Drucksache 17 / 11 560 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanna Kahlefeld (GRÜNE) vom 12. Februar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Februar 2013) und Antwort Kein Geld mehr für die Griech_innen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wann wurde dem „Griechischen Kulturzentrum “ in der Mittelstraße in Steglitz die Förderung gestrichen ? Um welche Summe handelt es sich und wofür wur- de die Förderung bisher gewährt? (Bitte getrennt nach Personal- und Sachmitteln auflisten.) 2. Warum wurde die Förderung gestrichen? Warum gerade jetzt? Welche Begründung wurde dem Kulturzent- rum mitgeteilt? Zu 1. und 2.: Die Hellenische Gemeinde zu Berlin e.V. ist seit mehreren Jahren durch den Integrationsbeauf- tragten des Senats gefördert worden. Am 21. Dezember 2012 hat die Integrationsbeauftragte dem Vorstand mitge- teilt, dass eine Weiterförderung nur noch befristet bis En- de März 2013 möglich ist. Dafür wurden zwei Gründe angeführt: Im vergangenen Jahr wurde in den Räumen der Hellenischen Gemeinde wiederholt gegen das Nichtrau- cherschutzgesetz verstoßen. Trotz Mahnungen auch sei- tens der Dienststelle der Integrationsbeauftragten, die die Miete für die Räume bezuschusst, konnte keine nachhaltige Änderung erreicht werden. Grundsätzlich werden kei- ne Einrichtungen gefördert, die fortlaufend gegen Gesetze verstoßen. Zudem wurden in den Jahren 2011 und 2012 die zur Antragsprüfung für eine Förderung zwingend er- forderlichen Unterlagen nur nachfristig eingereicht, so dass insgesamt Zweifel an einer ordnungsgemäßen Ge- schäftsführung bestanden. Diese währten auch Ende des Jahres 2012 fort. Eine ordnungsgemäße Geschäftsführung ist die grundlegende rechtliche Voraussetzung für die Förderfähigkeit. Dem Träger sind Wege für Kofinanzie- rungen und eine Vernetzung seiner Arbeit mit anderen Migrantenorganisationen vorgeschlagen worden. Die Hellenische Gemeinde betreibt ein Griechisches Kulturzentrum. Die Begrenzung der Förderung für das Kulturzentrum bis zum 31. März 2013 ist gewählt wor- den, um den Abschluss der Projekttätigkeit zu gewährleis- ten. Für das Projekt „Selbsthilfe im Griechischen Kultur- zentrum“ erhielt der Verein für das Jahr 2012 eine Zuwendung in Höhe von 39.441 Euro. Finanziert wurden damit eine Personalstelle (11.322 Euro), anteilige Miet- und Nebenkosten und Sonstiges (28.119 Euro). Für 2013 ist ein Betrag in Höhe von insgesamt 9.860 Euro vorgese- hen. Am 11.3.2013 hat die Beauftragte des Senats für In- tegration und Migration Monika Lüke einen Weg mit der Hellenischen Gemeinde gefunden, eine Weiterförderung zu ermöglichen. Sie ist bereit, dem neuen Vorstand des Vereins eine zweite Chance zu geben. Die Hellenische Gemeinde kann im zweiten Halbjahr 2013 erneut geför- dert werden und hat dann gute Erfolgsaussichten, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind: die Berichtspflichten und Verwendungsweise hinsichtlich der für 2012 und für die ersten drei Monate des Jahres 2013 erhaltenen Gelder sind bis dahin erfolgt; alle Antragsunterlagen sind voll- ständig; es werden keine weiteren Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz festgestellt; der Verein legt ein Konzept für die finanzielle und inhaltliche Weiterent- wicklung des Vereins bei (Mitgliedsbeiträge, Kursange- bote, Teilnehmerbeiträge, Kofinanzierungen); die Pro- jektbeschreibung für das 2. Halbjahr 2013, die sich insbesondere mit den Neuzuwandernden aus Griechenland beschäftigt. Die Integrationsbeauftragte des Senats hat den Vor- stand darauf hingewiesen, dass die Förderung lediglich bis Ende 2013 erfolgt. Danach wird die bisherige Förde- rung im Rahmen des Integrationsprogramms für alle In- tegrationsprojekte neu organisiert. Das für das Programm ab 2014 erforderliche Interessenbekundungs- und Aus- wahlverfahren wird im zweiten Halbjahr 2013 durchge- führt. 3. Wie viele Zuwanderer und Zuwanderinnen aus Griechenland sind in den Jahren 2010, 2011, 2012 nach Berlin gekommen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 560 2 Zu 3.: Am 31. Dezember 2012 waren 10.935 Grie- chinnen und Griechen in Berlin gemeldet. Das ist ein Zu- zugsüberschuss von 953 Personen gegenüber dem Vor- jahr. Am 31. Dezember 2011 waren 10.146 Griechinnen und Griechen in Berlin gemeldet (Zuzugsüberschuss: 845 Personen gegenüber dem Vorjahr). Am 31. Dezember 2010 waren 9.301 Griechinnen und Griechen in Berlin gemeldet. Das ergab ein Fortzugsüberschuss von 116 Per- sonen gegenüber dem Vorjahr. 4. Wer wird das Haus in der Mittelstraße 33 künftig nutzen? Zu 4.: Der Senat geht davon aus, dass die Hellenische Gemeinde das Haus künftig weiterhin nutzt, denn die Zuwendungen der Dienststelle der Integrationsbeauftrag- ten bezogen sich nur auf einen Teil der Arbeit des griechischen Kulturzentrums in der Mittelstraße 33. 