Drucksache 17 / 11 534 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 05. Februar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Februar 2013) und Antwort Bald bürgerfreundliche Telefoniepraxis in den Berliner Jobcentern? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft zum großen Teil Sachver- halte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher die zuständi- ge Regionaldirektion Berlin-Brandenburg (RD BB) der Bundesagentur für Arbeit (BA) um Stellungnahme gebe- ten, die bei der nachfolgenden Beantwortung berücksich- tigt ist. 1. Welche Auswirkungen hat das Urteil des Verwal- tungsgerichts Leipzig (Aktenzeichen: 5 K 981/11), wel- ches das Jobcenter der Stadt dazu verurteilt hat, die Durchwahlnummern der Sachbearbeiter_innen herauszu- geben, auf die derzeitige bürgerunfreundliche Telefo- niepraxis der Berliner Jobcenter? Zu 1.: Das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig entfaltet keine Allgemeinverbindlichkeit für andere Job- center und Agenturen im Bundesgebiet und richtet sich einzig an das Job-center Leipzig. Da es noch nicht rechts- kräftig ist und die gemeinsame Einrichtung in Leipzig derzeit die Möglichkeit der Einlegung von Rechtsmitteln prüft, ist ungewiss, ob das Urteil Bestand haben wird. 2. Wie bewertet der Senat die derzeitige Praxis der Berliner Jobcenter, dass Leistungsbeziehende bei Fragen zu ihrem Leistungsbescheid oder dringenden Problemen anstatt ihre zuständige Sachbearbeiter_innen, lediglich eine zentrale Servicenummer anrufen können, die den Rückrufwunsch weiterleitet, was häufig nicht funktioniert und die Leistungsbeziehenden vergeblich auf einen Rück- ruf warten? Zu 2.: Der Senat vertritt die Auffassung, dass sich die telefonische Erreichbarkeit der Berliner Jobcenter erheb- lich verbessert hat. Er ist insoweit der Auffassung, dass eine gute Erreichbarkeit der Berliner Jobcenter gegeben ist. Das Service-Center hat im ersten Halbjahr 2012 eine Steigerung der telefonischen Erreichbarkeit erzielt. Die Fallabschlussquote liegt bei 79% der Fälle, trotz steigen- der Anzahl der Gespräche. Diese Verbesserung konnte durch einen verstärkten Personaleinsatz erreicht werden. Das Service-Center deckt eine zeitlich höhere Erreichbar- keit (von 50 Stunden/Woche) für die Leistungsberechtig- ten ab. Den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern wird eine störungsfreie Atmosphäre für Kunden- und Be- ratungsgespräche geschaffen, die unabdingbar ist. Eine Beratung mit ständigen Störungen durch erhebliches An- rufaufkommen ist nicht praktikabel und entspräche nicht den datenschutzrechtlichen Anforderungen. Die verein- barten Rückrufe durch das Service-Center erfolgen durch die Berliner Jobcenter in der Regel termingerecht inner- halb von drei Arbeitstagen. Die Anzahl der Beschwerden ist aufgrund der Er- reichbarkeit im Jahr 2012 sowohl bei den Berliner Job- centern als auch bei den Bezirksämtern deutlich gesun- ken. 3. Ist der Senat bereit, sich im Rahmen der Vertre- ter_innen des Landes Berlin in den Trägerversammlungen der Berliner Jobcenter bzw. gegenüber der Bundesagentur für Arbeit für eine Änderung der derzeitigen Telefo- niepraxis der Berliner Jobcenter und eine Veröffentli- chung der Durchwahlnummern der Sachbearbeiter_innen einzusetzen? Wenn nein, warum nicht? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 534 2 Zu 3.: Der kommunale Träger und die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der gemeinsamen Einrichtungen im Land Berlin sind, haben sich in einer Arbeitsgruppe ein- gehend mit der Problematik der Telefoniepraxis im Ser- vice-Center befasst. In den Trägerversammlungen wurde als Ergebnis dieser Arbeitsgruppe entschieden, die Dienstleistung für weitere drei Jahre einzukaufen. Die Serviceleistung SGB II – Telefonie der Bundesagentur wird nach Einschätzung des Senates qualitativ und kun- denorientiert erbracht. Berlin, den 6. März 2013 In Vertretung Farhad D i l m a g h a n i ________________________ Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mrz. 2013)