Drucksache 17 / 11 544 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 08. Februar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Februar 2013) und Antwort Rechte von ehemaligen Heimkindern der Behindertenhilfe, die Opfer von Gewalt stärken, Kompensationsleistungen durchsetzen! Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche konkreten Schritte hat der Berliner Senat wann bis dato unternommen, um die Rechte von ehe- maligen Heimkindern der Behindertenhilfe zu stärken, die Opfer von Gewalt wurden? 2. Welche konkreten Kompensationsleistungen unter Beteiligung von Menschen mit Behinderung sieht der Berliner Senat als notwendig an? 3. Was wird der Berliner Senat zukünftig tun, um die Rechte von ehemaligen Heimkindern der Behinderten- hilfe, die Opfer von Gewalt wurden zu stärken und durch- zusetzen? Zu 1. – 3.: Der Bundestag hat Hilfen für Betroffene, die in der frühen Bundesrepublik in den Jahren 1949 bis 1975 in Heimen der Jugendhilfe bzw. in Säuglingsheimen und in den Heimen der Jugendhilfe der DDR Leid und Unrecht erleiden mussten, beschlossen (Drs. 17/6143). Sowohl der Abschlussbericht des Runden Tisches Hei- merziehung (RTH), als auch der Bericht zur Aufarbeitung der Heimerziehung der DDR sind auf die analoge The- matik in den Behindertenheimen nicht näher eingegangen, auch wenn in beiden Berichten auf vergleichbare Situati- onen wie in der Heimerziehung der Jugendhilfe hingewie- sen wird. Die Aufarbeitung des Unrechts und Leides in Ein- richtungen der Behindertenhilfe und die Ermittlung ge- eigneter Kompensationsleistungen für die Betroffenen kann nur in gemeinsamer Initiative auf Bundesebene un- ter Einbeziehung der Länder und ggf. weiterer Verant- wortlicher bzw. deren Rechtsnachfolger sowie unter Be- teiligung Betroffener geschehen. Dies gilt auch für die Berücksichtigung der damaligen Rechtsverhältnisse und Verantwortungszusammenhänge sowie für die Ermittlung des etwaigen Bedarfes, um die Rechte von ehemaligen Heimkindern der Behindertenhilfe, die Opfer von Gewalt wurden, zu stärken und durchzusetzen. In den für die Behindertenhilfe zuständigen Gremien und Arbeitsstrukturen wird derzeit eine zielgruppenspezi- fische Aufarbeitung und Bedarfsanalyse auf Bundesebene vorbereitet. Berlin, den 20. März 2013 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Apr. 2013)