5. Was geschieht mit der Deutsch-Griechischen Kita im Haus? Wo bleibt die Griechische Bibliothek? Zu 5.: Die Griechisch-Deutsche Kindertagesstätte ist keine Einrichtung der Hellenischen Gemeinde sondern des Diakonischen Werks Steglitz und Zehlendorf-Teltow. Bei der erwähnten Bibliothek handelt es sich um ein Projekt der Hellenischen Gemeinde, das vom Integrationsbeauftragten des Senats nicht gefördert worden ist. 6. Wie wird der Senat den Wegfall der ca. 22.000 € Eigenanteil, den das Griechische Kulturzentrum regelmä- ßig eingebracht hat und der nun der Kultur- und Bera- tungsarbeit in Berlin verloren geht, ersetzen? Zu 6.: Über seine Eigenmittel entscheidet der Verein. Es steht ihm frei seine Mittel für seine Kultur- und Bera- tungsarbeit weiterhin zu nutzen. 7. Wie werden die vielen Stunden der ehrenamtlichen Arbeit in Bibliothek, Beratung, Kulturarbeit, Tanzkursen etc. ersetzt, die Berlin verloren gehen? Zu 7.: Es bestehen keine Anzeichen dafür, dass der Verein seine ehrenamtlichen Aktivitäten einstellt. 8. Was bleibt nach Ansicht des Senates an Ersparnis für den Berliner Haushalt durch die Streichung der Mittel an das Griechische Kulturzentrum, wenn man den Verlust des Eigenanteils und der Ehrenamtlichen Arbeit dagegen rechnet? Wofür werden die eingesparten Mittel zukünftig eingesetzt? Kommen sie einem anderen Träger zugute? Wenn ja welchem? Was macht dieser Träger „besser“ als das Griechische Kulturzentrum? Wenn nein – wohin fließt das Geld? Zu 8.: Es handelt sich um keine Einsparung. Die Hel- lenische Gemeinde wird im Rahmen des Integrationspro- gramms der Integrationsbeauftragten des Senats gefördert. Die im Titel 68569 für 2013 zur Verfügung stehenden Mittel sind grundsätzlich bereits in voller Höhe durch vorläufige Jahresbescheide an eine Vielzahl von Zuwen- dungsempfängern gebunden. 9. Hält es der Senat angesichts der wachsenden Zuwanderung von Menschen aus Griechenland für sinnvoll, gerade jetzt die Förderung einzustellen? 10. Wo können Zuwanderer und Zuwanderinnen aus Griechenland in Berlin derzeit muttersprachliche Bera- tung bekommen? (Bitte Anlaufstellen mit den jeweiligen Fallzahlen für die Jahre 2010 bis 2012 angeben) Zu 9. und 10.: Die Förderung der Integrationsbeauf- tragten des Senats für griechische Zuwandererinnen und Zuwanderer wird auch in Zukunft über die mögliche Wei- terförderung der Hellenischen Gemeinde sowie über eine Förderung für die Treff- und Beratungsstelle „to spiti“ vom Diakoniewerk Simeon gGmbH gewährleistet. Dort wird auch muttersprachliche Beratung angeboten. Anlaufstelle: Hellenische Gemeinde Jahr Fallzahlen 2010 1720 2011 2750 2012 Fallzahlen liegen noch nicht vor. Anlaufstelle: Diakoniewerk Simeon gGmbH Jahr Fallzahlen 2010 725 2011 975 2012 Fallzahlen liegen noch nicht vor. 11. Wofür werden die eingesparten Mittel zukünftig eingesetzt? Kommen sie einem anderen Träger zugute? Wenn ja welchem? Was macht dieser Träger „besser“ als das Griechische Kulturzentrum? Wenn nein – wohin fließt das Geld? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 560 3 Zu 11.: Grundsätzlich gibt es nach der Landeshaus- haltsordnung nur befristete Projektförderungen. Zurzeit werden im Integrationsprogramm jeweils Jahresbescheide erteilt. Die Mittel werden auch nicht „eingespart“. Im Rahmen des Integrationsprogramms werden zahlreiche Projekte durchgeführt; die Mittelbindung dieses Pro- gramm für 2013 ist durch vorläufige Jahresbescheide bereits erfolgt. 12. Sind im Rahmen des „Qualitätsdialogs“, nach Erstellung der Evaluation durch Dr. Frank Gesemann, Dr. Jutta Aumüller und Prof. Dr. Roland Rothoder 2010 oder zu einem anderen Zeitpunkt jemals Gespräche mit dem Griechischen Kulturzentrum über eine mögliche Strei- chung der Förderung bzw. über die Kritik der Senatsver- waltung an der Arbeit des Griechischen Kulturzentrum geführt worden? Wenn nein, warum nicht? Zu 12.: Das Büro der Integrationsbeauftragten des Se- nats ist in ständigem Austausch mit seinen Zuwendungs- empfängern gerade auch über Fragen der Weiterentwick- lung bestehender Projekte. Die Hellenische Gemeinde wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass die Einhaltung der Gesetze einschließlich des Nichtraucherschutzgeset- zes und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung grundle- gende Voraussetzungen für eine Förderung sind. Der Aus- tausch mit der Hellenischen Gemeinde war nicht einfach, auch weil sich der Verein - anders als die große Mehrheit der geförderten Vereine – trotz mehrfacher Aufforderung am Qualitätsdialog 2012 und 2013 nicht aktiv beteiligt hat. Berlin, den 02. April 2013 In Vertretung Farhad Dilmaghani Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Apr. 2013)