Drucksache 17 / 11 503 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 25. Januar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Februar 2013) und Antwort Verkehr auf Stralau und um das Ostkreuz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Vorstellungen hat der Senat von Ber- lin, um die Verkehrssituation auf der Halbinsel Stralau und rund um das Ostkreuz zu verbessern? Antwort zu 1.: Der Senat von Berlin bereitet im Um- feld des Ostkreuzes und der Halbinsel Stralau Maßnah- men mit unterschiedlichen Fristen vor. Zu den langfristi- gen Planungen gehört der Weiterbau der Autobahn A 100 um den 17. Bauabschnitt. Im Zuge des Umbaus Ostkreuz werden hierzu bereits jetzt entsprechende Vorsorgeleis- tungen erbracht. Mit dem 17. Bauabschnitt und einer An- schlussstelle "Ostkreuz" werden die angrenzenden Stra- ßenzüge Elsenstraße – Markgrafendamm - Hauptstraße vom Nord-Süd-gerichteten Durchgangsverkehr entlastet. Mittelfristig ist der vierspurige Ausbau der Hauptstraße mit der Herstellung durchgehender separater Radver- kehrsanlagen vorgesehen. Damit wird ein leistungsfähiges Angebot für die Ost-West-Verkehre zwischen den Stadt- teilen Lichtenberg – Friedrichshain - Treptow geschaffen. Weiterhin soll mit der Schaffung signalisierter Querungs- stellen, attraktiver Fußgängerwege mit Bäumen und teil- weisen Angeboten für den ruhenden Verkehr die Ver- kehrssituation und Aufenthaltsqualität verbessert werden. Mit dem Ausbau der Kynaststraße einschließlich des Knotens Kynaststraße / Straße Alt-Stralau und der beidseitigen Herstellung von Radfahrstreifen wird eine ver- besserte Erschließung der Halbinsel Stralau und Anbin- dung an den Bahnhof Ostkreuz sowie an die nord- östlichen Stadtteile erzielt. Der Zu- und Abfluss der Ver- kehre aus bzw. in Richtung Innenstadt bzw. Treptow soll mit dem Umbau der Straße Alt-Stralau zwischen Kynast- straße und Elsenstraße unterhalb der Bahnbrücken und einer Koordinierung der Lichtsignalanlagen (LSA) ver- bessert werden. Frage 2: Wäre es möglich, eine Busspur über die Elsenbrücke bis zum Ostkreuz einzurichten, wenn nein, warum nicht? Antwort zu 2.: Die Elsenbrücke wird durch die Linie 104 und 194 mit maximal 9 Bussen in der Spitzenstunde befahren. Zur Einrichtung eines Bussonderfahrstreifens bedarf es entsprechend der Allgemeinen Verwaltungsvor- schrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu § 41 zu Zeichen 245 mindestens 20 Omnibussen des Lini- enverkehrs pro Stunde der stärksten Verkehrsbelastung. Eine Abweichung von dieser Vorgabe ist im vorliegenden Fall nicht gerechtfertigt. Frage 3: Welche Möglichkeiten bestehen, um das Ost- kreuz herum Busvorrangschaltungen einzurichten? Antwort zu 3.: Um die optimale Bevorrechtigung des Linienverkehrs zu erreichen, sind die LSA Hauptstraße / Karlshorster Straße und Karlshorster Straße / Nöldnerstraße , Elsenstraße - Markgrafendamm / Alt-Stralau - Stralauer Allee und Alt-Stralau / Kynaststraße sowie Markgrafendamm / Persiusstraße bereits mit einer Busbe- einflussung ausgestattet. Dies bewirkt, dass sich die Busse rechtzeitig an der LSA anmelden und die Freigabe der entsprechenden Fahrtrichtung so erfolgt, dass keine zu- sätzlichen Halte an den LSA auftreten. Allerdings behin- dern gegenwärtig diverse Baumaßnahmen für den Bahn- hof Ostkreuz den gesamten Verkehr. Beeinträchtigungen, auch für den Bus, sind deshalb nicht zu vermeiden. Nach Abschluss der Gesamtbaumaßnahme Ostkreuz und der Straßenfreigabe werden dann die LSA den neuen Ver- kehrsverhältnissen für den Individualverkehr und den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angepasst. Frage 