Drucksache 17 / 11 507 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 31. Januar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Januar 2013) und Antwort Mehrbelastungen durch den Rundfunkbeitrag für öffentliche Einrichtungen in Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch sind die Kosten für den Rundfunkbeitrag seit dem 01.01.2013 im Verhältnis zum Jahr 2012 für die das Land Berlin aufkommen muss? 2. Wie hoch sind die Kosten für den Rundfunkbeitrag seit dem 01.01.2013 im Verhältnis zum Jahr 2012 für die die jeweiligen Bezirke aufkommen müssen? 3. Wie hoch sind die Kosten für den Rundfunkbeitrag , seit dem 01.01.2013 im Verhältnis zum Jahr 2012 für die die öffentlichen Einrichtungen im Land Berlin und in den Bezirken aufkommen müssen? Zu 1. bis 3.: Der Rundfunkbeitrag stellt wie die frühere Rundfunkgebühr eine öffentlich-rechtliche Last dar, die für die Dienststellen des Landes Berlin zu deren individu- ellen Betriebskosten rechnen. Eine Aussage zur Höhe der früheren Rundfunkgebühren im Vergleich zum neuen Rundfunkbeitrag ist zum jetzigen Zeitpunkt wegen der dezentralen Anmeldungen nicht möglich. Die Rundfunkanstalten haben im Jahr 2012 alle bishe- rigen Rundfunkgebührenzahlerinnen und Rundfunkge- bührenzahler des nicht-privaten Bereichs (Unternehmen wie Behörden) angeschrieben und nach der Zahl ihrer Betriebsstätten, Beschäftigten und KFZ gefragt. Diese Klärung und Zuordnung von Beschäftigten und KFZ zu den Betriebsstätten ist noch nicht in allen Fällen abge- schlossen. Abgesehen davon, dass die ersten Beitrags- rechnungen nach neuem Recht erst Mitte Februar 2013 fällig wären, liegen sie daher zum Teil noch gar nicht vor. Verlässliche Zahlen wird es erst geben, wenn sich das neue System eingespielt hat. Generell betrachtet wird es bei den Dienststellen des Landes Berlin so sein, dass Einrichtungen, die bisher auf Basis vergleichsweise vieler rundfunktauglicher Geräte gezahlt haben, von der Reform profitieren. Einrichtungen mit vergleichsweise vielen Betriebsstätten und KFZ wer- den (systembedingt) mehr zahlen. Im Fall der Senatskanzlei (Berliner Rathaus) stehen früheren jährlichen Zahlungen von 3.452,16 € an Rundfunkgebühr jetzt 1.078,80 € an Rundfunkbeitrag gegenüber . Bei dem individuellen Vergleich der Belastung wird es immer auch darauf ankommen, wie viele Standorte mit wie vielen Rundfunkgeräten oder internetfähigen Compu- tern und wie viele Kraftfahrzeuge mit Radio bisher tat- sächlich angemeldet waren. 4. Welche Position vertritt das Land Berlin gegenüber dem Deutschen Städtetag, der gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund fordert, das Thema Rund- funkbeitrag erneut in der Rundfunkkommission und der Ministerpräsidentenkonferenz zu behandeln und eine ge- rechte Lösung zu suchen? Zu 4.: Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist zum 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Im Vorfeld hat eine An- hörung stattgefunden, an der auch der Deutsche Städtetag beteiligt war. Naturgemäß liegen derzeit noch keine Ist- Zahlen über Mehr- oder Minderbelastungen vor. Der Staatsvertrag wird jedoch aufgrund der Beschlüsse der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsi- denten nach dem für Anfang 2014 zu erwartenden 19. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbe- darfs der Rundfunkanstalten (KEF) einer umfassenden Evaluierung unterzogen, in deren Rahmen die Anknüp- fungspunkte für die Beitragspflicht und etwaige Mehr- oder Minderbelastungen geprüft werden. Hierbei wird auch die Entwicklung des Anteils der öffentlichen Hand an den Gesamterträgen evaluiert. Ob und welche Konse- quenzen daraus für die Zukunft zu ziehen sein werden, lässt sich derzeit noch nicht beurteilen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 507 2 5. Wie hoch schätzt der Senat den durch die Umstellung auf den Rundfunkbeitrag verursachten Beratungs- und Organisationsbedarf und welche personellen Kapazi- täten sind dafür erforderlich? Zu 5.: In der Übergangszeit auf den neuen Rundfunk- beitrag ist für alle Beteiligte von erhöhtem Arbeitsaufwand auszugehen. Der Senat geht indes nicht davon aus, dass hierfür im Land Berlin gesonderter Personalbedarf besteht. 6. Wie bewerte der Senat eine pauschale Beitragsbemessung für Städte und Kommunen? Zu 6.: Der Rundfunkbeitrag als neues Finanzierungs- mittel für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist gegen- über der bisherigen Rundfunkgebühr kostenneutral konzipiert . Dies gilt auch für die Anteile der Privaten, der Wirt- schaft und des öffentlichen Sektors am Gesamtbeitrags- aufkommen. Aufgrund des Wechsels des Anknüpfungs- punktes der Zahlungspflicht können sich jedoch im jewei- ligen Einzelfall für die bisherigen Gebührenzahler und Gebührenzahlerinnen Veränderungen ergeben; das gilt auch innerhalb des öffentlichen Sektors. Bei einem Sys- temwechsel lässt sich dies nicht vermeiden. Nach § 5 Abs. 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sind bestimmte Bereiche der öffentlichen Hand (wie z. B. Feu- erwehr, Polizei und Schulen) durch die Zahlung von höchstens einem Beitrag je Betriebsstätte inklusive aller Kraftfahrzeuge privilegiert und dabei den gemeinnützigen Einrichtungen gleichgestellt. Darüber hinaus haben die Länder auch aus Gründen der Akzeptanz der neuen Rundfunkfinanzierung bewusst davon abgesehen, sich durch rein am Ergebnis orientierte Ausnahmevorschriften selbst zu begünstigen. Berlin, den 14. Februar 2013 K l a u s W o w e r e i t Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Feb. 2013)