Drucksache 17 / 11 536 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 30. Januar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Februar 2013) und Antwort Haftbefehle im Land Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele vollstreckbare Haftbefehle zur Vollstre- ckung von Strafhaft sind im Land Berlin derzeit offen? a) Wie viele dieser Haftbefehle sind zur Vollstre- ckung einer ursprünglich zur Bewährung ausge- setzten Freiheitsstrafe erlassen worden? b) Wie viele dieser Haftbefehle sind zur Vollstre- ckung von einer Ersatzfreiheitsstrafe erlassen wor- den? c) Wie viele der zur Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen ergangenen Haftbefehle betreffen Menschen mit geringem Einkommen (jedenfalls Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, XII und Asylbewerber)? d) Wie viele Haftbefehle sind zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr erlassen worden? e) Wegen welcher Straftaten erfolgten die Verurtei- lungen, auf denen der jeweilige Haftbefehl beruht? Zu 1.: Eine statistische Auswertung durch die Staats- anwaltschaft Berlin hat ergeben, dass am 19. Februar 2013 insgesamt 3.773 vollstreckbare Haftbefehle zur Vollstreckung von Strafhaft erfasst waren. Zu den a) bis e) erfragten Einzelheiten werden keine gesonderten Daten erfasst, so dass insoweit auch keine weiteren Angaben möglich sind. 2. Wie war die Entwicklung der offenen Haftbefehle i.S.d. Frage 1 in den Jahren 2007 bis 2012? Zu 2.: Für die Jahre 2007 bis 2010 können rückwir- kend lediglich Angaben zur Zahl der in diesen Jahren insgesamt erlassenen Vollstreckungshaftbefehle gemäß §§ 453c und 457 Strafprozessordnung (StPO) gemacht wer- den. Eine gesonderte Feststellung, wie viele von diesen Haftbefehlen jeweils zum Jahresende offen waren, ist nicht mehr möglich. Erlassen wurden insgesamt: - im Jahr 2007: 7.728 Vollstreckungshaftbefehle, - im Jahr 2008: 8.526 Vollstreckungshaftbefehle, - im Jahr 2009: 9.677 Vollstreckungshaftbefehle, - im Jahr 2010: 9.591 Vollstreckungshaftbefehle. Aufgrund der Umstellung der elektronischen Daten- verarbeitung bei der Staatsanwaltschaft Berlin zum 1. Februar 2012 sind eine rückwirkende Auswertung und die Darstellung der Entwicklung der offenen Haftbefehle für die Jahre 2011 und 2012 nicht möglich. 3. Nach welchen Kriterien wird die Vollstreckung der Haftbefehle priorisiert? Zu 3.: Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Berlin erfolgt in der Regel keine Priorisierung der Haftbefehle. Durch die Polizei Berlins werden Vollstreckungshaftbe- fehle anhand des Strafmaßes und nach im Einzelfall vor- liegender besonderer Bedeutung der Person oder der Tat priorisiert. Ob es sich um einen Haftbefehl aus Berlin oder einen auswärtigen Haftbefehl handelt, spielt hierbei keine Rolle. 4. Sind die Kapazitäten der Justizvollzugsanstalten im Land Berlin ausreichend, um sämtliche offene Haftbefeh- le zu vollstrecken? a) Wenn nein, in welchem Zeitraum kann mit der Vollstreckung der derzeit offenen Haftbefehle bei der aktuellen Belegungsentwicklung gerechnet werden? (Für die Kalkulation ist davon auszuge- hen, dass die Verurteilten die Strafhaft auf Auffor- derung antreten würden.) b) Wenn nein, werden Haftbefehle bzw. Freiheitsstra- fen bewusst nicht vollstreckt, weil hierfür keine Kapazitäten in den Justizvollzugsanstalten beste- hen? (Bitte Angabe der hiervon betroffenen Fälle und welche Art von Freiheitsstrafe (Ersatzfrei- heitsstrafe, normale Freiheitsstrafe) hiervon in welchem Umfang betroffen ist.) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 536 2 Zu 4.: Zum Stichtag 13. Februar 2013 verfügte Berlin über insgesamt 4.669 Haftplätze in den Bereichen Unter- suchungshaft, geschlossener Vollzug Männer, offener Vollzug, Vollzug Frauen, Jugendarrest und Jugendstraf- anstalt mit einer durchschnittlichen Belegung von 93%. a) Angaben zu dieser Frage sind nicht möglich, da beispielsweise die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstra- fe jederzeit durch die Bezahlung der Strafe abgewendet werden kann (§ 459e Abs. 4 StPO). b) Eine bewusste Nichtvollstreckung von Haftfehlen wegen fehlender Kapazitäten in den Justizvollzugsanstal- ten wird nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Berlin nicht praktiziert. 5. Wie viele Personen befinden sich derzeit in Strafhaft im Land Berlin wegen a) Freiheitsstrafe und b) Ersatzfreiheitsstrafe? c) Wie haben sich die Zahlen i.S. dieser Frage in den Jahren 2007 bis 2012 entwickelt? Zu 5.: Anzahl der Personen in Strafhaft in Berlin (oh- ne vorübergehend Abwesende/Stand: 13. Februar 2013): a) Freiheitsstrafe 3.007 b) Ersatzfreiheitsstrafe: 378 c) Berlin, den 06. März 2013 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mrz. 2013) Entwicklung der Anzahl der Personen im Vollzug der Freiheitstrafe/ Ersatzfreiheitsstrafe in Berlin im Zeitraum von 2007 bis 2012 2 9 8 2 1 0 2 1 9 2 3 5 3 0 3 2 8 1 3 8 7 3 2 1 3 8 3 4 5 4 4 7 0 4 2 0 4 9 1 4 1 7 4 5 5 4 1 8 5 0 3 4 0 2 4 1 4 4 3 6 4 1 2 2 9 3 3 5 4 3 4 9 4 0 3 3 3 8 6 4 3 8 6 6 3 7 4 8 3 8 4 3 3 7 9 6 3 8 7 1 3 7 2 4 3 8 1 6 3 8 8 6 3 8 7 6 3 7 1 0 3 8 9 0 3 7 8 5 3 7 2 4 3 5 5 0 3 6 6 3 3 4 9 8 3 4 4 7 3 3 6 8 3 3 9 5 3 2 2 1 3 2 8 2 3 0 7 2 0 500 1000 1500 2000 2500 3000 3500 4000 4500 21.2. 2007 10.10. 12.3. 2008 8.10. 11.3. 2009 14.10. 10.3. 2010 13.10. 9.3. 2011 12.10. 14.3. 2012 10.10. Summe aller EFS Summe aller Insassen im Vollzug von Freiheitsstrafe (ohne vorübergehend Abwesende)