Drucksache 17 / 11 508 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Bangert (GRÜNE) vom 31. Januar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Januar 2013) und Antwort Entwicklung der Konzeptförderung im Bereich der privatrechtlich organisierten Theater und Theater-/Tanzgruppen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch waren die Mittel für die Konzeptförderung im Bereich der privatrechtlich organisierten Theater und Theater-/Tanzgruppen seit der Einführung bis heute – verbunden mit der Bitte um eine Auflistung nach Haus- haltsjahren und eine transparente Darstellung der Ver- schiebung von Mitteln in andere Haushaltstitel? Zu 1.: Kapitel 0310 (bis 2006: 1701) Titel 683 22 – Zuschüsse an sonstige Privattheater – Beträge jeweils in T€ 1999 – 2002 2003 - 2006 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 8.827,5 7.498,1 7.268,1 7.165,8 5.570,9 5.570,9 5.570,9 5.570,9 2007 - 2010 2011 - 2014 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 4.675,7 4.675.7 4.675,7 3.450,7 4.166,5 4.369,0 4.369,0 4.369,0 Konzeptförderzeitraum 1999 – 2002:  Stufenweise Absenkung der Zuwendungshöhe für das RenaissanceTheater von 2.300,8 T€ auf 1.942,0 T€ p.a. im Förderzeitraum.  Ab 2000 Wegfall der institutionellen Förderung der Berliner Kammerspiele (Abwicklung) und Verlagerung der Mittel für Sasha Waltz in Titel 683 21 – Zuschuss an die Schaubühne -.  Ab 2001 Wegfall der Mittel für die KuDammBühnen . Konzeptförderzeitraum 2003 – 2006:  Absenkung wegen Wegfall der Konzeptförderung für Hansa-Theater und Schlosspark-Theater Konzeptförderzeitraum 2007 – 2010:  Umschichtung von 104,7 T€ von Titel 686 10 – Zuschüsse für kulturelle Aktivitäten freier Grup- pen - in Titel 683 22.  Ab 2010 Verlagerung von Mitteln in Titel 683 25 – Zuschuss an das Renaissance Theater – . Konzeptförderzeitraum 2011 – 2014:  Umschichtung von 450 T€ von Titel 686 10 – Zuschüsse für kulturelle Aktivitäten freier Gruppen – in Titel 683 22.  Umschichtung von 223 T€ von Titel 686 09 – Interkulturelle Projektarbeit – in Titel 683 22 für Ballhaus Naunynstrasse.  Inklusive der Mittel für die Berliner Immobilien Management GmbH beim Theater im Palais und der Vagantenbühne. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 508 2 2. Wie hoch war in den jeweiligen Antragszyklen das gesamte Antragsvolumen, wie viele Theater und Theater- bzw. Tanzgruppen wurden in den Konzeptzeiträumen gefördert und wie hoch war das von der Jury empfohlene Volumen zur Förderung der privatrechtlich organisierten Theater, Tanz- und Theatergruppen? Zu 2.: Beträge jeweils in T€ Förderzeitraum 1999 - 2002 2002 – 2006 2007 - 2010 2011 - 2014 Antragsvolumen kein Antragsverfah- ren 19.229,0 12.984,2 2011: 9.810,8 2012: 9.882,4 Förderempfehlungen 7.907,2 degressiv bis 7.165,8 5.571,0 4.675,7 3.973,7 Anzahl Konzeptgeför- derter Einrichtungen 12 8 8 12 3. Hält der Senat es langfristig für sinnvoll, den Gutachterauftrag für die Konzeptförderung und die Jurytätig- keit für die Basis/Spielstätten/Einzelprojekt- und Ein- stiegsförderung an zwei voneinander unabhängige Jurys zu vergeben? Wenn ja warum und wenn nein, welche Alternativen schlägt der Senat vor? Zu 3.: Der Senat hält es für sinnvoll, die Sachverstän- digen für die Empfehlungen zur Konzeptförderung und die Jurybeurteilungen über die Basis-, Spielstätten-, Ein- zelprojekt- und Einstiegsförderung an zwei unterschiedli- che Gremien zu vergeben. Die fachspezifischen Kennt- nisse der Sachverständigen beziehen sich nicht allein auf freie Gruppen, sondern weiter gefasst auch auf kleine und mittlere Privattheater. 4. Wann ist mit dem Gutachten und den Förderempfehlungen für die Konzeptförderphase 2015-2018 zu rechnen und welche Spielräume sieht der Senat, dem im Jahr 2013 eingereichten Antragsvolumen und von den Gutachtern festgestellten Förderbedarf in diesem Bereich in angemessener Weise Rechnung zu tragen? Zu 4.: Das Gutachten wird Anfang August 2013 vor- gelegt werden und als Grundlage für die Haushaltsbera- tungen über den Doppelhaushalt 2014/15 dienen. 5. Welche Rolle wird die Forderung nach Honoraruntergrenzen für die konzeptgeförderten KünstlerInnen bei der Begutachtung haben? Zu 5.: Mit der Forderung nach Honoraruntergrenzen werden sich die Sachverständigen bei ihren Überlegungen zu den Förderempfehlungen auseinandersetzen. 6. Welche Maßnahmen ergreift der Senat bei der Gewährleistung von Mindestlöhnen an den konzeptgeför- derten Einrichtungen? Zu 6.: Bei den derzeit konzeptgeförderten Einrichtun- gen sind Mindestlöhne bei der Bemessung der Personal kosten für festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter gewährleistet. 7. Wird es einen transparenten Kriterienkatalog für die Förderentscheidung geben und wenn ja, welche Krite- rien werden zu Grunde gelegt? Zu 7.: Ja, ein Kriterienkatalog wird von den Sachver- ständigen als Grundlage für ihre Empfehlungen erarbeitet und im Gutachten dargestellt werden. 8. Wird es im Falle eines negativen Bescheids eine Begründung für die Ablehnung geben und wird diese den AntragstellerInnen mitgeteilt? Wenn nein, warum nicht? Zu 8.: Es gibt ein auch bei früheren Evaluationen ge- übtes Verfahren, dass bei angemeldetem Bedarf Antrag- stellerinnen und Antragsteller in einem persönlichen Ge- spräch mit den Sachverständigen die Begründung für die Ablehnung oder Empfehlung dargelegt bekommen. Berlin, den 20. Februar 2013 In Vertretung André Schmitz Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Februar 2013)