Drucksache 17 / 11 511-11 519 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Birk (GRÜNE) vom 01. Februar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Februar 2013) und Antwort Wie sieht das IT-Recycling-Konzept der Senatskanzlei (17/11 511), der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (17/11 512), der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (17/11 513), der Senatsverwaltung für Finanzen (17/11 514), der Senatsverwal- tung für Gesundheit und Soziales (17/11 515), der Senatsverwaltung für Inneres und Sport (17/11 516), der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (17/11 517), der Senats- verwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (17/11 518) und der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (17/11 519) aus? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat es übernommen, die in eigener Verantwortung in den einzelnen Häusern erstellten Antworten zu bündeln. Im Folgen- den findet sich eine Übersicht, die die Einzelantworten zu den jeweiligen Fragen zusammenfasst. Die nachstehende Beantwortung für die Senatsverwal- tung für Finanzen (SenFin) bezieht sich auf den Bereich der Steuerverwaltung (SenFin Abt. III, Technisches Fi- nanzamt Berlin (TFA Berlin) und 22 Finanzämter), die innerhalb der Senatsverwaltung für Finanzen die weitaus meisten IT-Arbeitsplätze und die umfangreichsten IT- Verfahren betreibt. Das TFA Berlin betreut ca. 7.000 bildschirm-unterstützte Arbeitsplätze (BAP) in den Berliner Finanzämtern sowie der SenFin Abteilung III. Wegen der Kürze der Bearbeitungszeit war eine detaillierte Ab- frage der übrigen Abteilungen der SenFin, der Landes- hauptkasse (LHK) sowie dem Ehemaligen Zentralen Per- sonalüberhangmanagement (EZeP), die zwar auch die IT- Dienstleistungen des TFA Berlin in Anspruch nehmen, wegen ihrer dezentralen Fach- und Ressourcenverantwor- tung jedoch ggf. eigene Beschaffungen und Ausmuste- rung vornehmen, nicht möglich. Die nachstehende Beantwortung für die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (SenGesSoz) erfolgt nur für das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LA- GeSo), da die SenGesSoz eine Servicevereinbarung mit der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (SenArbIntFrau) abgeschlossen hat und daher die Ant- worten der SenArbIntFrau auch für SenGesSoz gelten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 511-11519 2 1: Gibt es in der … (und deren nachgeordneten Behörden für 512, 514, 515, 516, 518) ein IT-Recycling-Konzept? Wenn ja, seit wann, welche konkreten Details beinhaltet es, und wo ist es schriftlich erfasst? Wenn nein, warum nicht? Zu 1.: Nr. 17/11511 Senatskanzlei Nein. Die Senatskanzlei führt kein eigenes Recycling durch sondern gibt weiterverwertbare Alt-Geräte an andere Verwaltungen ab. Die übrigen Geräte lässt sie fachgerecht entsorgen. Eines gesonderten IT-Recycling-Konzeptes bedarf es deshalb nicht. Nr. 17/11512 Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (SenArbIntFrau) Ein IT-Recycling-Konzept existiert nicht. Die Entsorgung von Elektronikschrott erfolgt über Vertragspartner der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM), bei denen es sich um zertifizierte Unternehmen handelt. Nr. 17/11513 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBildJugWiss) Frage nicht gestellt Nr. 17/11514 Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) wendet seit April 1997 eine (laufend angepasste) Regelung zur Verwertungsreihenfolge für nicht mehr genutzte IT an: 1. Überprüfung der Weiternutzungsmöglichkeit / -notwendigkeit im eigenen Verantwortungsbereich; 2. Weiternutzungsmöglichkeit in anderen Dienststellen und Behörden des Landes Berlin, insbes. Abgabe an Schulen i.R.d. „Masterplan-Leitprojekt Second Hand IT“ von Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBJW) II B IT; 3. Abgabe an soziale Einrichtungen/Vereine; 4. Abgabe an Privatpersonen; 5. Recycling, d.h. Entsorgung durch Reststoffverwertung oder Verschrottung. Ein IT-Recycling-Konzept im engeren Sinne, d.h. auf Recycling beschränkt, besteht nicht. Nr. 17/11515 Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (SenGesSoz ) Nein, es wird vom LAGeSo zu etwa 90% auf Weiterverwendung der Geräte innerhalb der Berliner Verwaltung (entsprechend der Landeshaushaltsordnung (LHO)) gesetzt. Nr. 17/11516 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Das IT-Recycling-Konzept ist in der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und deren nachgeordneten Behörden unterschiedlich ausgeprägt. Dies reicht von der Nutzung von Rahmenverträgen mit dem IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) und entsprechenden Rücknahmeklauseln bis hin zu eigenen Recyclingkonzepten. Beispielhaft sei hier das IT-Recycling-Konzept des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) mit seiner umfänglichen Darstellung der Rollen, Prozesse und Informationsbeziehungen genannt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 511-11519 3 (SenInnSport) Nr. 17/11517 Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (SenJustV) Frage nicht gestellt Nr. 17/11518 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt orientiert sich am Recyclingkonzept des zentralen IT-Dienstleisters des Landes Berlin, dem ITDZ. 1. Stufe: Nachnutzung der Geräte innerhalb der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, ggf. zu Testzwecken oder als Störreserve. 