Drucksache 17 / 11 504 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Krüger (CDU) vom 31. Januar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Februar 2013) und Antwort Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Erfahrungen wurden im Land Berlin in der Auswirkung des Gesetzes zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen aus dem April 2012 gemacht? Zu 1.: Aus der Anerkennungsberatung im IQ Netz- werk lassen sich zur Anwendung des Anerkennungsgeset- zes des Bundes folgende Erfahrungen zusammenfassen: Insgesamt fallen in der Anerkennungsberatung nur ca. 25 % der Beratungen zu deutschen Referenzberufen des Anwendungsbereiches des Bundes an. In der Mehrzahl haben die Ratsuchenden in der Aner- kennungsberatung akademische Abschlüsse im Ausland erworben. In den meisten Fällen sind dies jedoch Abschlüsse die in Deutschland nicht-reglementiert sind und außerhalb des Anwendungsbereichs des Anerkennungsge- setzes des Bundes liegen. Hier kann lediglich eine Zeug- nisbewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bil- dungswesen (ZAB) beantragt werden. Die am stärksten nachgefragten Berufsfelder in der Anerkennungsberatung waren im Bereich der reglemen- tierten Berufe (Bund): Gesundheits- und/oder Kranken- pfleger, Rechtsanwälte, Ärzte, medizinisch-technische Assistenten, Physiotherapeuten. Im Bereich der nichtreglementierten Berufe im Anwendungsbereich des Aner- kennungsgesetzes des Bundes waren es: Elektroanlagen- monteure, Friseure und kaufmännische Berufe. In der Mehrzahl hatten die Ratsuchenden jedoch Qua- lifikationen, die im deutschen Referenzberuf landesrecht- lichen Regelungen unterliegen. 2. Wie viele Anträge wurden zur Anerkennung welcher Berufsabschlüsse im Land Berlin gestellt? 3. Aus welchen Ländern kommen die Antragstellerinnen und Antragsteller hauptsächlich? 5. Wie viele Anträge wurden erfolgreich beschieden? 6. Welches waren die Hauptgründe bei der Versagung der Anerkennung? 7. Wie bewertet der Senat die Anzahl der Antragstel- lungen im Verhältnis zu den vor der Gesetzesverabschie- dung vorgetragenen hohen Erwartungen? Zu 2., 3. und 5. bis 7.: Das Anerkennungsgesetz des Bundes vereinfacht die Verfahren zur Bewertung im Aus- land erworbener Berufsqualifikationen und verbessert die Chancen auf qualifikationsadäquate Beschäftigung. Im Hinblick auf die landesrechtlich geregelten Berufe wird das künftige Berliner Anerkennungsgesetz inhaltsgleiche Regelungen vorsehen. Da das Anerkennungsgesetz des Bundes erst seit dem 1. April 2012 in Kraft ist, stehen verlässliche und umfassende statistische Erhebungen zu bislang im Land Berlin gestellten Anträgen noch nicht zur Verfügung. Die Ermittlung von aktuellen Fallzahlen ist in der für die Beantwortung von Kleinen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Es ist aber ohnehin davon auszugehen, dass eine Differenzierung der Fallzahlen nach Ländern, Berufen, Erfolg der Anträge etc. aufgrund des kurzen Zeitraumes seit April 2012 derzeit wenig aus- sagekräftig wäre. Der Erfolg der Anerkennungsgesetze des Bundes und der Länder wird sich für die Gesamtheit der Migrantinnen und Migranten über einen längeren Zeitraum hinweg einstellen. Eine erste statistische Erhe- bung zum Vollzug des Bundes-BQFG (Berufsqualifikati- onsfeststellungsgesetz) wird vom Statistischen Bundes- amt voraussichtlich im Herbst 2013 erfolgen. 4. Mit welchen Kosten ist die Antragstellung verbunden ? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 504 2 Zu 4.: Die Antragstellung selbst ist kostenlos. Für die Bearbeitung des Antrags entstehende Kosten setzen sich aus Gebühren und ggf. aus Auslagen zusammen. Gebüh- ren entstehen für das Tätigwerden der Verwaltung, also für das Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der Prüfung der von der Antragstellerin/vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen; Auslagen entstehen etwa durch Material, das im Rahmen einer Arbeitsprobe benötigt wird. Dementsprechend differieren die entstehenden Kos- ten je nach Einzelfall. 8. Welche Informationsangebote bestehen derzeit für antragswillige, aber noch zögernde ausländische Mitbür- gerinnen und Mitbürger? 9. Plant der Senat diesbezüglich ein erweitertes Angebot ggf. in Abstimmung mit der Industrie- und Handwerkskammer ? Zu 8. und 9.: Zur Beratung und Information von Per- sonen, die im Ausland ihre berufliche Qualifikation er- worben haben, hält der Senat mit Unterstützung des Bun- desförderprogramms „Integration durch Qualifizierung - IQ“, koordiniert durch die Beauftragte für Integration und Migration, vier Beratungsstellen vor. Die Zentrale Erstan- laufstelle Anerkennung (ZEA) bietet eine Erstberatung für alle Ratsuchenden und Beratungsfachkräfte in Berlin an. Zusätzlich begleiten drei Coaching-Projekte potentielle Antragstellerinnen und Antragsteller im Verfahren und bei der Antragstellung sowie im Anschluss, wenn der Bescheid erstellt wurde. Die Angebote stehen als Online-, Telefon- oder Face-to-Face Beratung in mehreren Spra- chen zur Verfügung. Das Beratungsangebot ist über die zentrale Website: www.berlin.netzwerk-iq.de einzusehen. Ein erweitertes Angebot ist derzeit nicht geplant. Zu der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerks- kammer bestehen gute Kooperationen. Es findet ein re- gelmäßiger Austausch statt und es werden Abstimmungen zu konkreten Beratungsfällen getroffen. Berlin, den 06. März 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mrz. 2013)