Drucksache 17 / 11 523 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Birk (GRÜNE) vom 04. Februar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Februar 2013) und Antwort Ist die Beihilfestelle schon wieder überlastet? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Warum wurden die telefonischen Sprechstunden der Beihilfestelle für Beamtinnen und Beamte und am Servicepoint der Beihilfestelle beim Landesverwaltungsamt bis Ende März ausgesetzt? Zu 1.: Seit den letzten Wochen des Jahres 2012 liegt der Antragseingang in der Beihilfestelle deutlich über den Jahresdurchschnittswerten. Der Eingang hat in der zwei- ten Kalenderwoche 2013 seinen Höhepunkt erreicht und nähert sich seitdem schrittweise zurückgehend wieder den zu erwartenden Durchschnittswerten an. In den letzten vier Wochen 2012 und ersten fünf Wochen 2013 (Jahres- wechsel 2012/ 2013) sind mit rund 85.800 Beihilfeanträ- gen rund 9.750 Anträge mehr eingegangen als im Jahresdurchschnitt 2012 in der Zeitspanne von neun Wochen. Zugleich standen im Dezember 2012 und Januar 2013 fünf arbeitsfreie Tage, die auf den Zeitraum Montag bis Freitag fielen, nicht für eine Bearbeitung zur Verfügung. In der Kombination stand und steht die Beihilfestelle vor einer noch deutlich größeren Bearbeitungsherausforde- rung als zu und nach den zurückliegenden Jahreswech- seln. Um die Mehreingänge im Interesse aller Beihilfebe- rechtigten rasch und unter weiterer Gewährleistung einer akzeptablen Bearbeitungszeit abzuarbeiten, wurden die genannten Servicezeiten zeitbefristet ausgesetzt. Damit wurden die Personalkapazitäten für die Antragsbearbei- tung erhöht. Die Maßnahme wurde in der Beihilfestelle, im Internet sowie in den Beihilfebescheiden angekündigt. Die Beihilfeberechtigten können sich aber weiterhin schriftlich, per E-Mail oder Fax an die Beihilfestelle wen- den sowie persönlich bei der Geschäftsstelle Anträge ab- geben und Anliegen an die Beihilfestelle richten. Das Vorgehen hat zu dem angestrebten deutlich erhöhten und überdurchschnittlichen sowie über den Eingangszahlen liegenden Bearbeitungsvolumen und damit zum planmä- ßigen Beginn und bisherigen Verlauf des Abbaus der zeitweisen Mehreingänge geführt. 2. Welche Bearbeitungszeiten werden in der Beihilfe- stelle derzeit gemessen? Zu 2.: Die aktuelle Bearbeitungszeit beträgt 11 Ar- beitstage und liegt damit im Rahmen der vereinbarten Bearbeitungsdauer. 3. Wie haben sich die Bearbeitungszeiten im Jahr 2012 entwickelt? Zu 3.: Die durchschnittliche Bearbeitungszeit lag im Jahr 2012 bei 16,26 Arbeitstagen. Die kürzeste Bearbei- tungszeit lag bei 12 Arbeitstagen, die längste bei 19 Ar- beitstagen. Daneben wurden mehr als 10% der in 2012 eingegangene Anträge (rund 44.000) als sogenannte „EILT“-Fälle zur Vermeidung persönlicher Härten innerhalb von maximal 10 Arbeitstagen bearbeitet. 4. Welche Maßnahmen jenseits der befristeten Einstel- lung der Sprechzeiten wurden ergriffen, um das erneute Anwachsen der Bearbeitungszeiten zu vermeiden? Wel- che Vorsorge wurde getroffen, um die regelmäßig nach den Feiertagen am Jahresende zu erwartende Antragsflut zu bewältigen? Zu 4.: Seit Herbst 2010 befindet sich die Beihilfestelle nach der Umsetzung sämtlicher personeller, organisatori- scher und technischer Empfehlungen einer im Jahr 2009 durchgeführten externen Organisationsuntersuchung in einer stabilen Bearbeitungssituation auf gutem Niveau. Schwankungen in der Bearbeitungszeit mit vorüberge- hend über dem Jahresdurchschnitt liegender Bearbei- tungsdauer bei saisonal überdurchschnittlich hohen An- tragszahlen (vor allem zu und nach den Jahreswechseln) sind dabei nicht in Gänze vermeidbar, da sich die Perso- nalausstattung nicht am Bedarf in den nur vorübergehen- den Spitzenzeiten bemessen kann. Die Gesamtheit der Maßnahmen und die damit erreichten jahresdurchschnittlichen Bearbeitungszeiten führten dazu, dass die saisona- len Antragswellen der letzten 2,5 Jahre zu keinem Zeit- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 523 2 punkt einen Bearbeitungszeitanstieg über 20 Arbeitstage verursachten. 