4: Ist es möglich, eine dichtere Taktung der Busse 104 und 347 einzurichten, wenn nein, warum nicht? Antwort zu 4.: Die Buslinie 104 bietet eine direkte Verbindung von Stralau in Richtung Treptower Park. Die Linie verkehrt im Abschnitt Tunnelstraße – Puschkinallee / Elsenstraße im Tagesverkehr von Montag bis Sonntag in einem 20-Minuten-Takt. Die Buslinie 347 verbindet Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 503 2 Stralau mit den Bereichen rund um das Ostkreuz und die Warschauer Straße. Die Linie bedient den Abschnitt Tun- nelstraße – S+U Warschauer Straße mit leicht eingeschränkten Bedienzeiten von Montag bis Sonntag eben- falls in einem 20-Minuten-Takt. Gemeinsam bieten beide Linien somit auf der Halbinsel Stralau ein Busverkehrs- angebot im 10-Minuten-Takt zum nächstgelegenen SBahnhof der Stadt- bzw. Ringbahn. Dieses ÖPNV- Angebot beurteilt der Senat in Bezug auf die vorhandene Fahrgastnachfrage als gut. Die in den aktuellen Eckpunk- ten des Nahverkehrsplanes des Landes Berlin vorgegebe- nen Bedienungsstandards sowie die im Verkehrsvertrag festgelegten Kapazitätsstandards werden erfüllt. Generell gilt es, die nur begrenzt verfügbaren öffentli- chen finanziellen Mittel zur Bestellung von ÖPNV- Leistungen möglichst effektiv und effizient im Sinne der Zielvorgaben des aktuellen Nahverkehrsplanes einzusetzen . Eine weitere Verdichtung der Buslinien 104 und 347 auf Stralau ist in diesem Zusammenhang nicht zielfüh- rend, da dies nicht der vorhandenen Nachfrage entspre- chen würde. Zudem müssten zur Kompensation dieser zusätzlichen Verkehre andere bestehende Angebote mit wesentlich höherer Fahrgastnachfrage abbestellt werden, was aus verkehrlicher Sicht nicht akzeptabel ist. Frage 5: Welcher Zeitrahmen ist vorgesehen, um mög- licherweise die Straßenbahn am Ostkreuz halten zu las- sen? Antwort zu 5.: Ein Halt der Straßenbahn unmittelbar am Bahnhof Ostkreuz setzt den Abschluss der Baumaß- nahmen der DB AG und damit Baufreiheit voraus. Sofern das planungsrechtliche Verfahren in der vorgesehenen Zeit rechtskräftig abgeschlossen werden kann, ist eine Inbetriebnahme der Straßenbahn zum Ostkreuz in 2018/19 angestrebt. Aus den vorgenannten Voraussetzun- gen kann sich aber auch eine spätere Inbetriebnahme er- geben. Frage 6: Welche Möglichkeiten sieht der Senat dafür, ein Tempo 30 auf der Stralauer Halbinsel einzurichten, wenn diese Möglichkeit ausgeschlossen sein sollte, wel- che Gründe gibt es dafür? Antwort zu 6.: Der Wunsch nach Verkehrsberuhigung auf der Zufahrtsstraße zur Stralauer Halbinsel wurde mit zunehmender Wohnbebauung der Halbinsel bereits mehr- fach an die Verkehrslenkung Berlin herangetragen. Die Halbinsel wird einzig über die Straße Alt-Stralau erschlossen. Aufgrund dieser Erschließungsfunktion ist diese Straße auch Bestandteil des übergeordneten Stra- ßennetzes und wird dort als sogenannte Ergänzungsstraße der Stufe 4 geführt. Es ist nicht zulässig, Straßen des übergeordneten Straßennetzes in Tempo 30-Zonen einzu- beziehen. Geschwindigkeitsbeschränkungen können dort nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit im Straßenverkehr erheblich übersteigt. Aus Gründen der Schulwegsicherheit ist daher in Höhe der Thalia- Grundschule eine von Montag bis Freitag in der Zeit von 6:00 bis 16:00 Uhr geltende Geschwindigkeitsbeschrän- kung auf 30 km/h angeordnet. Eine solche qualifizierte Gefahrenlage besteht ansonsten nach den Erkenntnissen der Straßenverkehrsbehörde in Alt-Stralau nicht. Berlin, den 20. Februar 2013 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mrz. 2013)