Drucksache 17 / 11 528 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 05. Februar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Februar 2013) und Antwort Was hat die Untersuchung zum Unfall der S-Bahn S 25 am 21. August 2012 ergeben? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung zu den Fragen: Die Kleine Anfrage be- trifft ausschließlich Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Bei Eisenbahnen wird grundsätzlich unterschieden zwi- schen den Eisenbahnen des Bundes (EdB), welche sich in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) befinden sowie den nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen), deren Zuständigkeit im Land Berlin durch die Landeseisen- bahnbehörde Berlin (SenStadtUm VII E 3) wahrgenom- men wird. Der hier in Rede stehende Eisenbahnunfall ereignete sich auf einer Eisenbahninfrastruktur des Bun- des durch ein Eisenbahnverkehrsunternehmen des Bun- des. Das BMVBS wurde daher um Stellungnahme zu allen Fragen gebeten. Zu Frage 1 bis 4 antwortet das BMVBS zusammen- hängend. Frage 1: Was haben die Untersuchungen zum Unfall der S-Bahn auf der Strecke S25 am 21. August 2012 er- geben und konnten insbesondere die Unfallursachen fest- gestellt werden? Frage 2: Welche Rolle spielten der Blitzeinschlag und der daraus resultierende Ausfall der üblichen Sicherungs- anlagen in Hinblick auf den Unfall? Frage 3: Wird den Stellwerkern eine Verantwortung zugewiesen und wenn ja, welche? Frage 4: Welche technischen und organisatorischen Konsequenzen wurden gezogen, um einen solchen Unfall zukünftig weitestgehend auszuschließen? Antwort des BMVBS zu Frage 1 bis 4: „Die Untersuchung der Entgleisung in Berlin-Tegel wird durch die Eisenbahn-Unfalluntersuchung des Bundes (EUB) vorgenommen. Die Aufgaben des Bundes unter- liegen nicht der parlamentarischen Kontrolle durch die Landesparlamente. Unbeschadet dessen teile ich Ihnen im Wege der Amtshilfe mit, dass die Untersuchung noch nicht abge- schlossen ist. Nach Abschluss wird der Untersuchungsbe- richt im Internet veröffentlicht. Die technischen und orga- nisatorischen Konsequenzen aus diesem Bericht haben die Eisenbahnunternehmen in ihrer Verantwortung für den sicheren Betrieb gemäß § 4 Abs. 3 Allgemeines Eisen- bahngesetz zu treffen.“ Berlin, den 25. Februar 2013 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mrz. 2013)