5. Warum wurde nicht umgehend nach Abschaffung der Praxisgebühr eine Regel eingeführt, um das Äquiva- lent zur Praxisgebühr für Beamtinnen und Beamte, den sogenannten „Eigenbehalt“ nach § 49 Abs. 2 LbhVO in Höhe von 12 Euro zum Jahresbeginn abzuschaffen, was zur Folge hat, dass diese Beträge vorläufig weiterhin ent- richtet werden müssen? 6. Wann ist mit einer entsprechenden Neuregelung zu rechnen? Zu 5. und 6.: Das Berliner Beihilferecht wird ab- schließend in § 76 des Landesbeamtengesetzes (LBG) vom 19. März 2009 (GVBl. S. 70), das zuletzt durch Artikel IV des Gesetzes vom 21. September 2012 (GVBl. S. 291) geändert worden ist, in Verbindung mit der Verord- nung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und sonstigen Fällen (Landesbeihil- feverordnung – LBhVO) vom 8. September 2009 (GVBl. S. 436), die zuletzt durch die Erste Verordnung zur Ände- rung der Landesbeihilfeverordnung vom 8. Mai 2012 (GVBl. S. 138) geändert worden ist, geregelt. Die Praxisgebühr wird gem. § 76 Absatz 11 LBG in Verbindung mit § 49 Absatz 2 LBhVO erhoben. Eine Aufhebung der Regelung zur Erhebung der Praxisgebühr ist daher nur durch eine Änderung von § 76 Absatz 11 LBG in Verbindung mit § 49 Absatz 2 LBhVO möglich. Der Regierende Bürgermeister hat den Senator für Inneres und Sport gebeten, die Vorschläge für die entsprechenden Änderungen der beamtenrechtlichen Vorschriften dem Senat zur Entscheidung vorzulegen. Demzufolge wird gegenwärtig das übliche Verfahren zur Einbringung einer Gesetzesvorlage durch den Senat in das Abgeordneten- haus von Berlin eingeleitet. 7. Laut Information der Beihilfestelle sollen durch eine rückwirkende Neuregelung zum Wegfall des Eigenbe- halts nach § 49 Abs. 2 LbhVO die ab dem 01.01.2013 nach der noch geltenden Altregelung zu zahlenden Beträ- ge des Eigenbehalts später zurückerstattet werden. Wel- che Auswirkungen hat diese Mehrfachbearbeitung der jeweiligen Anträge insbesondere auf den vorhandenen Bearbeitungsstau? Wie wird sich die Bearbeitungsfrist von Anträgen auf Beihilfe durch diesen Umstand voraus- sichtlich entwickeln? Zu 7.: Es wird eine technische Unterstützung im Abrechnungsverfahren angestrebt, die den Aufwand und die Auswirkung auf die Bearbeitungssituation reduziert. Der Senat geht von der rechtzeitigen Realisierung der techni- schen Unterstützung und in der Folge von allenfalls ge- ringen Erhöhungen der Bearbeitungszeiten gegenüber den Werten, die sich ohne Rückerstattungen ergeben würden, aus. 8. Wie wird der Senat zukünftig vermeiden, dass es immer wieder zur Verlängerung der Bearbeitungszeiten bei den Beihilfen und damit zu unzumutbaren Härten für die Beihilfeempfangenden, aber auch für die Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter der Beihilfestelle kommt? Zu 8.: Unter Berücksichtigung der vorgenannten, realisierten Maßnahmen und der seither dauerhaft unterhalb von 20 Arbeitstagen liegenden Bearbeitungszeit ist bereits seit mehr als 2,5 Jahren eine - sowohl extern wie intern wahrgenommene – deutliche Verbesserung der Beihilfesituation eingetreten. Berlin, den 28. März 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Apr. 2013)