Drucksache 17 / 11 567 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanna Kahlefeld (GRÜNE) vom 13. Februar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Februar 2013) und Antwort Alle Genehmigungen korrekt bei der Nutzung bezirklicher Infrastruktur durch Heinz Buschkowsky? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet die Dienstbehörde die schriftstelleri- sche Nebentätigkeit des Bürgermeisters Heinz Busch- kowsky und seine Nutzung von bezirklicher Infrastruktur im Rahmen dieser Tätigkeit? 2. Hat die Dienstbehörde Erkenntnisse darüber, ob Heinz Buschkowsky seine Arbeit an dem Buch bei der Dienstbehörde vor dem Beginn seiner Nebentätigkeit an- gezeigt hat? Wann erfolgte die Anzeige? 3. Hat die Dienstbehörde Kenntnisse darüber, ob sich Heinz Buschkowsky die Nutzung bezirklicher Einrich- tungen, Infrastruktur, Material sowie die Beschäftigung bezirklichen Personals hat genehmigen lassen? Wann wurden die Genehmigungen erteilt? 4. Hat die Dienstbehörde Kenntnisse darüber, was Heinz Buschkowsky für die Nutzung der bezirklichen Infrastruktur bezahlt hat? Um welchen Betrag handelt es sich? 5. Erfolgte die Zahlung pauschaliert nach § 12 Abs. 1 Nebentätigkeitsverordnung oder nach Nachweis im Ein- zelfall? Falls ein Nachweis im Einzelfall gefordert wurde, wann ist die entsprechende Festsetzung erfolgt und wann hat die zuständige Stelle ihre Zustimmung zu diesem Vorgehen erteilt? 6. Hat Heinz Buschkowsky die erforderlichen Nach- weise, insbesondere über die Entgelte und geldwerte Vor- teile erbracht und hat er Änderungen u.a. über die geld- werten Vorteile schriftlich angezeigt? 7. Wann und zwischen wem wurde der Mietvertrag für die private Nutzung des Büros des Bezirksbürgermeis- ters durch Heinz Buschkowsky geschlossen, für welchen Nutzungszeitraum und wer hat die Höhe der zu entrich- tenden Miete festgesetzt? Zu Nr. 1. bis 7.: Bezirksbürgermeister Heinz Busch- kowsky ist Beamter auf Zeit, auf den grundsätzlich das Landesbeamtengesetz (LBG) anzuwenden ist (§ 1 Abs. 1 und 2 Bezirksamtsmitgliedergesetz). Die aufgeworfenen Fragen betreffen eine Personalein- zelangelegenheit, über die nach § 88 Abs. 2 LBG i.V.m. § 60 ff. LBG (Nebentätigkeit) nicht gegen die Interessenla- ge des Betroffenen Auskunft gegeben werden darf. Des- halb ist die inhaltliche Beantwortung der Kleinen Anfrage mit Hinweis auf ein schutzwürdiges Interesse des Be- troffenen im Rahmen eines Prüfungsverfahrens nicht zu- lässig. Der bezweckte Schutz würde umgangen, wenn detaillierte Antworten aus Anlass einer Kleinen Anfrage zur Veröffentlichung gelangten. Berlin, den 25. Februar 2013 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Björn Böhning Chef der Senatskanzlei (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Mrz. 2013)