Drucksache 17 / 11 561 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Graf (PIRATEN) vom 12. Februar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Februar 2013) und Antwort Barrierefreier ÖPNV Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Se- nat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beant- worten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Ant- wort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) und die DB AG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben: Frage 1: Wie viele barrierefreie Bahnhöfe der S- und U-Bahn gibt es, aufgeschlüsselt nach Ausstattung mit Fahrstuhl und Rampe? Antwort zu 1: Mit Stand vom 31.12.2012 sind 98 der 173 Berliner U-Bahnhöfe stufenlos erreichbar, davon 89 mit Aufzügen und 9 mit Rampen. 110 U-Bahnhöfe verfü- gen über ein Blindenleitsystem. Von den 132 S-Bahnhöfen in Berlin sind 117 stufen- los erreichbar, davon 103 über Aufzüge und 14 über Rampen. 115 S-Bahnhöfe verfügen über ein Blindenleitsystem . Frage 2: Wie viele sollen bis 2015 hinzukommen? Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Bis 2015 werden voraussichtlich 17 weitere UBahnhöfe mit Aufzügen nachgerüstet werden.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Bis zum Jahr 2015 ist, nach derzeitigem Stand, die stufenfreie Erschließung weiterer neun Stationen ge- plant.“ Frage 3: Wie viele der momentanen barrierefreien Bahnhöfe waren im Jahr 2012 aufgrund von Defekten, Beschädigungen oder Bauarbeiten temporär nicht zu be- nutzen? Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Verfügbarkeit von allen Aufzugsanlagen in UBahnhöfen betrug im Jahr 2012 98,1%. Auf den barriere- freien U-Bahnhöfen kam es zu temporären Ausfällen der Aufzugsanlagen aufgrund von Vandalismus, technischem Versagen sowie vorübergehenden Stillsetzungen für In- standhaltungsarbeiten bzw. Modernisierungen.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Eine Statistik wurde hierzu nicht geführt. Im Jahr 2010 wurde ein Verfügbarkeitsreporting eingeführt, wel- ches den Ausfall von Fahrtreppen und Aufzügen systema- tisch erfasst. Die Verfügbarkeitsquote bei Aufzügen und Fahrtreppen im Jahr 2012 lag bei 95%.“ Frage 4: Wie stellen BVG und S-Bahn Berlin GmbH sicher, dass hilfsbedürftige Menschen, die die entspre- chenden Fahrstühle nicht nutzen können, ihre Bahn ohne übermäßige Verzögerung erreichen können, da laut Selbstauskunft die Mitarbeiter der BVG/S-Bahn nicht helfen dürfen? Antwort zu 4: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die BVG AöR stellt sicher, dass sich Fahrgäste schon vor Fahrtantritt über die Funktion der benötigten Aufzüge informieren und alternative Reiserouten wählen können (s. Antwort zur Frage 6.). Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Auf allen Stationen sind sogenannte Bahnhofsinfor- mationsplakate angebracht, auf denen die nächste mit Personal besetzte Station aufgeführt ist sowie die Ser- vicehotline der S-Bahn Berlin GmbH und die Telefon- nummer der rund um die Uhr erreichbaren 3-S-Zentrale Berlin.“ Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 561 2 Frage 5: Welche Stelle koordiniert Umbaumaßnahmen zur barrierefreien Aufrüstung, und wie vermeidet die BVG zukünftig Situationen wie an der Hermannstraße in Neukölln, wo 5 Haltestellen hintereinander aufgrund von Bauarbeiten zeitgleich nicht barrierefrei nutzbar waren? Antwort zu 5: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Umbaumaßnahmen zur Herstellung der Barrierefrei- heit auf U-Bahnhöfen werden vom BVG-Unterneh- mensbereich Infrastruktur koordiniert. Einschränkungen auf der Hermannstraße sind der BVG AöR nicht be- kannt.