Drucksache 17 / 11 524 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Robert Schaddach (SPD) vom 30. Januar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Februar 2013) und Antwort Grundstückskaufprogramm am BER Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Beantwortung beruht teilweise auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Frage 1: Ist es angedacht für Eigentümer von Grund- stücken im Lärmbereich des Flughafens BER ein speziel- les Grundstückskaufprogramm aufzulegen, um die Mög- lichkeit einzuräumen sich einen anderen Lebensort zu suchen? Antwort zu Frage 1: Der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld vom 13.08.2004 enthält auch Auflagen zur Vermeidung bzw. Minderung von Fluglärm. Neben der Festlegung von Schutzgebieten, in denen Wohnräume mit baulichen Schallschutzvorrichtungen auszustatten sind, gibt es auch die Festlegung eines „Entschädigungsgebietes Übernahmeanspruch “ für besonders lärmbelastete Wohngrundstücke . Das Entschädigungsgebiet Übernahmeanspruch um- fasst das Gebiet, das von der Grenzlinie eines für die Tag- stunden ermittelten energieäquivalenten Dauerschallpe- gels von 70 dB(A) umschlossen wird. In diesem Gebiet haben die Eigentümer von Grund- stücken, die am 15.05.2000 mit Wohngebäuden bebaut oder bebaubar waren, Anspruch auf Entschädigung in Höhe des Verkehrswertes gegen Übereignung des Grund- stückes an die Flughafengesellschaft. Frage 2: Wenn ja, wie sehen hierfür die Zeit- und Fi- nanzplanungen aus? Antwort zu Frage 2: Der Anspruch auf Entschädigung in Höhe des Verkehrswertes gegen Übereignung des Grundstückes an die Flughafengesellschaft kann bis fünf Jahre nach Inbetriebnahme der planfestgestellten, neuen Südbahn gegenüber den Trägern des Vorhabens geltend gemacht werden. Die Kosten für die Übernahme der Wohngrundstücke im Entschädigungsgebiet Übernahme- anspruch sind in der BER Projektfinanzierung der FBB eingestellt. Berlin, den 12. Februar 2013 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Feb. 2013)