Drucksache 17 / 11 532 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 05. Februar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Februar 2013) und Antwort Interne Weisungen der Berliner Jobcenter Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Während Weisungen im Zuständigkeitsbereich des Bundes und des kommunalen Trägers öffentlich sind, sind die internen Weisungen der Berliner Jobcenter bislang nicht öffentlich. Wieso sind diese bislang nicht öffentlich (bitte Rechtsgrundlage angeben)? a. Unter welchen Voraussetzungen wird ein Geheim- haltungsinteresse angenommen? Zu 1. und a.: Die Berliner Jobcenter werden unter der gemeinsamen, ausschließlichen Trägerschaft der Bunde- sagentur für Arbeit und des Landes Berlin geführt. Die wesentlichen, für die Umsetzung der Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitssuchende maßgeblichen Wei- sungen der Träger, werden wie in der Fragestellung aus- geführt, in den Internetportalen www.arbeitsagentur.de und www.berlin.de veröffentlicht. Interne Weisungen sind Regelungen, die in den Jobcentern darüber hinaus festge- legt werden. Sie basieren auf den Weisungen und Hand- lungsempfehlungen der Träger und dienen der Organisa- tion des Dienstbetriebes. Hierzu gehören u.a. Regelungen zu Zuständigkeiten und Öffnungszeiten. Da die Träger der Berliner Jobcenter die maßgebli- chen Weisungen und Handlungsempfehlungen veröffent- lichen, wird ein Geheimhaltungsinteresse nicht gesehen. Rechtsgrundlagen, die grundsätzlich die Veröffentlichung interner Regelungen zum Dienstbetrieb begründen, sind dem Senat nicht bekannt. 2. Wie bewertet der Senat, dass die Jobcenter ihre Weisungen bislang nicht veröffentlichen? Zu 2.: Der Senat ist der Auffassung, dass die maßgeblichen Weisungen der Träger veröffentlicht werden. Re- gelungen des Dienstbetriebes wie z.B. Öffnungszeiten und Zuständigkeitsregelungen werden von den Jobcentern auf ihren Internetportalen bekannt gegeben. Weisungen, die sich auf die Sicherheit des Dienstbetriebes beziehen, sind nicht für eine Veröffentlichung geeignet (Verhaltens- regeln bei Gefahr, Androhung von Gewalt, Sprengstoff- drohung etc.). 3. Gibt es Pläne einzelner, mehrerer oder aller Berliner Jobcenter, ihre internen Weisungen zukünftig online zu veröffentlichen? Zu 3.: Pläne von Jobcentern, den Umfang veröffent- lichter Informationen grundsätzlich auszuweiten, sind dem Senat nicht bekannt. Entscheidungen darüber, welche Informationen für eine Veröffentlichung geeignet und geboten sind, müssen von den Jobcentern und ihren Trä- gern jedoch anlassbezogen immer wieder neu getroffen werden. 4. Befürwortet der Senat, dass die Berliner Jobcenter ihre internen Weisungen online veröffentlichen? Und wenn nein, warum nicht? Zu 4.: Der Senat befürwortet Veröffentlichungen, wenn sie für die Leistungsberechtigten von Bedeutung und für eine Veröffentlichung sinnvoll und geeignet sind. Entscheidungen hierzu müssen in den Jobcentern getrof- fen werden. Zu bedenken ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Veröffentlichung von Informationen und Dokumenten adressatengerecht, barrierefrei, aktuell und unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen er- folgen muss. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 532 2 5. Ist der Senat bereit, sich etwa im Rahmen der Vertreterinnen und Vertreter des Landes Berlin in den Trä- gerversammlungen der Berliner Jobcenter für eine Veröf- fentlichung einzusetzen? Und wenn nein, warum nicht? Zu 5.: Die Trägerversammlungen entscheiden über or- ganisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten der Jobcenter. Die Vertreterinnen und Vertreter des Senats haben in diesem Sinne auch darüber zu befinden, ob Ver- öffentlichungen von Weisungen und Regelungen sinnvoll und geboten sind und werden dies unter Berücksichtigung der zu 2. ausgeführten Aspekte entscheiden. Berlin, den 11. März 2013 In Vertretung Farhad D i l m a g h a n i ______________________ Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mrz. 2013)