Drucksache 17 / 11 558 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 06. Februar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Februar 2013) und Antwort Beteiligung des Landes Berlin an Konsultationen der EU-Kommission Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. An welchen Konsultationen der EU-Kommission hat sich das Land Berlin in der laufenden Legislaturperio- de bereits beteiligt und mit welchen Mitteln bzw. Perso- naleinsatz? Zu 1.: Mit dem seit 2003 bestehenden Internet- basierten Konsultationsverfahren bietet die Europäische Kommission einem weiten Kreis von Betroffenen („stakeholder “) zu einem sehr frühen Zeitpunkt die Möglichkeit , ihre vielfältigen Meinungen in die politische Wil- lensbildung der EU einzubringen. Die Konsultationen richten sich je nach Themenkreis u.a. an öffentliche Stel- len (insbesondere auch Vertreterinnen und Vertreter regi- onaler und kommunaler Gebietskörperschaften), Unter- nehmen und Unternehmensverbände, Organisationen der Zivilgesellschaft, Wissenschaftlerinnen und Wissen- schaftler, Sachverständige und interessierte Bürgerinnen und Bürger. Alle laufenden und abgeschlossenen Konsultationen können über die Internetseite http://ec.europa.eu/yourvoice/consultations/index_de.htm eingesehen werden. Das Land Berlin beteiligt sich nicht als Bundesland an den Konsultationen, sondern die öffentlichen Stellen des Landes Berlin (z.B. Senatsverwaltungen) entscheiden in eigener Zuständigkeit, ob und in welcher Form sie sich an EU-Konsultationen beteiligen. 2. An welchen Konsultationen der EU-Kommission haben sich öffentliche Stellen des Landes Berlin in der laufenden Legislaturperiode bereits beteiligt und mit wel- chen Mitteln bzw. Personaleinsatz? Zu 2.: Die Senatsverwaltungen des Landes Berlin informieren sich seit November 2012 regelmäßig über die in ihrem jeweiligen fachpolitischen Zuständigkeitsbereich abgegebenen Stellungnahmen zu EU-Konsultationen. Die Stellungnahmen anderer öffentlicher Stellen des Landes Berlin werden nicht zentral erfasst. Eine Umfrage unter den Senatsverwaltungen des Lan- des Berlin hat für die laufende Legislaturperiode folgende Rückmeldungen im Hinblick auf die Teilnahme an EU- Konsultationen erbracht: Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen hat sich am Konsultationsverfahren zum Thema: „Unausgewogenes Geschlechterverhältnis in den höchsten Entscheidungsgremien von Unternehmen in der EU“ beteiligt . Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um- welt beteiligte sich an den EU-Konsultationen zur „Erhebung zur elektronischen Rechnungsstellung im öffentli- chen Auftragswesen“, zur „Wassereffizienz in Gebäuden “ und zur „Revision der Thematischen Strategie zur Luftreinhaltung“. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung hat sich an der Konsultation (Kurzerhebung) zur elektronischen Rechnungslegung als EU-Standard für B2G (Business to Government) Transaktionen (öffentli- che Beschaffung) beteiligt. Die Senatsverwaltung beteiligt sich außerdem regelmäßig an Konsultationen im Wege der Bund-Länder-Zusammenarbeit der Wirtschaftsres- sorts, sofern das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eine gemeinsame Stellungnahme entwirft und koordiniert. Die Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten hat sich am Konsultationsverfahren zur Überarbeitung der Richtlinie 93/7/EWG des Rates vom 15. März 1993 über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verbrachten Kulturgütern beteiligt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 558 2 Der Personaleinsatz für die Beteiligung an Konsultati- onen wird nicht gesondert erfasst und dürfte je nach Um- fang und Komplexität unterschiedlich sein. Als Schätzun- gen wurden 30 Minuten, einige Stunden bis zu einem Arbeitstag angegeben. 