Drucksache 17 / 11 548 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (GRÜNE) vom 11. Februar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Februar 2013) und Antwort Rolle des Aufsichtsrates bei der Tierpark-GmbH Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wer sind die zur Zeit vom Land Berlin entsandten Aufsichtsräte in Zoo-AG und Tierpark GmbH und wie sichert der Senat als Geldgeber, dass die von ihm entsand- ten Mitglieder im Aufsichtsrat eine Geschäftspolitik im Interesse des Senats und des Landes Berlin durchsetzen können? Zu 1.: Für das Land Berlin nehmen Frau Aurica Jäckel (Senatsverwaltung für Finanzen) und Herr Horst-Achim Kern (PROHACON GmbH) die Mandate im Aufsichtsrat der Zoologischer Garten Berlin AG wahr. Die Zoologi- scher Garten Berlin AG hat auf Vorschlag des Landes Berlin Frau Aurica Jäckel, Herrn Horst-Achim Kern so- wie Herrn Theodor M. Strauch (Staatssekretär a.D.) in den Aufsichtsrat der Tierpark Berlin-Friedrichsfelde GmbH bestellt. Mit der Berufung in die Aufsichtsorgane wird den Personen regelmäßig das „Merkblatt für Aufsichtsratsmitglieder “ entsprechend der Hinweise für die Beteiligungen des Landes Berlin an Unternehmen (Beteili- gungshinweise) ausgehändigt. Die vom Land Berlin ent- sandten bzw. vorgeschlagenen Mitglieder der Aufsichtsrä- te sollen danach bei ihrer Tätigkeit neben den Gesell- schaftsinteressen die besonderen Interessen des Landes Berlin berücksichtigen. Gleichwohl handelt es sich re- gelmäßig um ein persönliches Mandat mit der erforderlichen Entscheidungsfreiheit. 2. Nach welchen Kriterien wurden bzw. werden die vom Land entsandten VertreterInnen ausgewählt und wie erfolgt jeweils die Rückmeldung von wichtigen Informa- tionen an den Senat? Zu 2.: Für die Berufung von Mitgliedern der Überwa- chungsorgane sind grundsätzlich die Hinweise aus den Beteiligungshinweisen des Landes Berlin zu beachten. Danach sollen die für die Mitgliedschaft in einem Über- wachungsorgan vorgesehenen Personen hinsichtlich ihrer beruflichen Beanspruchung, ihrer Kenntnisse und ihrer Erfahrungen geeignet und in der Lage sein, die ihnen übertragenen Aufgaben verantwortlich wahrnehmen zu können. Die wesentlichen Ergebnisse der Aufsichtsratssitzun- gen können den jeweiligen Sitzungsprotokollen entnom- men werden. Über Angelegenheiten von besonderer Be- deutung soll das Aufsichtsratsmitglied der Beteiligungs- verwaltung gesondert und zeitnah berichten, damit ggfs. erforderliche Maßnahmen des Gesellschafters sichergestellt werden können. Im Falle der Zoologischer Garten Berlin AG sind die Einflussmöglichkeiten des Landes Berlin bei einer Beteiligung mit einer Aktie (0,03%) da- hingehend allerdings beschränkt. Eine Beteiligung an der Tierpark Berlin-Friedrichsfelde GmbH besteht nicht. 3. Welche Aufträge sollen die entsandten Aufsichtsräte für das Land Berlin in den Aufsichtsräten wahrneh- men? Zu 3.: Der Aufsichtsrat hat den Vorteil der Gesell- schaft zu wahren und Schaden von ihr abzuwenden. Seine Hauptaufgabe ist die Überwachung der Geschäftsführung. Bei der Ausübung des Amtes haben die vom Land Berlin entsandten Personen die Sorgfaltspflichten eines ordentli- chen und gewissenhaften Aufsichtsratsmitglieds zu wah- ren. 4. Weshalb fühlt sich der Senat nach eigenen Angaben nicht in der Lage, Fragen zur Situation im Tierpark zu beantworten, obwohl im Aufsichtsrat von ihm entsandte VertreterInnen sitzen, deren Aufgabe es ist, die Ge- schäftsführung zu beraten und zu beaufsichtigen? Zu 4.: Der Senat ist regelmäßig bemüht, die ihm ge- stellten Fragen zu beantworten. Dies kann selbstverständ- lich immer nur in dem Maße der zum jeweiligen Zeit- punkt vorliegenden Erkenntnisse erfolgen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 548 2 5. Welche Rolle spielten für die vom Land Berlin in die Tierpark-GmbH entsandten Aufsichtsräte die Ent- wicklung eines tragfähigen Zukunftskonzeptes und Be- mühungen um höhere Wirtschaftlichkeit des Tierparks im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Aufsichtsratsmandate? Zu 5.: Ausweislich der vorliegenden Protokolle wurde der von der Geschäftsführung der Tierpark Berlin- Friedrichsfelde GmbH vorgelegte Masterplan Tierpark 2020+ im Aufsichtsrat behandelt und ausführlich erörtert. 6. Treffen Informationen zu, dass ein vom Senat in den Zoo- und Tierparkaufsichtsrat entsandter Vertreter nach eigenen Angaben dem ihm befreundeten Projektma- nager des gescheiterten Aussichtsrades W. in der City- West das Grundstück vermittelt und in dessen Büro gear- beitet hat? 7. Welche Rolle spielte dieses berufliche Interesse an dem Aussichtsrad-Großprojekt bei der Benennung des Aufsichtsratsmitgliedes durch den Senat? 8. Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass die erforderliche Neutralität im Aufsichtsrat nicht sicherge- stellt ist, wenn es wie beim Aussichtsrad-Projekt zu einer Verquickung von Aufsichtsratsentscheidungen mit persönlichen beruflichen Interessen kommt? Zu 6. bis 8.: Der Senat hat von eingeschränkter Neut- ralität der Aufsichtsratsmitglieder keine Kenntnis. 9. Für wie erfolgreich hält der Senat das gewählte Aufsichtsratsmodell für den Tierpark und welche Konse- quenzen will er für die Zukunft ziehen? Zu 9.: Das Land Berlin ist an der Tierpark Berlin- Friedrichsfelde GmbH nicht beteiligt. Aus Sicht des Zu- wendungsgebers hält der Senat die bei der Gesellschaft geltenden Regularien für angemessen. Berlin, den 07. März 2013 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mrz. 2013)