Drucksache 17 / 11 562 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 12. Februar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Februar 2013) und Antwort Durchführung von Elektroinstallationen durch Azubis in Privatwohnung des BWB-Personalvorstandes Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Der Personalvorstand der BWB Norbert Schmidt lässt in seiner Privatwohnung Elektroinstallationen durch Auszubildende der Berliner Wasserbetriebe durchführen. Dieser Vorgang wurde Frau Yzer angezeigt. Welche kon- kreten arbeitsrechtlichen Maßnahmen wurden zu welchen Zeitpunkten ergriffen? Falls noch keine konkreten arbeits- rechtlichen Maßnahmen ergriffen wurden, ist damit zu rechnen, dass sie ergriffen werden? Falls ja, wann und falls nein, warum nicht? 2. In diesem Fall wurden laut Frau Yzer compliancerechtliche Maßnahmen mit Nachdruck eingeleitet. Wie gestalten sich diese Maßnahmen im Detail und welche Auswirkungen haben diese auf alle in den Vorgang invol- vierten Akteure? 3. Wie wird damit umgegangen, dass die Vorbildfunktion , die Herr Schmidt mit seiner Position innehat, gravierend beschädigt wurde? Zu 1. bis 3.: Bei dem hier erfragten Sachverhalt han- delt es sich um eine personalrechtliche Einzelangele- genheit, deren konkrete Inhalte der Vertraulichkeit unter- liegen. Insofern kann nur festgestellt werden, dass der Per- sonalausschuss der Berliner Wasserbetriebe (BWB) auf- grund einer anonymen Anzeige gegen ein Vorstands- mitglied einen externen Compliance-Ermittler zur Aufklä- rung des Sachverhalts einer möglichen mangelnden Trennung dienstlicher und privater Interessen sowie eine Anwaltskanzlei mit der Beratung hinsichtlich des wie- teren rechtlichen Vorgehens beauftragt hatte. Mit den Er- gebnissen haben sich der Personalausschuss und der Aufsichtsrat befasst und die entsprechenden Konse- quenzen gezogen. Die BWB werden diesen Compliance- Fall in ihrem Geschäftsbericht benennen. Der Aufsichtsrat hat in diesem Kontext zudem den Vorstandsvorsitzenden beauftragt, zu prüfen, ob im Ergebnis der Ermittlung Änderungen im Compliance- Managementsystem erforderlich werden und betriebs- interne Regelungen vor allem hinsichtlich der Genehmi- gung und Abrechnung von Leistungen der Unternehmens- gruppe für ausbildungsrelevante, gemeinnützige und soziale Projekte zu erarbeiten. 4. Sind in der Vergangenheit bereits ähnliche Vorfälle in landeseigenen Betrieben bekannt geworden und wie wurde damit umgegangen? Diese Frage bezieht sich auf Frau Yzers Antwort auf meine spontane Frage zu diesem Thema aus der 26. Plenarsitzung. Zu 4.: Nein. Berlin, den 10. März 2013 Cornelia Y z e r .................................................... Senatorin für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mrz. 2013)