Drucksache 17 / 11 535 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 05. Februar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Februar 2013) und Antwort Geheimgremien der Arbeitsmarktpolitik (IV): Arbeitsmarktpolitischer Landesbeirat Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die nachfolgenden Fragen fallen größtenteils in den Verantwortungsbereich der Bundesagentur für Arbeit (BA), die hierzu um Stellungnahme gebeten wurde. Hier- nach ist Folgendes festzuhalten: 1. Welche Aufgaben hat der arbeitsmarktpolitische Landesbeirat? Zu 1.: Mit dem „arbeitsmarktpolitischen Landesbeirat “ ist wahrscheinlich der Beirat Berlin bei der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg (RD BB) gemeint. Der Bei- rat Berlin soll als Expertengremium für arbeitsmarktliche Fragen insbesondere die Diskussion der RD BB mit Sozi- alpartnern und dem Land Berlin intensivieren sowie Netzwerkarbeit und gemeinsame Initiativen auf Landes- ebene befördern. Im Beirat Berlin soll eine gegenseitige Transparenz über den Arbeitsmarkt auf regionaler Ebene hergestellt werden mit dem Ziel, eine Verständigung über Schwer- punktthemen herbeizuführen. 2. Wie häufig trifft sich der arbeitsmarktpolitische Landesbeirat (bitte Termine und Tagesordnungspunkte einzeln auflisten)? Zu 2.: In diesem Jahr sind quartalsmäßige Sitzungs- termine vorgesehen. Die erste Sitzung in diesem Jahr fand am 24. Januar 2013 statt. Dort wurden folgende zentrale Themen diskutiert : Jahresergebnisse des Berliner Arbeitsmarktes 2012, geschäftspolitische Ziele 2013, Berichte und Sach- standsinformationen einzelner Projekt- und Arbeitsgrup- pen zum Zukunftsprogramm der Regionaldirektion. Die weiteren Sitzungen des Beirats Berlin werden voraussichtlich im April, August und November 2013 statt- finden. Die Tagesordnungspunkte dafür wurden noch nicht festgelegt. 3. Von wem ging die Initiative zur Einrichtung eines arbeitsmarktpolitischen Landesbeirates aus und mit wel- cher Intention? Zu 3.: Aus § 367 Abs. 3 S. 2 des Dritten Buches Sozi- algesetzbuch (SGB III) folgt, dass die Regionaldirektionen der BA zur Zusammenarbeit mit den Landesregierun- gen angehalten sind.1 Dies gilt in erster Linie für die Ab- stimmung der Regionaldirektionen mit der Arbeitsmarkt- politik des jeweiligen Landes. In diesem Zusammenhang wurden Beiräte der Regionaldirektionen mit den jeweili- gen Landesregierungen und den Sozialpartnern auf Lan- desebene gebildet. Die Initiative zur Einrichtung des Beirats ging vom Vorstand und dem Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit aus. Die Federführung für die Beiratsarbeit in Ber- lin und Brandenburg liegt bei der Regionaldirektion. Wie unter 1. dargestellt, wurde der Beirat mit der In- tention ins Leben gerufen, die Zusammenarbeit zwischen Regionaldirektion, Landesregierung und Sozialpartnern auf Landesebene zu verbessern und die Transparenz über den Arbeitsmarkt auf regionaler Ebene zu verbessern. 4. Wer ist Mitglied im arbeitsmarktpolitischen Lan- desbeirat (bitte namentlich mit Funktionen angeben)? 1 Wortlaut § 367 Abs. 3 SGB III: „Die Regionaldirektionen tragen Verantwortung für den Erfolg der regionalen Arbeitsmarktpolitik. Zur Abstimmung der Leistungen der Arbeitsförderung mit der Arbeitsmarkt- , Struktur- und Wirtschaftspolitik der Länder arbeiten sie mit den Lan- desregierungen zusammen.“ Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 535 2 Zu 4.: Für den Senat von Berlin gehören dem Beirat an: Staatssekretär Farhad Dilmaghani Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen Staatssekretär Guido Beermann Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und For- schung Staatssekretärin Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Dem Beirat Berlin bei der Regionaldirektion gehören ferner drei Mitglieder der Gewerkschaften sowie drei Mitglieder der Arbeitgeberverbände an. Die RD BB ist durch die Geschäftsführung im Beirat vertreten. Die RD BB verweist im Zusammenhang darauf, dass die BA eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffent- lichen Rechts mit Selbstverwaltung sei und nicht dem Kontrollrecht eines Landesparlaments unterliege. Dem- nach obliegt die namentliche Benennung weiterer Perso- nen der RD BB selbst. 4 a. Wer hat die Mitglieder im Landesbeirat bestimmt? Zu 4 a.: Die Besetzung des Beirats erfolgt analog zu § 379 SGB III. Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (SenArbIntFrau) ist gem. § 379 Abs. 3 SGB III als oberste Landesbehörde vorschlagsberechtigte Stelle für den Beirat Berlin bei der RD BB. Von Seiten der Ge- werkschaften und der Arbeitgeberverbände wurden ana- log zu § 379 Abs. 1 SGB III jeweils drei Mitglieder für den Kreis der Sozialpartner vorgeschlagen. Die Beiratsmitglieder wurden von den im Beirat ver- tretenen Institutionen, Land Berlin und Sozialpartner, benannt. 4 b. Nach welchen Kriterien wurden die Mitglieder im Landesbeirat ausgewählt? Zu 4 b.: Die Vertreterinnen und Vertreter des Landes Berlin wurden entsprechend ihrer fachlichen Zuständig- keit und ihrer persönlichen und fachlichen Eignung sowie Qualifikation (dem Wortlaut des § 4 Bundesgremienbe- setzungsgesetz – BGremBG – entsprechend) berufen. Den Vorschriften des § 4 BGremBG wurde Rechnung getra- gen.2 2 Gemäß dem § 4 Abs. 1 BGremBG erfolgt eine Berufung aufgrund der Benennung oder des Vorschlages einer vorschlagsberechtigten Stelle im o.g. Sinn jedoch nur dann, soweit Personen verschiedenen Geschlechts mit der besonderen persönlichen und fachlichen Eignung und Qualifika- tion zur Verfügung stehen. Demnach wären unter Beachtung von § 4 BGremBG folgende Kombinationen möglich: weiblich, männlich, männlich oder weiblich, weiblich, männlich. 5. Tagte der arbeitsmarktpolitische Beirat des Landes Berlin bereits gemeinsam mit dem arbeitsmarktpoliti- schen Beirat für das Land Brandenburg bzw. ist dies vor- gesehen? Zu 5.: Am 13.11.2012 fand erstmalig eine gemeinsa- me Sitzung der Beiräte Berlin und Brandenburg statt. 6. Hat der arbeitsmarktpolitische Landesbeirat sich ei- ne Geschäftsordnung gegeben? Wenn ja, wo und wie kann man diese einsehen (bitte beilegen/verlinken)? Wenn nein, warum wurden sie bislang nicht veröffentlicht (bitte begründen und Rechtsgrundlage erläutern)? Zu 6.: Der Beirat hat bisher keine Geschäftsordnung beschlossen. Er verfügt über keine formalisierten Rechte und Befugnisse. 7. Sind die Protokolle des arbeitsmarktpolitischen Landesbeirates öffentlich? Wenn ja, wo und wie kann man diese einsehen (bitte beilegen/verlinken)? Wenn nein, warum wurden sie bislang nicht veröffentlicht (bitte begründen und Rechtsgrundlage erläutern)? Zu 7.: Über die Ergebnisse der Beiratssitzungen wird ein Protokoll erstellt. Die Einsicht in diese Protokolle kann im Einzelfall auf Antrag erfolgen. Die Regionaldi- rektion ist gehalten, da-rauf zu achten, dass die Regelungen zum Datenschutz (z.B. von personenbezogenen Daten und Sozialdaten) hierbei eingehalten werden. Daher wer- den die Protokolle nicht generell veröffentlicht. Berlin, den 15. März 2013 In Vertretung Farhad Dilmaghani Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Mrz. 2013)