2. Stufe: Altgeräte werden an andere Verwaltungen oder Institutionen des Landes Berlin abgegeben. 3. Stufe: Altgeräte werden an gemeinnützige Einrichtungen abgegeben. 4. Stufe: Altgeräte werden zur fach- und umweltgerechten Entsorgung abgegeben. Nr. 17/11519 Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (SenWiTechForsch) Bislang gibt es kein schriftlich verfasstes Konzept, jedoch eine einheitliche, vorgegebene Vorgehensweise, welche die vorrangige Weitergabe an Schulen über die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, sowie anderenfalls die fachgerechte Entsorgung der nicht mehr verwendbaren oder defekten Hardware durch dafür spezialisierte Unternehmen beinhaltet. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 511-11519 4 2: Orientiert sich die … (und deren nachgeordnete Behörden für 512, 514, 515, 516, 518)an den Rahmenverträgen des IT-Dienstleistungszentrums Berlins (ITDZ Berlin) zum Neukauf von Informationstechnik, deren Nutzung sowie deren Klauseln zur Rücknahmeverpflichtung von Altgeräten eine große Bedeutung für ein geordnetes Recycling- und Entsorgungsverfahren im Land Berlin haben sollen? Wie bewertet die … dieses Vorgehen? Zu 2.: Nr. 17/11511 Senatskanzlei Die Senatskanzlei beschafft Ihre IT-Hardware überwiegend aus den Rahmenverträgen des ITDZ. Die darin enthaltene Rücknahmeverpflichtung von Altgeräten wird positiv bewertet. Nr. 17/11512 SenArbIntFrau Über 95 % des Bedarfs an Informationstechnik werden aufgrund der bestehenden Rahmenverträgen über das ITDZ beschafft. Die Möglichkeit der Rückgabe von Geräten über eine Rücknahmeverpflichtung des Lieferanten ist hier bekannt und wird begrüßt. Nr. 17/11513 SenBildJugWiss Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft nutzt konsequent die Angebote des zentralen Dienstleisters im Bereich IT-Hardware. Dies führt neben der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, Rechtsvorschriften und relevanter Normen bereits heute zu einem standardisierten Umgang mit dem Thema Recycling als Bestandteil des IT-Lifecycle-Management. Im Rahmen des wirtschaftlichen und auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Handelns beginnt eine Orientierung am Recycling - wie etwa im Kreislaufwirtschaftsgesetzes definiert - in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft jedoch schon im Prozess der Planung, der auf eine Ressourcen und Gerätezahl minimierende Beschaffung von IT-Hardware und damit konsequent auf Abfallvermeidung ausgerichtet ist. Fachverfahren sind, wenn möglich mit den IT-Infrastrukturen der Verfahrensunabhängigen IT zu betreiben. Nr. 17/11514 SenFin Das TFA Berlin kauft vorrangig direkt beim ITDZ Berlin ein. Bei Einkäufen von Drittanbietern schließt es Rücknahmeverpflichtungen in die Verträge ein. Die Rahmenverträge des ITDZ sind der SenFin nicht bekannt, sodass eine Orientierung daran bei Einkäufen von Drittanbietern nicht möglich ist. Nr. 17/11515 SenGesSoz Das LAGeSo Berlin beschafft, so weit wie möglich, über die Rahmenverträge des ITDZ. Nr. 17/11516 SenInnSport Soweit möglich werden durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport und deren nachgeordneten Behörden Rahmenverträge des ITDZ einschließlich der Rücknahmeklauseln genutzt. Lediglich verfahrensbedingte Sonderausstattung wird anderweitig beschafft (z.B. vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte Geräte mit erhöhten Sicherheitsanforderungen). Nr. 17/11517 SenJustV Bereits heute betreibt die ordentliche Gerichtsbarkeit, und damit der größte Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, seine IT über das ITIS-Modell des ITDZ. Generell unterstützt die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nachdrücklich die Bestrebungen zur Standardisierung der Berliner IT-Arbeitsplätze. Es erscheint zwingend, bei dieser Standardisierung auch den Aspekt des Recycling mit zu beachten. Daher ist es folgerichtig, bei den laufenden Standardisierungsbestrebungen auch das IT-Recycling einzubeziehen. Nr. 17/11518 SenStadtUm Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt beschafft über die Rahmenverträge des ITDZ, die aufgrund der intensiven Nutzung durch die Berliner Verwaltung eine große Bedeutung für ein geordnetes Recycling- und Entsorgungsverfahren im Land Berlin haben. Nr. 17/11519 SenWiTechForsch Die SenWiTechForsch misst der sachgerechten Entsorgung von Altgeräten und der möglichst langen Nutzungsdauer von Hardware eine große Bedeutung bei. Das aktuelle Server-Storage-System z. B. wurde nicht turnusgemäß nach vierjähriger Nutzungsdauer abgelöst, sondern nach entsprechender