3. Welche Positionen wurden in den unter 1. und 2. abgefragten Konsultationen jeweils konkret eingebracht? Zu 3.: In der Stellungnahme vertritt die Senatsverwal- tung für Arbeit, Integration und Frauen die Auffassung, dass verbindliche gesetzliche Vorgaben zur Steigerung des Frauenanteils in Führungspositionen der Wirtschaft erforderlich sind. Diese sollten sowohl Kontroll- wie auch Entscheidungsgremien betreffen und einen Anteil von mindestens 40% Frauen vorschreiben. Die Wirkung und Verbindlichkeit der gesetzlichen Vorgaben sollte durch Sanktionen und Begleitmaßnahmen wie Transparenz- pflichten gesteigert werden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um- welt hat folgende Positionen vertreten: Sie hält es für sinnhaft, dass die EU sich um eine Standardisierung der Form elektronischer Rechnungen bemüht, damit Behör- den und ihre Lieferanten die Vorteile einer elektronischen Rechnungslegung ausschöpfen können. Behörden müss- ten dann, soweit dies nicht schon erfolgt ist, keine eigenen länderspezifischen Standards entwickeln und die Liefe- ranten müssten sich nicht auf verschiedene Länderstandards einstellen. Im Hinblick auf die Konsultation zur Wassereffizienz in Gebäuden hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berichte über Projekte sowie deren Ergebnisse veröffentlicht. Darüber hinaus ist die Verwaltung bezüglich der Strategie zur Luftreinhal- tung der Auffassung, dass die EU-Regelungen zur Minde- rungen des Ausstoßes von Luftschadstoffen an der Quelle verschärft werden sollten (z.B. die Abgasstandards für Kfz), da nur mit lokalen Maßnahmen die Luftqualitäts- grenzwerte nicht eingehalten werden können. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung hat sich bei der Konsultation zur elektroni- schen Rechnungslegung aus Sicht einer beschaffenden Verwaltung und eines potentiellen Auftraggebers geäu- ßert. Insofern hat sie Vorbehalte gegen die Einführung jeglicher Vorgaben zur elektronischen Rechnungslegung geäußert. Der Verwaltungsaufwand und die Verwaltungs- kosten der Implementierung etwaiger Vorgaben wären dadurch unverhältnismäßig, ein Mehrwert entstünde nicht. Die Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten ver- tritt die Auffassung, dass eine Überarbeitung der Richtli- nie dringend erforderlich ist. Dies gilt insbesondere für die Regelungen zum Erlöschen von Rückgabeansprüchen, zur Gewährung einer Entschädigung im Falle der Rück- gabe und zur Übermittlung des Anwendungsberichtes (Art. 7 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1, Art. 16 Abs. 1). Die rasche Überarbeitung der Richtlinie ist Voraussetzung für die ebenfalls von der Senatskanzlei für Kulturelle Angele- genheiten für erforderlich gehaltene Novellierung des Kulturgüterrückgabegesetzes vom 18. Mai 2007. 4. Welche Kriterien werden zugrunde gelegt für eine Beteiligung des Landes Berlin, bzw. seiner öffentlichen Stellen an derartigen Konsultationen und an welcher Stel- le werden die Entscheidungen für eine Beteiligung getrof- fen? Zu 4.: Über die Beteiligung an einer öffentlichen Konsultation der EU-Kommission wird auf Grundlage der fachpolitischen Relevanz entschieden. In der Regel er- folgt die Beteiligung auf Referats- und/oder Gruppenlei- terebene. 5. Inwieweit werden die Beteiligung des Landes Ber- lin bzw. seiner öffentlichen Stellen an Konsultationen bzw. ihre Ergebnisse kommuniziert? Zu 5.: Die Ergebnisse und Folgemaßnahmen der EUKonsultationen werden zum Teil auf der Webseite http://ec.europa.eu/yourvoice/consultations/2012/index_d e.htm unter abgeschlossene Konsultationen veröffentlicht. Seit November 2012 werden die abgegebenen Stellung- nahmen der Senatsverwaltungen des Landes Berlin auf einer zu diesem Zweck eingerichteten Intranet-Seite ein- gestellt. Derzeit läuft die Abstimmung mit den Ressorts, die Konsultationen auch ins Internet einzustellen. Berlin, den 26. März 2013 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. April 2013)