierpark-GmbH? Zu 8.: Der Tierpark GmbH wurde auf der Grundlage eines Zuwendungsbescheides für das Kalenderjahr 2012 ein Festzuschuss als institutionelle Förderung in Höhe von 5.453 TEUR vom Land Berlin bewilligt. Hinzu kamen die anteilige Kostenerstattung für den Unterhalt des Schlosses Friedrichsfelde bis zu einem Betrag in Höhe von 191 TEUR sowie die Erstattung der Kosten für Niederschlagswasser, Straßenreinigung und Winterdienst auf Nachweis. Darüber hinaus wurden keine Mehrbeträge geleistet. Der Jahresabschluss 2012 liegt noch nicht vor. 9. Welche Begründung gibt der Tierpark für seine Vertragsverletzung? Zu 9.: Dem Senat ist von einer Vertragsverletzung nichts bekannt. 10. Wie viel Geld benötigt der Tierpark 2013 nach eigenen Angaben? Zu 10.: Das Land Berlin gewährt der Tierpark Berlin- Friedrichsfelde GmbH für das Geschäftsjahr 2013 antragsgemäß eine institutionelle Zuwendung mit einem Festbetrag in Höhe von 5.483 TEUR auf der Grundlage des vorgelegten Wirtschaftsplans. Darüber hinaus werden wie in den Vorjahren anteilig die Unterhaltskosten für das Schloss Friedrichsfelde und die anfallenden Kosten für öffentlich-rechtliche Lasten auf Nachweis übernommen. Ausweislich des vorgelegten Wirtschaftsplanes der Tierpark Berlin-Friedrichsfelde GmbH belaufen sich die geplanten Gesamtaufwendungen in 2013 auf rd. 15.032 TEUR. 11. Welche Initiativen hat das Tierparkmanagement ergriffen, um angesichts knapper Finanzressourcen und dem fehlenden Zukunftskonzept die Erarbeitung eines kurz- und mittelfristigen Strukturkonzeptes für die Entwicklung von Tierbeständen zu ergreifen, damit der Tierpark auskömmlich finanziert werden kann? Zu 11.: Der vorgelegte Masterplan Tierpark 2020+ be- inhaltet verschiedene Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Tierparks mit dem Ziel, die Besucher- zahlen und Eintrittserlöse zu erhöhen. Die Tierpark GmbH ist gehalten, die einzelnen Vorhaben einer Umset- zung und Realisierung nach prioritären Schwerpunkten zuzuführen. 12. Wie sind Informationen zu bewerten, dass der Finanzsenator über Szenarien nachdenkt, bei denen das Tierpark-Defizit künftig nicht mehr durch das Land gedeckt werden soll und nach der Insolvenz an das Land Berlin zurück fallen könnte? Zu 12.: Der Senat hat keine Kenntnis von dem in der Frage unterstellten Sachverhalt. 13. Wie begründet der Senat seine Ausführungen in der Drucksache 17/10585, dass es kein strukturelles Defizit im Tierpark geben würde vor dem Hintergrund, dass der Tierpark mit den vom Land Berlin vertraglich vereinbarten Zuschüssen nicht auskommt und die Rücklagen in Kürze aufgebraucht sein werden? Zu 13.: Die Tierpark GmbH ist aufgefordert, ihre wirtschaftliche Lage zu verbessern und insbesondere ihre Einnahmen zu erhöhen. 14. Hält der Senat die Haltung von drei Zebraarten, drei Hyänenarten, zahlreichen anderen Tierarten sowie die Neuanschaffung und ungebremste Vermehrung von Tieren vor dem Hintergrund fehlender finanzieller Ressourcen und teilweise schlechter Tierhaltungsbe- dingungen im Tierpark für angemessen und vereinbar mit der Auskunft des Tierparkchefs in der Drucksache 17/10585, dass die „Dubletten auf ein geringes Maß reduziert wurden“? 15. Wie bewertet der Senat, dass Deutsche Zoos mit steigenden Besucherzahlen erfolgreich waren, weil sie auf die Senkung der Tierbestände um bis zu 50% und die Steigerung der Attraktivität der Anlagen und Haltungskonzepte mit Beschäftigungsprogrammen etc. gesetzt haben? Zu 14. und 15.: Das Ausstellungskonzept mit dem ver- fügbaren Finanzierungsrahmen in Einklang zu bringen, ist Aufgabe der Geschäftsführung. Die Geschäftsführung hat das Zukunftskonzept Tierpark 2020+ mit dem Ziel er- stellt, dem Tierpark Berlin ein eigenständiges, wettbe- werbsfähiges Profil und mehr Attraktivität zu geben und damit seine Wirtschaftlichkeit nachhaltig zu verbessern. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 493 3 16. Welche Konsequenzen zieht der Senat aus der Abstimmung der BerlinerInnen mit den Füßen, wenn sie immer häufiger die Zoos Leipzig und Hannover oder Eberswalde besuchen, weil sie ein naturnahes Zooerlebnis genießen wollen und so die im Tierpark dringend benö- tigten Eintrittsgelder in andere Städte fließen? Zu 16.: Der Senat erkennt an, dass das Besucher- aufkommen beim Tierpark Berlin trotz seines Standort- nachteils gegenüber dem Zoo Berlin und neben den viel- fältigen Ausflugs- und Freizeitangeboten in und außerhalb der Stadt im vergangenen Jahr erneut die Millionengrenze überschritten hat. 17. Wird der Senat mit den knappen Berliner Landesmitteln weiterhin auf große Tierpräsentationen im Tierpark setzen oder wird er wie die erfolgreichen Deutschen Zoos auf die Senkung der Tierbestände, auf die Ausrichtung zu naturnahen Tiererlebnissen und span- nender Informations- und Wissensvermittlung über Wild- tiere und Artenschutz setzen? Zu 17.: Siehe Antwort zu 14. und 15. Berlin, den 25. Februar 2013 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mrz. 2013)