Prüfung und Garantieverlängerung um 3 Jahre erfolgt eine Neubeschaffung erst nach weiteren drei Jahren Nutzung. Ebenso erfolgt eine Aussonderung beispielsweise von Drucktechnik oder aktiven Netzwerkkomponenten erst bei Defekt oder Herstellerabkündigung etc.. Die Beschaffung von Standardhardware erfolgt bei der SenWTF grundsätzlich über Rahmenverträge (sog. IT-Selling) des ITDZ. Für die 2009/10 beschafften und aktuell eingesetzten Arbeitsplatz-PC aus dem IT-Selling des ITDZ gilt die Rücknahmepflicht für den Lieferanten. Somit werden die zukünftig auszusondernden Geräte, die keiner Nachnutzung mehr zugeführt werden können, direkt vom Lieferanten fachgerecht entsorgt. Dieser Vorgang vereinheitlicht den Umgang mit ausgedienter Technik im gesamten Land Berlin und erspart den einzelnen Stellen eine dezentrale Beauf- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 511-11519 5 tragung eines Entsorgers. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 511-11519 6 3: Bedarf es aus Sicht der … eines einheitlichen Recycling-Konzepts für IT-Hardware im Land Berlin? Falls ja, welche Begründungen führt die … hierfür an? Falls nein, wie erklärt die … ihre Vorbehalte? Zu 3.: Nr. 17/11511 Senatskanzlei Nein. Nach dem Subsidiaritätsprinzip sollen die Verwaltungen ihre jeweiligen IT-Angelegenheiten eigenverantwortlich regeln. Nr. 17/11512 SenArbIntFrau Aus Sicht der SenArbIntFrau bedarf es keiner weitergehenden konzeptionellen Überlegungen. Die bisherigen Verfahren funktionieren reibungslos und zuverlässig und werden durch die Verpflichtung der Lieferanten zur Rücknahme von Geräten sinnvoll ergänzt. Nr. 17/11513 SenBildJugWiss Es ist angestrebt den Weg der Beteiligung an landeseinheitlichen Lösungen – unter anderen durch Beteiligung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft am Projekt „Einheitlicher IT-Arbeitsplatz Berlin“ der Innenverwaltung – fortzusetzen und auch in geeigneter Weise auf den Bereich der schulischen Verwaltungs-IT auszuweiten, sofern das noch nicht der Fall ist. In den hier von der Arbeitsgruppe vorbereiteten Empfehlungen kann auch das Thema Recycling entsprechend verankert werden. Nr. 17/11514 SenFin Die SenFin befürwortet insbesondere solche Lösungen, die neben der Gewährleistung des Umweltschutzes auch den Haushalt entlasten. Die Beurteilung eines einheitlichen Recyclingskonzepts für das Land Berlin obliegt der SenInnSport. Nr. 17/11515 SenGesSoz --- Nr. 17/11516 SenInnSport Ja, aus der Sicht der Senatsverwaltung für Inneres und Sport wäre ein einheitliches Recycling-Konzept für Standard IT-Hardware im Land Berlin wünschenswert . Spezielle Sondertechnik kann jedoch Ausnahmen davon erfordern. Nr. 17/11517 SenJustV Wie unter 1. (Anmerkung: hier 2.) ausgeführt, werden die Bestrebungen des Senats zur Standardisierung der IT-Arbeitsplätze der Berliner Verwaltung unterstützt . In diesen Kontext ist auch die Frage des IT-Recycling anzusiedeln. Nr. 17/11518 SenStadtUm Der Abschluss von Rahmenverträgen für eine fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altgeräten wird als sehr sinnvoll angesehen. Ein einheitliches Recyclingkonzept müsste die in den einzelnen Behörden unterschiedlich vorhanden Möglichkeiten einer sinnvollen Nachnutzung von Altgeräten unterstützen . Nr. 17/11519 SenWiTechForsch Es ist aus Sicht der SenWiTechForsch sinnvoll, dass zentrale Empfehlungen/Mindestvorgaben durch die für die landesweite IT-Steuerung zuständige Verwaltung bereitgestellt werden, die durch die Inanspruchnahme des zentralen Dienstleisters umsetzbar sind. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 511-11519 7 4: Wie hoch ist die durchschnittliche Nutzungsdauer von Servern, Arbeitsplatz-PC´s, Notebooks, Tablets, Bildschirmen und Druckern in der …(und deren nachgeordneten Behörden für 512, 514, 515, 516, 518)? Nach welchen Kriterien werden die genannten Geräte einem Recycling-Verfahren zugeführt? Wie viele Geräte werden durchschnittlich im Jahr entsorgt? Zu 4.: Nr. 17/11511 Senatskanzlei Die durchschnittliche Nutzungsdauer von Servern, Arbeitsplatz-PCs und Notebooks in der Senatskanzlei beträgt sechs, von Bildschirmen sieben und von Druckern neun Jahre (Tablets werden erst seit Ende 2011 eingesetzt). Anschließend werden die funktionsfähigen Geräte an andere Verwaltungen abgegeben und der nicht weiterverwendbare Rest von durchschnittlich 30 Geräten im Jahr ordnungsgemäß entsorgt. Nr. 17/11512 SenArbIntFrau Die durchschnittliche Nutzungsdauer von PC’s und Röhrenmonitoren lag bisher bei 4 Jahren. Seitdem vom ITDZ auch eine Garantieverlängerung von 5 Jahren optional angeboten wird, gehen wir künftig bei PC’s von einer 5jährigen Nutzungsdauer aus. Server sind ebenfalls 5 Jahre, in Einzelfällen auch länger, in Betrieb. TFT- Bildschirme bleiben über die gesamte Lebensdauer im Einsatz und werden routinemäßig nicht ausgetauscht. Bei Druckern ist die Lebensdauer sehr stark vom Druckaufkommen abhängig (stärkere Beanspruchung). Eine generelle Aussage ist daher hier nicht möglich. Ähnlich