Drucksache 17 / 11 553 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Hiller (LINKE) vom 11. Februar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Februar 2013) und Antwort Rundfunkbeitrag der Berliner Verwaltung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch waren die Rundfunkgebühren gemäß Rundfunkgebührenstaatsvertrag, die die Senatskanzlei und die Senatsverwaltungen einschließlich ihrer nachge- ordneten Einrichtungen jeweils in 2012 entrichtet haben? 2. Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag gemäß Rundfunkbeitragsstaatsvertrag , den die Senatskanzlei und die Senatsverwaltungen einschließlich ihrer nachgeordneten Einrichtungen jeweils in 2013 entrichten müssen? 3. Wie hoch waren die Rundfunkgebühren gemäß Rundfunkgebührenstaatsvertrag, den die Berliner Be- zirksämter jeweils in 2012 entrichtet haben? 4. Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag gemäß Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (Artikel 1 des 15. Rundfunk- änderungsstaatsvertrages), den die Berliner Bezirksämter jeweils in 2013 entrichten müssen? Zu 1. bis 4.: Der Rundfunkbeitrag stellt wie die frühe- re Rundfunkgebühr eine öffentlich-rechtliche Last dar, die für die Dienststellen des Landes Berlin zu deren individu- ellen Betriebskosten rechnet. Eine Aussage zur Höhe der früheren Rundfunkgebühren im Vergleich zum neuen Rundfunkbeitrag ist zum jetzigen Zeitpunkt wegen der dezentralen Anmeldungen nicht möglich. Die Rundfunkanstalten haben im Jahr 2012 alle bishe- rigen Rundfunkgebührenzahlerinnen und Rundfunkge- bührenzahler des nicht-privaten Bereichs (Unternehmen wie Behörden) angeschrieben und nach der Zahl ihrer Betriebsstätten, Beschäftigten und KFZ gefragt. Diese Klärung und Zuordnung von Beschäftigten und KFZ zu den Betriebsstätten ist noch nicht in allen Fällen abge- schlossen. Die ersten Beitragsrechnungen nach neuem Recht liegen daher zum Teil noch gar nicht vor, so z. B. für die Senatskanzlei, Bereich Kulturelle Angelegenheiten (Brunnenstr.). Auch muss von einer gewissen Fehlerquote ausgegangen werden, da es teils zu Missverständnissen hinsichtlich der abgefragten Angaben als Grundlage der Beitragsberechnung gekommen ist. So wurde z. B. nach der Anzahl der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge gefragt. Da je Betriebsstätte ein Kraftfahrzeug beitragsfrei ist, war bei nur einem vorhandenen Kraftfahrzeug dieses nicht anzugeben. Die erste neue Beitragsrechnung für die Se- natskanzlei (Berliner Rathaus) ist in diesem Punkt unzu- treffend zu hoch. Diese Beispiele verdeutlichen, dass es verlässliche Zahlen, die Rückschlüsse auf das System ermöglichen, erst geben wird, wenn sich das neue System eingespielt hat. Generell betrachtet wird es bei den Dienststellen des Landes Berlin so sein, dass Einrichtungen, die bisher auf Basis vergleichsweise vieler rundfunktauglicher Geräte gezahlt haben, von der Reform profitieren. Einrichtungen mit vergleichsweise vielen Betriebsstätten und KFZ wer- den (systembedingt) mehr zahlen. Im Fall der Senatskanzlei (Berliner Rathaus) stehen früheren jährlichen Zahlungen von 3.452,16 € an Rundfunkgebühr jetzt 1.078,80 € an Rundfunkbeitrag gegenüber . Für den Bereich Kulturelle Angelegenheiten (Brun- nenstr.) wurden bisher jährlich 647,28 € gezahlt; die Zahlungsverpflichtung nach neuem Recht ist mit jährlich 1.078,80 € zu beziffern. Bei dem individuellen Vergleich der Belastung wird es immer auch darauf ankommen, wie viele Standorte mit wie vielen Rundfunkgeräten oder internetfähigen Com- putern und wie viele Kraftfahrzeuge mit Radio bisher tatsächlich angemeldet waren. Berlin, den 1. März 2013 K l a u s W o w e r e i t Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Mrz. 2013)