Drucksache 17 / 11 521 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 04. Februar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Februar 2013) und Antwort Beteiligungen des Landes Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 29.11.2012 – C- 182/11 und C-183/11) in Bezug auf die Beteiligungen des Landes Berlin? Zu 1.: Der Senat befürwortet die weitere Konkretisie- rung des Europäischen Gerichtshofes im Rahmen seiner Rechtsprechung zur Inhouse-Vergabe. Die Beantwortung abstrakter Rechtsfragen gehört jedoch nicht zu den Auf- gaben des Senates von Berlin. 2. Welche Maßnahmen trifft der Senat für „Inhouse “–Geschäfte in Bezug auf das Erfordernis, sich am Leitungsorgan einer gemischtöffentlichen Gesell- schaft/Beteiligung zu beteiligen? Zu 2.: Derzeit keine. 3. Beabsichtigt der Senat nach Maßgabe dieses Urteils sich auch an der Geschäftsführung einer gemischtöf- fentlichen GmbH zu beteiligen? Zu 3.: Derzeit nicht. 4. Welche Auswirkungen hat das Urteil aus Sicht des Senats auf zurückliegende und zukünftige gesell- schaftsrechtliche Vereinbarungen über gemischtöffentli- che Gesellschaften/Beteiligungen? Zu 4.: Die Beantwortung abstrakter Rechtsfragen ge- hört nicht zu den Aufgaben des Senates von Berlin. Berlin, den 16. Februar 2013 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Feb. 2013)