ist die Situation bei den Notebooks. Hier sind die Akkus das Problem, die mitunter sehr kurzlebig sind. Für Tablets liegen noch keine Erfahrungen hinsichtlich der Lebensdauer vor. Wesentliches Kriterium für die Aussonderung sind auftretende Defekte, die Lebensdauer insgesamt oder unzureichende Performance. Jährlich werden ca. 250-300 Geräte ausgesondert. Nr. 17/11513 SenBildJugWiss Frage nicht gestellt Nr. 17/11514 SenFin Entsprechend den Vorgaben der Investitionsplanung beträgt die durchschnittliche Nutzungsdauer für sämtliche IT 5 Jahre; mengenmäßig geringe Ausnahmen ergeben sich z.B. bei dem zentralen Großrechner. Jedes Jahr werden in der Berliner Steuerverwaltung ca. 1.000 bis 1.500 bildschirm-unterstützte Arbeitsplätze (BAP) abgebaut und in der Steuerverwaltung nicht mehr weitergenutzt. Circa zwei Drittel der Geräte werden zur Weiternutzung abgegeben (siehe Frage 1), bei circa einem Drittel der Geräte ist die direkte Entsorgung erforderlich (u.a. wg. Defekten). Tablet-PCs werden in der Steuerverwaltung gegenwärtig nicht genutzt. Nr. 17/11515 SenGesSoz Durchschnittliche Lebensdauer im LAGeSo Servern 6-8 Jahre Arbeitsplatz-PC's 5 Jahre Notebooks 5-8 Jahre Tablets keine ausreichenden Erfahrungen Bildschirme 5 Jahre Drucker 5 bis 10 Jahre Geräte werden entsorgt, wenn Defekte auftreten und eine Reparatur nicht mehr wirtschaftlich erscheint. Ausnahme: die APCs werden in einem geordneten Verfahren nach 5 Jahren ersetzt. Es werden durchschnittlich 40 Geräte pro Jahr entsorgt. Bei funktionsfähigen Geräten findet eine Weitergabe statt. Nr. 17/11516 SenInnSport Die durchschnittliche Nutzungsdauer von Arbeitsplatz-PC in der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und deren nachgeordneten Behörden liegt bei etwa 6-8 Jahren. Server werden durchschnittlich 5-6 Jahre genutzt. Die Zahlen der ausgesonderten Geräte schwanken auf Grund der Größe der Behörden erheblich. Die Polizei sondert jährlich etwa 2500, das LABO 400 und die Feuerwehr ca. 300 PCs aus. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 511-11519 8 Nr. 17/11517 SenJustV Frage nicht gestellt Nr. 17/11518 SenStadtUm Die durchschnittliche Nutzungsdauer der Geräte ergibt sich aus dem technischen Fortschritt und der wirtschaftlichen Einsetzbarkeit. Die durchschnittliche Nutzungsdauer von Computern liegt bei vier bis sechs Jahren. Das Einsatzende wird durch die technische Leistungsfähigkeit und das Ausfallrisiko bestimmt. Bei Druckern und Bildschirmen wird die Nutzungsdauer durch den Verschleiß bedingt. Jährlich werden ca. 800 Geräte entsorgt. Nr. 17/11519 SenWiTechForsch Während Arbeitsplatz-PC’s, Bildschirme, Notebooks, Tablets i.d.R. im Turnus von 5 Jahren ersetzt werden, verbleiben Drucker häufig deutlich länger - bis zu 10 Jahren je nach Modell und Haltbarkeit - im Einsatz. Serversysteme werden grundsätzlich alle 4 Jahre erneuert. Aktuell wurde aufgrund der gegebenen Systemstabilität und des sparsamen Umganges mit IT-Ressourcen sowie der Möglichkeit einer Garantieverlängerung die Laufzeit der 2007 beschafften Systeme bis zum Jahr 2014 verlängert. In den Jahren 2009 bis 2012 wurden im Durchschnitt jährlich 7 PC-Tower, 60 Monitore, 60 Drucker sowie 70 Tastaturen entsorgt. Hingegen wurde der Großteil der PCs an Berliner Schulen abgegeben (s. auch Frage 5). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 511-11519 9 5: Was geschieht mit der ausgemusterten IT-Hardware der ... (und deren nachgeordneten Behörden für 512, 514, 515, 516, 518) nach der verwaltungsinternen Nutzung? Wie und durch wen wird die ausgemusterte IT-Hardware entsorgt? Gibt es standardisierte und zertifizierte Verfahren? Wie wird die Entsorgung belegt? Zu 5.: Nr. 17/11511 Senatskanzlei Die funktionsfähigen Geräte werden an andere Verwaltungen abgegeben. Die ausgemusterte IT-Hardware wird über die ITDZ-Rücknahmeverpflichtung oder im Rahmen der allgemeinen Elektroschrott-Abholung entsorgt. Hiermit werden entsprechende Fachfirmen beauftragt, welche die Entsorgung zusammen mit der Rechnung belegen. Nr. 17/11512 SenArbIntFrau Soweit Geräte nicht wie zu 1. gesagt, entsorgt werden, werden diese auch an interessierte Einrichtungen (z.B. gemeinnützige Vereine, Schulen) zur Weiterverwendung abgegeben. Nr. 17/11513 SenBildJugWiss Ausgemusterte IT-Hardware wird durch den zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb "Veolia Umweltservice Ost" entsorgt. Belege liegen beim Auftraggeber für die Entsorgung, der BIM, vor. Nr. 17/11514 SenFin Bei einer Geräteabgabe gilt sowohl für Weiternutzung als auch Entsorgung die generelle Nachweispflicht durch Übergabeprotokolle bzw. Lieferscheine. Alle Geräte, die den Verantwortungsbereich des TFA verlassen, werden mit ihrer Inventarnummer erfasst. Bei Abgabe an Recyclingunternehmen erfolgt eine vorherige interne Inventaraufnahme, auf den Lieferscheinen werden die Mengen vermerkt. Bei Abgabe zur Weiternutzung erfolgt die Übergabe mit Übergabeprotokoll, auf dem die Inventarnummern vermerkt sind, bei größeren