“ Frage 6: Welche Informationen gibt es über welche Medien für Betroffene, um zu vermeiden, dass sie unin- formiert vor dem nicht funktionierenden Fahrstuhl/Rampe stehen (Ansage in der U-Bahn o.ä.)? Antwort zu 6: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Meldungen über Aufzugsstörungen werden im Internet von der BVG AöR über www.BVG.de -> Aufzugsstö- rungen, per Telefon unter der Nummer: 030-256 22 096 (automatischer Ansagedienst) oder 030-19449 (Call Cen- ter der BVG AöR) und über die Informations- und Not- rufsäulen auf den U-Bahnhöfen kommuniziert. Nach ent- sprechender Registrierung unter „Meine.BVG.de“ können sich Fahrgäste Störungsmeldungen jederzeit an die eigene Internetadresse senden lassen und sie auch unterwegs über ihr internetfähiges Mobiltelefon abrufen.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Verfügbarkeit von Aufzügen und Fahrtreppen ist im Internet unter www.s-bahn-berlin.de/fahrplanundnetz/mobilitaetsstoerungen abrufbar. Hier können sich Fahrgäste vor Fahrtantritt über Störungen an Aufzügen und Fahrtreppen informieren.“ Frage 7: Wie viele Beschwerden wurden im Jahr 2012 wo aufgenommen (z.B. per Internetformular, Telefon, persönlichem Erscheinen), und wie wurde Abhilfe ge- schaffen? Antwort zu 7: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Bereich Omnibus: 21 Bereich Straßenbahn: 73 Bereich U-Bahn: 6 Aufzüge/Rolltreppen fehlend: 72 Aufzüge/Rolltreppen defekt: 146 Gesamt: 318 Diese schlüsseln sich in die Eingangskanäle wie folgt auf: Brief/Fax/Dialogkarte: 88 E-Mail/Web-Portal: 217 Telefonisch: 13 Es gab zu diesen Themen keine persönlichen Einga- ben. Allen Beschwerden wurde im Rahmen unseres inter- nen Qualitätsmanagements nachgegangen. Hierbei wer- den die verantwortlichen Fachbereiche aufgefordert, ggf. bestehende Defizite zu beheben.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Laut Statistik sind im Jahr 2012 insgesamt 35 Beschwerden zu technischen Serviceanlagen eingegangen.“ Frage 8: Gibt es ein Gesamtkonzept, auf allen U- und S-Bahnhöfen Berlins Barrierefreiheit für seh- und gehbe- hinderte, Rollstuhlfahrer, Mütter mit Kinderwagen und gebrechliche Fahrgäste langfristig zu gewährleisten, und wie sieht der mittelfristige Zeitplan bis 2018 dafür aus? Antwort zu 8: Es ist das gemeinsame Ziel der Ver- kehrsunternehmen und des Landes Berlin bis zum Jahr 2020 alle S- und U-Bahnhöfe barrierefrei auszustatten. Eine vollständige Umsetzung des barrierefreien Ausbaus aller U-Bahnhöfe bis 2020 steht allerdings unter dem Vorbehalt der Finanzierung (Auslaufen des Entflech- tungsgesetzes (inkl. Entfall der Zweckbindung) und ggf. Kürzung der Regionalisierungsmittel) sowie dem Vorlie- gen der bau- und planungsrechtlichen Genehmigungen. Die Ausrüstung von S-Bahnhöfen mit Aufzügen liegt grundsätzlich in der Verantwortung der DB AG. Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die BVG AöR strebt an, bis 2020 alle U-Bahnhöfe zu 100 % barrierefrei auszurüsten. Ziel ist es, bis Ende 2018 rd. 80 % der U-Bahnhöfe mit Aufzügen auszustat- ten. Einschließlich der durch Rampen erschlossenen U- Bahnhöfe wären dann Ende 2018 rd. 85 % der Bahnhöfe barrierefrei erreichbar.“ Berlin, den 04. März 2013 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Mrz. 2013)