Stückzahlen mit entsprechenden Anlagen. Für die Steuerverwaltung besorgt die Förderung Sozialer Einrichtungen gGmbH (FSE) Lankwitzer Werkstätten gemeinnützige GmbH, Kamenzer Damm 1, 12249 Berlin (Korporatives Mitglied der Arbeiterwohlfahrt (AWO)) die Entsorgung durch Reststoffverwertung oder Verschrottung. Die FSE Lankwitzer Werkstätten gGmbH hat gegenüber dem TFA ihre Eignung als Entsorgungsfachbetrieb durch ein regelmäßig erneuertes Zertifikat der Fa. TÜ-Service nachgewiesen. Nr. 17/11515 SenGesSoz Die noch funktionsfähigen Geräte werden durch die IT-Stelle nach Seriennummern erfasst, und von den übernehmenden Einrichtungen (überwiegend die SenBJW) schriftlich bestätigt. Die Abholung erfolgt kostenneutral. Die defekten Geräte werden über die Lichtenberger Werkstätten gGmbH fachgerecht entsorgt. Die Werkstätten verfügen über die entsprechenden Zertifikate für das Recycling, die Entsorgung und den Datenschutz. Nr. 17/11516 SenInnSport Ausgesonderte Hardware wird soweit möglich anderen Dienststellen des Landes Berlin angeboten oder über zertifizierte Vertragspartner entsorgt. Die Entsorgung wird dokumentiert. Die Berliner Polizei z.B. gibt ausgesonderte, aber noch funktionstüchtige PCs an den Verein CidS! Computer in die Schulen gemeinnützige GmbH ab, das LABO lässt ausgesonderte Geräte über die LWB-Lichtenberger Werkstatt für Behinderte entsorgen. Nr. 17/11517 SenJustV Die ordentliche Gerichtsbarkeit hat ihre IT über ITIS beim ITDZ gemietet, so dass die Ausmusterung beim ITDZ erfolgt, soweit es sich um Mietgeräte handelt . Der übrige Geschäftsbereich hat interne Prozesse für die weitere Verwendung: Funktionsfähige Geräte werden über die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung an Berliner Schulen abgegeben. Nicht mehr funktionsfähige Geräte werden über die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) entsorgt. Die notwendigen Entsorgungsfachbetriebs-Zertifikate liegen der BIM vor. Nr. 17/11518 SenStadtUm Die Ausmusterung erfolgt entsprechend der Antwort zu 1. Sie wird in der Inventarisierungsdatenbank dokumentiert. Altgeräte werden von Fachfirmen auf der Basis von Rahmenverträgen des Landes Berlin entsorgt. Nr. 17/11519 SenWiTechForsch Die Aussonderung von nicht mehr eingesetzten Geräten erfolgt in der SenWTF mehrstufig - funktionierende Hardware wird, wenn geeignet, über die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft an Schulen weitergegeben. - sofern funktionierende Hardware nicht von Schulen genutzt werden kann, wird diese an gemeinnützige Einrichtungen weitergegeben - Geräte ohne Eignung zum weiteren Einsatz oder mit Defekten werden als Elektroschrott von professionellen Verwertern entsorgt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 511-11519 10 Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft koordiniert die Verteilung von geeigneten IT-Geräten an die Berliner Schulen. Seit 2009 stellte die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung auf diesem Weg 349 PCs und 20 Monitore zur Verfügung. Funktionierende Geräte, die für den Schuleinsatz nicht benötigt werden, werden, sofern entsprechende Anfragen vorliegen, an Vereine oder gemeinnützige Organisationen abgegeben. Seit 2008 sind auf diese Weise 5 Rechner, 43 Monitore, 23 Drucker an Schülerläden, eine Schauspielschule und Vereine abgegeben worden. Die Abgabe wird durch Übergabeprotokolle, in denen die Anzahl, Art und Inventar-/Seriennummer der Geräte aufgeführt ist, belegt. Die Empfängerin und der Empfänger übernimmt die aufgeführten Geräte unentgeltlich, wie besichtigt sowie unter Ausschluss jeglicher Haftung und Gewährleistung. Seit 2011 werden die Empfängerinnen und die Empfänger darüber hinaus verpflichtet, mit der jeweiligen Überlassung bei der Geräte-Aussonderung aus dem privaten Besitz das jeweilige Geräte dann ordnungsgemäß zu entsorgen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 511-11519 11 6: Nach welchen Kriterien wählt die … (und deren nachgeordnete Behörden für 512, 514, 515, 516, 518) Vertragspartner aus, die die Entsorgung der IT-Hardware übernehmen? Inwiefern wird die Arbeit der Vertragspartner im laufenden Vertragsverhältnis evaluiert? Zu 6.: Nr. 17/11511 Senatskanzlei Die Auswahl der Entsorgungsfirmen erfolgt im Rahmen eines ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens nach den Kriterien Wirtschaftlichkeit und fachliche Eignung. Dieses Verfahren wird für jede Entsorgung einzeln durchgeführt, da diese in sehr unregelmäßigen Abständen erforderlich wird. Insofern besteht nur im Rahmen der Auftragsvergabe ein Vertragsverhältnis, nicht jedoch über einen längeren Zeitraum. Eine Evaluierung erfolgt nicht. Nr. 17/11512 SenArbIntFrau Vgl. Antwort zu 1. Nr. 17/11513 SenBildJugWiss Entfällt gemäß Ziffern 5 und 14. Nr. 17/11514 SenFin Nicht mehr nutzungsfähige Geräte werden, soweit die entgeltliche Abgabe oder die Rückgabe an den Lieferanten nicht die kostengünstigere Variante ist, an zertifizierte Verwerter nach einem Auswahlverfahren übergeben. Es werden neben den Kosten sowie dem Sitz und den Referenzen des Verwerters auch soziale Aspekte berücksichtigt; daher erfolgte zuletzt die Abgabe an die FSE Lankwitzer Werkstätten gGmbH, s.o.. Eine Evaluation durch das TFA Berlin findet nicht statt. Nr. 17/11515 SenGesSoz Die Werkstätten, die das LAGeSo Berlin als Partner hat, wurden ausgewählt, da das Preis-/Leistungsverhältnis ausgesprochen günstig ist, sie über alle benötigten Zertifikate verfügen (http://www.lwb-info.de) und das LAGeSo Berlin darüber hinaus sich der Förderung von Schwerbehinderten verpflichtet fühlt. Nr. 17/11516 SenInnSport Die Zuständigkeit zur Auswahl des Vertragspartners liegt je nach Vertragslage beim ITDZ, bei der BIM GmbH oder zertifizierten Unternehmen. Nr. 17/11517 SenJustV Siehe 5. Nr. 17/11518 SenStadtUm Altgeräte werden von Fachfirmen auf der Basis von Rahmenverträgen des Landes Berlin entsorgt. Nr. 17/11519 SenWiTechForsch In der Vergangenheit wurden Vertragspartner, die zentral durch das Landesverwaltungsamt für die Erbringung von Entsorgungsleistungen benannt wurden , beauftragt. Aktuell erfolgt die Entsorgung von Elektro- und IT-Schrott durch die Recycling-Firma REMONDIS Elektrorecycling GmbH , die eine fachgerechte Entsorgung sicherstellt . Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 511-11519 12 7: Gibt es Rücknahmeverträge bei Neukauf von Informationstechnik? Werden alternativ Leasing-Verträge zur Beschaffung von IT-Hardware geschlossen? Zu 7.: Nr. 17/11511 Senatskanzlei Alle Rahmenverträge des ITDZ Berlin enthalten eine Klausel mit einer Rücknahmeverpflichtung für die Lieferanten sowie zur fachgerechten Entsorgung der Altgeräte. Auf Anforderung der Kunden müssen von Auftragnehmern gelieferte Geräte entgeltfrei abgeholt und fachgerecht entsorgt werden. Das Recycling wird durch zertifizierte Firmen realisiert und ist mit zertifizierten Recyclingwegen Bestandteil des Angebotspreises. Leasing-Verträge zur Beschaffung von IT-Hardware werden nicht abgeschlossen. Nr. 17/11512 SenArbIntFrau Nein Nr. 17/11513 SenBildJugWiss Frage nicht gestellt Nr. 17/11514 SenFin Das TFA Berlin schließt beim Neukauf von IT grundsätzlich Rücknahmeverpflichtungen ein. Bei vereinzelter älterer IT wird die Rücknahme zum Zeitpunkt der Ersatzbeschaffung geregelt. Wenn die Beschaffung über das ITDZ Berlin erfolgt, ergeben sich die Rücknahmeverpflichtungen aus den vom ITDZ durchgereichten Konditionen. Leasingverträge werden nicht abgeschlossen. Nr. 17/11515 SenGesSoz Es wird vom LAGeSo Berlin darauf geachtet, dass für die Verpackungsmaterialen die Rüchnahmeverpflichtung der Lieferanten in Anspruch genommen wird. Bei den zentralen Druckern und der Kopiertechnik haben sich Leasing-Verträge als wirtschaftlich erwiesen. Nr. 17/11516 SenInnSport Die Beschaffung erfolgt über die Rahmenverträge des ITDZ und deren Vertragsbedingungen. Dabei sind teilweise auch Rücknahmevereinbarungen eingeschlossen . Darüber hinaus gibt es Einzelvereinbarungen mit beauftragten Firmen. Nr. 17/11517 SenJustV Frage nicht gestellt Nr. 17/11518 SenStadtUm Alle Rahmenverträge des ITDZ Berlin enthalten eine Klausel mit einer Rücknahmeverpflichtung für die Lieferanten sowie zur fachgerechten Entsorgung der Altgeräte. Leasingverträge werden nicht abgeschlossen. Nr. 17/11519 SenWiTechForsch s.a. Frage 2 Es gibt keine Leasingverträge über das IT-Selling des ITDZ. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 511-11519 13 8: Mit welchen Firmen oder Vereinen, die sich auf Recycling von IT-Hardware spezialisiert haben, arbeitet die … (und deren nachgeordnete Behörden für 512, 514, 515, 516, 518) zusammen, und in welcher quantitativen und finanziellen Größenordnung wird auf dieses Weise IT-Hardware recycelt? Zu 8.: Nr. 17/11511 Senatskanzlei Mit keinen, da dies bislang noch nicht erforderlich war. Nr. 17/11512 SenArbIntFrau Vgl. Antwort zu 1. Nr. 17/11513 SenBildJugWiss Frage nicht gestellt Nr. 17/11514 SenFin Siehe Fragen 4 und 5. Nur bei ca. einem Drittel der Geräte, die jährlich aus der Nutzung ausscheiden, ist eine Weiternutzung nicht möglich. Dies betrifft insbesondere die PCs aus der Steuerverwaltung. Aus Gründen des Datenschutzes werden die Festplatten der Geräte ausgebaut und durch die spezialisierte Firma Recall, die über den eSelling-Warenkorb des ITDZ vermittelt wird, datenschutzgerecht entsorgt. Die übrigen funktionsfähigen Komponenten werden dem Lieferanten zum Rückkauf (Nutzung als Ersatzteile) angeboten. Die ggf. verbliebenen und die defekten Geräte werden werden Entsorgungsfachbetrieben (z. B. der FSE Lankwitzer Werkstätten gGmbH - s.o.) übergeben . Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 1.000€ jährlich. Nr. 17/11515 SenGesSoz Siehe Punkte 5 und 6. Die Abholung defekter Geräter erfolgt gegen eine geringfügige Handling-Pauschale pro Abholung (unter 50€ / bis zu 2 mal pro Jahr) Nr. 17/11516 SenInnSport Soweit nicht das ITDZ in Anspruch genommen wird, erfolgt das IT-Recycling bei der Berliner Polizei über die BIM, das LABO wickelt die Entsorgung über die LWB-Lichtenberger Werkstatt für Behinderte ab. Die Entsorgung von Geräten der Berliner Feuerwehr wird u.a. über die Firma Veolia Umweltservice Berlin durchgeführt. Pro Jahr entsteht dort ein Volumen in Höhe von ca. 1.000 € für alle Geräte. Nr. 17/11517 SenJustV Frage nicht gestellt Nr. 17/11518 SenStadtUm Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt arbeitet nicht mit Firmen oder Vereinen zusammen, die sich auf das Recycling von IT-Hardware spezialisiert haben. Nr. 17/11519 SenWiTechForsch Seit 2009 ist die Firma REMONDIS Elektrorecycling GmbH mit der fachgerechten Entsorgung von Elektro- und IT-Schrott beauftragt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 511-11519 14 9: Wie garantiert die … (und deren nachgeordnete Behörden für 512, 514, 515, 516, 518) die sichere Löschung aller Daten auf Datenträgern ausrangierter IT-Hardware? Zu 9.: Nr. 17/11511 Senatskanzlei Alle Datenträger ausgesonderter IT-Hardware werden durch die Senatskanzlei irreversibel elektronisch gelöscht, bevor sie das Dienstgebäude verlassen. Nr. 17/11512 SenArbIntFrau Alle auf den Geräten lokal vorgehaltenen Daten werden gelöscht. Nr. 17/11513 SenBildJugWiss Die Datenträger werden getrennt von sonstiger IT-Hardware entsprechend dem Angebot "Sichere Datenträgerzerstörung" aus dem IT-Warenkorb des ITDZ entsorgt. Nr. 17/11514 SenFin Im Bereich der Steuerverwaltung werden Datenträger bei Ausscheiden aus der Nutzung grundsätzlich physisch zerstört (mechanisch-thermisches Vernichtungsverfahren ). Nr. 17/11515 SenGesSoz Die Abholer (SenBJW) garantieren die Löschung und bestätigen sie schriftlich. Die Lichtenberger Werkstätten sind für die fachgerechte Vernichtung nach ISO zertifiziert. Auf den Festplatten dürfen nach der Dienstanweisung des LAGeSo Berlin ohnehin keine personenbezogenen Daten gespeichert werden. Nr. 17/11516 SenInnSport Festplatten, die vertrauliche Daten enthalten, werden in allen Behörden physisch vernichtet, teilweise unter Aufsicht des Geheimschutzbeauftragten. Sonstige Festplatten werden in allen Behörden mit einer vom Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) freigegebenen Software gelöscht. Beispielhaft erfolgt im LABO die sichere Zerstörung der Datenträger über einen zertifizierten Prozess durch ein Entsorgerunternehmen. Die behördliche Datenschutzbeauftragte hat den Prozess einschl. Transport (vor Ort) kontrolliert und als sicher erklärt. Nr. 17/11517 SenJustV Grundsätzlich werden die Datenträger vor Abgabe der Geräte an Schulen oder andere Behörden ausgebaut und über Spezialfirmen vernichtet, beispielsweise die Fa. Recall, einem Rahmenvertragspartner der BIM GmbH. Nr. 17/11518 SenStadtUm Die Entsorgung von Datenträgern erfolgt mit einer Fachfirma basierend auf einem Rahmenvertrag des Landes Berlin. Nr. 17/11519 SenWiTechForsch Arbeitsplatz-Computer beinhalten keine Daten. Diese werden auf den Server-Systemen vorgehalten. Festplatten mit Daten oder mobile Datenträger werden mehrfach formatiert und/oder physikalisch vernichtet. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 511-11519 15 10: Wie wirkt die … (und deren nachgeordnete Behörden für 512, 514, 515, 516, 518) dem illegalen Export, z.B. in Entwicklungsländer, von Elektro- und Elektronikgeräten aus dem ehemaligen Bestand entgegen? Zu 10.: Nr. 17/11511 Senatskanzlei Die funktionsfähigen Geräte werden nur an vertrauenswürdige Einrichtungen der Berliner Verwaltung und nicht an Außenstehende abgegeben. Nr. 17/11512 SenArbIntFrau Eine Weiterverfolgung ausgesonderter Geräte findet nicht statt. Nr. 17/11513 SenBildJugWiss Durch Inanspruchnahme zertifizierter Entsorgungsfachbetriebe. Nr. 17/11514 SenFin Vorrangig wird IT an Behörden (Schulen) abgegeben, an die über das ITDZ vermittelten Lieferanten zurückgegeben oder in Berlin entsorgt. Es erfolgt grundsätzlich keine Abgabe an Privatpersonen, Einrichtungen oder Vereine, bei denen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die abgegebenen Geräte in das Nicht-EU-Ausland verbracht werden. Nr. 17/11515 SenGesSoz Siehe Punkt 6, durch Auswahl geeigneter Partner. Nr. 17/11516 SenInnSport Dies kann durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport und deren nachgeordneten Behörden nicht wirklich beeinflusst werden, da je nach Vertragslage das IT-Recycling durch den Vertragspartner durchgeführt wird. Nr. 17/11517 SenJustV Siehe 5. Nr. 17/11518 SenStadtUm Die Verwertung oder Entsorgung von IT-Altgeräten erfolgt grundsätzlich nur durch ausgewählte Vertragspartner auf der Basis von entsprechende Rahmenverträgen des Landes Berlin. Angebote zum kostenlosen Abholen von Elektroschrott werden nicht angenommen. Nr. 17/11519 SenWiTechForsch Eine Nachverfolgung abgegebener/entsorgter Hardware kann nicht geleistet werden. Die Entsorgungspflicht der Geräte geht auf den Empfänger, also zumeist die Schulverwaltung bzw. die jeweilige Schule, über. Bei der Entsorgung von nicht weiter verwendbaren Geräten werden die aus dem IT-Selling des ITDZ verpflichteten Lieferanten oder professionelle Entsorger beauftragt. (s. auch Frage 8) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 511-11519 16 11: Ist der … (und deren nachgeordneten Behörden für 512, 514, 515, 516, 518) die Wiedergewinnungsquote bei Edelmetallen aus ihren ehemaligen Elektro- und Elektronikbeständen bekannt? Wenn ja, wie hoch ist die Quote? Zu 11.: Nr. 17/11511 Senatskanzlei Nein Nr. 17/11512 SenArbIntFrau nein Nr. 17/11513 SenBildJugWiss Nein Nr. 17/11514 SenFin Hierüber liegen keine Erkenntnisse vor. Nr. 17/11515 SenGesSoz k.A. Nr. 17/11516 SenInnSport Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Nr. 17/11517 SenJustV Nein. Nr. 17/11518 SenStadtUm Nein. Nr. 17/11519 SenWiTechForsch Nein Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 511-11519 17 12: Ist der … (und deren nachgeordneten Behörden für 512, 514, 515, 516, 518) die Quote der Rückgewinnung für den Rohstoffkreislauf bekannt? Wenn ja, wie hoch ist die Quote? Zu 12.: Nr. 17/11511 Senatskanzlei Nein Nr. 17/11512 SenArbIntFrau nein Nr. 17/11513 SenBildJugWiss Nein Nr. 17/11514 SenFin Hierüber liegen keine Erkenntnisse vor. Nr. 17/11515 SenGesSoz k.A. Nr. 17/11516 SenInnSport Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Es wird davon ausgegangen, dass die Anzahl der recycelten Geräte viel zu gering ist, um bei einer Rückgewinnung von Rohstoffen überhaupt eine relevante Menge für eine Quotenbildung zu erreichen. Nr. 17/11517 SenJustV Nein Nr. 17/11518 SenStadtUm Nein Nr. 17/11519 SenWiTechForsch Nein Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 511-11519 18 13: Nur an SenBildJugWiss: Inwieweit profitieren die Schulen von den Recyclingkonzepten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und der anderen Berliner Behörden? Gibt es hierüber eine Statistik und wenn ja, welche Zahlen sind dem Senat bekannt? Zu 13.: Nr. 17/11513 SenBildJugWiss Für die bisher 4671 Schulverwaltungsarbeitsplätze (Stand 12/2012), die durch das Projekt eGovernment@School zur Verfügung gestellt wurden gelten die vorangestellten Ausführungen. PCs und IT-Peripheriegeräte, die in der Berliner Verwaltung das Ende ihres Hardware-Lifecycles bereits erreicht haben und deshalb durch Neugeräte zu ersetzen sind, werden den Berliner Schulen über die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zur möglichen Weiternutzung angeboten. Dies gilt auch für IT-Zubehör. Für gebrauchte PCs und IT-Peripheriegeräte zum Einsatz an Berliner Schulen gelten die folgenden Mindeststandards: -PC: mind. Pentium IV (oder vergleichbar / ab 2,8 GHz), HDD mind. 40GB, mind. 512MB RAM, Grafikkarte, Netzwerkkarte (ggf. on board) -Monitore: TFT ab 17" -Drucker: Laser-Drucker (keine Tintenstrahldrucker) Nach sorgfältiger Prüfung des Angebots durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, wobei neben der Eignung der Geräte für den Unterricht auch Gesichtspunkte wie Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und Verringerung der Umweltbelastung durch ihre Weiternutzung berücksichtigt werden, wird das Angebot an die Berliner Schulen weiter geleitet. Seit Februar 2006 wurden an die Berliner Schulen auf deren Anfrage verteilt. - 13.480 PCs - 6.248 Monitore - 4.415 Drucker sowie - Zubehör und Verbrauchsmaterialien mit einem Zeitwert von rd. 1.4 Mio. €. Bei der Überlassung gebrauchter IT und IT-Zubehör handelt es sich in der Regel um eine ergänzende bzw. ältere Technik ersetzende Maßnahme, die von den Schulen bei der Senatsverwaltung nachgefragt wird. Sofern eine Löschung von Datenträgern erforderlich ist, erfolgt diese in Abstimmung mit der abgebenden Verwaltung durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft gem. den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik . Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 511-11519 19 14: Nur an SenBildJugWiss: Wird ausgesonderte IT-Hardware der der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und deren nachgeordneten Behörden immer noch durch Firmen entsorgt, die in den Rahmenverträgen des Landesverwaltungsamtes verzeichnet sind? Wenn ja, um welche Firmen handelt es sich hierbei konkret? Falls nein, warum wurde die Zusammenarbeit beendet? Zu 14.: Nr. 17/11513 SenBildJugWiss Die Ausschreibung der Leistung, die Auswahl eines Entsorgungsfachbetriebs und die Organisation der Entsorgung von Elektronikschrott werden für die SenBildJugWiss durch die BIM gemeinsam für die am Standort Bernhard-Weiß-Straße/Keibelstraße untergebrachten Verwaltungen wahrgenommen. 15: Nur an SenJustV: Wird ausgesonderte IT-Hardware der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, der Gerichte und der Justizvollzugsanstalten immer noch durch Firmen entsorgt, die in den Rahmenverträgen des Landesverwaltungsamtes verzeichnet sind? Wenn ja, um welche Firmen handelt es sich dabei konkret? Falls nein, warum wurde die Zusammenarbeit beendet? Zu 15.: Nr. 17/11517 SenJustV Siehe 5. Berlin, den 13. März 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Apr. 2013)